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							             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             I4BX                I4BX                     ohne                       72,6                    815     2300    10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : B250L27517
§ 22 52959




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 182; 1C; 187
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1C; 1K4; 1K2
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1C; 182; 187
                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                       140 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4
                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 235/50R18 97                                     BMW X3; BMW X4;
                                                       245/50R18 100                                    Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; 77E
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 235/50R18 97                                   BMW X3; BMW X4;
                                                       245/50R18 100                                  Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 215/40R18 89Y 5FM; 51J                          BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..          225/40R18 91                                    BMW 1er (F21 2012);
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
§ 22 52959




                                                                                                      74D; 76O
             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 215/40R18 89W                             1ER REIHE; bis
             182            e1*2001/116*0352*..   100 - 240 215/40R18 85Y 57E; 575                    e1*2007/46*0277*07;
                                                                                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744; 76R
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 205/45R18         GB4; 51G; 57E; 575       Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..             215/40R18 89      GB3                      e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..            225/40R18 88      11A; 24J                 Nur bis
                                                                                                      e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 205/45R18         51G; 57E; 575            Nur bis
                                                           215/40R18 89                               e1*2001/116*0287*09;
                                                           225/40R18 88                               4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18     GA2; 12A; 51G; 57E               2ER REIHE; ab
                                                       225/40R18 M+S 12O; 51G; 52J                    e1*2007/46*0277*08;
                                                                                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O
             1C             e1*2007/46*0277*..   100 - 180 225/40R18 92  GA2; 12O                     2ER REIHE; ab
                                                           225/45R18 91W 11A; 12A; 26P; 54A;          e1*2007/46*0277*08;
                                                                         6A9                          Cabrio; Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 52959




                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§ 22 52959




                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                 Hinterachse:                        245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
§ 22 52959




                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 215/40R18
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   Hinterachse: 245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 205/45R18
                  Hinterachse: 225/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52959
             Gutachten 19-00307-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52959
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
§ 22 52959




                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
						
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