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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50172 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Pearl
Typ                             PE 9020
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
W3           PE 9020 W3 / ohne Ring             5/120/72,6         30        825     2160

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50172
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           PE 9020 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5 Kegel 60°          140                 32,5
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         130                 27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50172 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-265         235/35R20    K1a K2b T92                             A01 A12 A21
3-V, 3K-N1               100-265         245/35R20    K1a K2b T95                             A57 A99 Flh
e1*2007/46*0559*..;      100-265         255/35R20    K1c K2b K5a T93                         M01 V20 S02
e24*2007/46*0022*05-..   100-265         275/30R20    K2c K6g K6i K8h R03 T93
BMW 4er-GranCoupé        100-135         225/35R20    A58 K1a K2b T90                         A01 A12 A21
3C                       100-135         245/30R20    A58 K1c K2b K6g K8d T90                 A99 Lim M01
e1*2007/46*0316*10-..    100-265         225/35R20    A57 K1a R02 T90                         V20 S02
                         100-265         255/30R20    A57 K1c K2c K3v K5c K6h K6i K8m T92
BMW 4er-Reihe            100-265         225/35R20    Cbo Cpe K2b R02 T90                     A01 A12 A21
3C                       100-265         225/35R20    Cpe K2b R03 T90                         A57 A99 M01
e1*2007/46*0316*08-..    100-265         235/30R20    Cpe K1c K2b K6g K8d R70 T88             V20 S02
                         100-265         245/30R20    Cpe K1c K2b K6g K8d T90
                         100-265         255/30R20    Cbo Cpe K1c K2c K3v K5c K6h K6i
                                                      K8m T88 T92
BMW 5er ActiveHybrid     225, 235        245/35R20    K1a T95                                 A01 A12 A21
HY                       225, 235        275/30R20    K2b R03 T97                             A58 A99 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                            Lim M01 V20
- ohne Allradlenkung                                                                          S02
BMW 5er-GT               120-300         245/40R20    T99 165                                 A12 A21 A99 Flh
GT, K-N1                 120-300         275/35R20    A01 K2b R03 T02 T98 165                 L05 M01 NBF
e1*2007/46*0215*..;      120-330         245/40R20    M+S T99 165                             V20 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-300         245/40R20    T99 165                                 A12 A21 A99 Flh
GT, K-N1                 120-300         275/35R20    A01 K2b R03 T02 T98 165                 L04 M01 NBF
e1*2007/46*0215*..;      120-330         245/40R20    M+S T99 165                             V20 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe            100-330         245/35R20    K1a T95                                 A01 A12 A21
5L                       100-330         275/30R20    K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97             A58 A99 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                            Lim M01 V20
- mit Allradlenkung                                                                           S02
BMW 5er-Reihe            100-330         245/35R20    K1a T95                                 A01 A12 A21
5L                       100-330         275/30R20    K2b R03 T93 T97                         A57 A99 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                            Lim M01 V20
- ohne Allradlenkung                                                                          S02
BMW 5er-Touring          100-330         245/35R20    K1a R02 T95                             A01 A12 A21
5K, K-N1                 100-330         275/30R20    K2b K4i K6i K8e R03 T97                 A58 A99 Car
e1*2007/46*0455*..,      150, 190        245/35R20    K1a NoD T95                             F40 L04 M01
e1*2007/46*0508*..                                                                            V20 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring          100-330         245/35R20    K1a R02 T95                             A01 A12 A21
5K, K-N1                 100-330         275/30R20    K2b R03 T97                             A57 A99 Car
e1*2007/46*0455*..,      150, 190        245/35R20    K1a NoD T95                             F40 L05 M01
e1*2007/46*0508*..                                                                            V20 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe            230-330         245/35R20    T91 T95                                 A12 A21 A99
6C                       230-330         275/30R20    A01 K2b R03 T93 T97                     Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..                                                                            M01 V20 S02



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50172 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er (V)              235             245/40R20    T99                                     A12 A21 A58
ActiveHybrid             235             255/35R20    T97                                     A99 L05 M01
HY, 3-HY, 7L             235             275/35R20    A01 K2b R03                             NBF V20 S02
e1*2007/46*0323*..;      235, 330        245/40R20    M+S T99
e1*2007/46*0586*..;      235, 330        255/35R20    M+S T97
e1*2007/46*              235, 330        275/35R20    A01 K2b M+S R03
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V)        155-300         245/35R20    A58 T95                                 A12 A21 A99
701, 7L                  155-400         245/40R20    T95 T99                                 L04 M01 NBF
e1*2001/116*0490*..;     155-400         255/35R20    T97                                     V20 S02
e1*2007/46*              155-400         275/35R20    A01 K2b R03 T02 T98
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)        155-300         245/35R20    A58 T95                                 A12 A21 A99
701, 7L                  155-400         245/40R20    T95 T99                                 L05 M01 NBF
e1*2001/116*0490*..;     155-400         255/35R20    T97                                     V20 S02
e1*2007/46*              155-400         275/35R20    A01 K2b R03 T02 T98
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X3                   100-230         245/40R20    K1a K2b T95 T99                         A01 A12 A21
X3, X-N1                 100-230         255/35R20    K1a K1b K2b K6v T93 T97                 A99 B90 M01
e1*2007/46*0512*..;      100-230         265/35R20    K1a K1b K2b K6v T95 T99                 V20 S02
e1*2007/46*0454*..       100-230         275/35R20    K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a
- incl. Facelift 2014
BMW X3                   100-210         245/35R20    K1b K2b T95                             A01 A12 A21
X83                      100-210         255/35R20    K1a K1b K2b T93 T97                     A99 M01 S01
e1*2001/116*0249*..      100-210         265/35R20    K1c K2b T95 T99
BMW X4                   100-230         245/40R20    K1a K2b T95 T99                         A01 A12 A21
X3, X-N1                 100-230         255/35R20    K1a K1b K2b K6v T93 T97                 A99 B90 M01
e1*2007/46*              100-230         265/35R20    K1a K1b K2b K6v T95 T99                 V20 S02
0512*11-.., 0454*13-..   100-230         275/35R20    K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a
BMW X4                   100-230         245/40R20    T95 T99                                 A12 A21 A99
X3, X-N1                 100-230         255/35R20    A01 K1a K2b K6v T93 T97                 B90 KMV M01
e1*2007/46*              100-230         265/35R20    A01 K1a K2b K6v T95 T99                 V20 S02
0512*11-.., 0454*13-..   100-230         275/35R20    A01 K1a K2b K4i K4w K6x K8a
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50172 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 6 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50172 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ PE 9020
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Februar 2019




Blauth                                                              00313645.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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