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							             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             I5BX                I5BX                    ohne                        72,6                   815     2300     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 182; 1C
             Zubehör                                 : B250L27517
§ 22 52958




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 346X; 346L; 560X; 346K; 346R; 187; 346C; Z85
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1C; 1K2; UKL-C/X; UKL-N1; 1K4; UKL/X
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Zubehör                                 : B450L28517


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                       120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                       140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R18 100                                 12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        245/45R18 96W                                 721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W        5FE                      Kompakt; Cabrio;
                          e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18            51G; 57E; 574            Coupe; Limousine;
             346K         e1*2001/116*0167*..,          225/40R18 88W        57E; 68B                 Stufenheck 4-türig;
                          e1*98/14*0167*..              255/35R18            10N; 11A; 22B; 22L;      Touring;
             346L         e1*97/27*0097*..,                                  51G; 57F; 654; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0097*..                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
             346R           e1*2001/116*0146*..,                                                      721; 725; 729; 73C;
§ 22 52958




                            e1*98/14*0146*..                                                          74A; 744
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                    10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 57E; 68B              12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           225/40R18 92                               721; 725; 729; 73C;
                                                  170      225/40R18 88Y Limousine                    74A

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                 nur Limousine
                                                        245/40R18     51G                             Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A
             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                              nur Kombi
                                                            245/40R18        51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88      11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R18 91      11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           235/45R18 94      11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                             271                      76O
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R18 91          11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       235/45R18 94          11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                             271                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 24J; 244            ab
                                                                                                      e1*2007/46*0563*01;
                                                           225/45R18 91      11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             271                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W         122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/55R18 98          122; 51J                 Allradantrieb;
                                                       235/50R18 97          12R; 51J                 Heckantrieb;
                                             100 - 265 245/50R18 100         12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/45R18 99          12A; 991                 51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
§ 22 52958




                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W         122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/55R18 98          122; 51J                 Allradantrieb;
                                                       235/50R18 97          12R; 51J                 Heckantrieb;
                                             100 - 265 245/50R18 100         12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/45R18 99          12A; 991                 51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                        235/40R18 91         11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R18 88         57F; 68T                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92           11A; 248; 27H; 57F;      BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..                                 570; 68T                 BMW 1er (F21 2012);
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             1K2            e1*2007/46*0273*..    70 - 250 225/40R18 91      11A; 245; 248; 26P;      BMW 1er (F20 2011);
             1K4            e1*2007/46*0283*..                               68B                      BMW 1er (F21 2012);
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52958




                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76O
             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 215/40R18 89W                             1ER REIHE; bis
             182            e1*2001/116*0352*..             225/40R18 92  11A; 24M                    e1*2007/46*0277*07;
                                                  100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22I; 24M; 57F;         Cabrio; Coupe;
                                                                          575; 68T                    Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744; 76B; 76R
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89      GB3; 11A; 24J            Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88      GB4; 57F                 e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..                                                       Nur bis
                                                                                                      e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89                               Nur bis
                                                           225/40R18 88      57F; 575                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                                                      4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 744
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y                                  2ER REIHE; ab
                                                       215/45R18 89Y         11A; 26P; 54A            e1*2007/46*0277*08;
                                                       225/40R18 92          GA2; 11A; 245; 248       Cabrio; Coupe;
                                                       225/45R18 91W         11A; 245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                             54A; 6A9                 Heckantrieb;
                                                           245/35R18 92      GA2; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 93      11A; 248; 27H; 54A;      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                             57F; 6A9                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76O
             1C             e1*2007/46*0277*..   240 - 250 215/40R18 M+S     52J                      2ER REIHE; ab
                                                           215/45R18 M+S     11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                                           245/35R18 92      GA2; 11A; 248; 57F       Cabrio; Coupe;
                                                           245/40R18 93      11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                                             6A9                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
§ 22 52958




                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 52958




                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                   genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 52958




                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           215/40R18
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                                 Hinterachse:                        245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 52958




                  Achslast von 1120kg.
             654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                 Hinterachse:                        245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52958




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R18
                                 Hinterachse:                          285/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52958




             99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 215/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   Vorderachse: 205/45R18
                   Hinterachse: 225/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1K4
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:    1ER REIHE

                    Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 190             y = 220                   VA
                          26P                      x = 140             y = 170                   VA
                          27B                      x = 220             y = 270                   HA
                          27I                      x = 170             y = 240                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52958




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
                          27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
                          26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
§ 22 52958
						
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