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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SL2.8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         SL2.8805.11
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP51108     120 Nm
            Schaftlänge 36 mm
BF2         Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZP51187    140 Nm
            Schaftlänge 37 mm
BF3         Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP51172    140 Nm
            Schaftlänge 41 mm
BF4         Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP51108    110 Nm
            Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                             A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N225)                                 BF1)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04) K57)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/40R18          245/35R18          A01) bis A10)
                                                             K04) K64)          BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    225/35R18                           A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ                                      BF1) K03)
                1K2 bis Genehmigungs- 225/40R18
                Nr.
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ A94) W225)                           BF2)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R18 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        A94) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18 M+S
                e1*2007/46*0283*04)        A94a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          225/40R18          245/35R18          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18                              A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ A94) N225)                              BF2) EF0)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R18
                e1*2007/46*0273*04;        A94) N235) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18
                e1*2007/46*0283*04)        A94a) N235)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K04) N245)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/40R18          235/35R18            A01) bis A10)
                                                             A94a) K04)           BF2) EF0) N225) N245) V00)
                                          215/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04)                 BF2) EF0) N225) V00)
                                          225/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04)                 BF2) EF0) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       215/40R18                               A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich A94)                                    BF2) ER1)
                17 Zoll Sommerbereifung)
                                          225/35R18
                                          A01) A94) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) A94a) K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/40R18          235/35R18            A01) bis A10)
                                                             A94a) K04)           BF2) V00)
                                          215/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04)                 BF2) V00)
                                          225/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04)                 BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                M235i, M240i, M235i       A94) W225)                          BF2) ER1)
                xDrive, M240i xDrive
                (Serie ab 18 Zoll         225/35R18 M+S
                Sommerbereifung)          A01) A94) K04) T87)

                                         225/40R18 M+S
                                         A01) A94a) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R18          245/35R18          A01) bis A10)
                                                            K04)               BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                            A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       T89)                                 BF1) ER1)

                                         225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                              A02) bis A10)
                (330i, 330d)           T89)                                   BF1)

                                         225/40R18
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Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                              A01) bis A10)
                                       N235)                                  BF3) K01)

                                         235/50R18

                                         245/45R18

                                         255/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/50R18          255/45R18          A01) bis A10)
                                         K01)                                  BF3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   215/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692     N225)                                BF1) E42)
                mm)
                                         225/35R18

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   215/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740     N225)                                BF4) E43)
                mm)
                                         225/35R18

                                         235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   215/45R18                            A01) bis A10)
                Countryman Allrad       A93a) K04) N225)                     BF2) K01)

                                        225/40R18
                                        K04)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                        K01)               K02)               BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John   215/45R18 M+S                         A01) bis A10)
                Cooper Works           A93a) K04)                            BF2) K01)

                                        225/40R18
                                        K04)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                        K01)               K02)               BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              215/45R18                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)                                      BF2) K01) K04)
                                          225/45R18

                                         245/40R18
                                         K85)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      215/45R18 M+S                        A01) bis A10)
                Cooper Works                                                BF2) K01) K04)
                                       225/45R18

                                         235/40R18
                                         K85)

                                         245/40R18
                                         K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZP51108
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
       Zubehörkit: ZP51187
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm
       Zubehörkit: ZP51172
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZP51108
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805



K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Die Anlage 25 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2019
						
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