Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRS-10520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: LK 120 Radgröße: 10½Jx20EH2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm * Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XRS-8520, Lk 120 (ABE-Nr. 50532*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 5K, 5L, 6C, GT, K-N1, X3, X-N1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5276 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 30 mm RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Limousine, außer 550i und K02)K28)K76)M00) V00) M550D) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76)M00) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Limousine, nur 550i und K02)K28)K76)M00) V00) M550D) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi, außer 550i und K02)K28)K76)M00) V00) M550D) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76)M00) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi, nur 550i und K02)K28)K76)M00) V00) M550D) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K28)K76) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GT e1*2007/46*0215*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 120 bis 330 BMW 5er GT 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K04)K76) E19a)V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02)K76) E19a)V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02)K76) E19a)GA5)V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 230 bis 235 BMW 6er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand K02)K28)K83)M00) E19a)V00) Coupe; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 300 bis 330 BMW 6er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand K02)K28)K83)M00) E19a)V00) Coupe. Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X-N1 e1*2007/46*0454*.. X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 100 bis 210 BMW X3, X4 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) (kleinste Serienradgröße K02)K80) V00) 17Zoll) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.5x20,ET30 225 bis 265 BMW X3, X4 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) (kleinste Serienradgröße K02)K80) V00) 18Zoll) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02)K80) V00) Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GA5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu befestigen. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen, - die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen, - der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50531 Nr. : RA-000822-B0-021 Anlage-Nr. : 11 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XRS-10520 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRS-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.02.2019 RA-000822-B0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx