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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      42R665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6655.111
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,5 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         755 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3256 120 Nm
                Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZPS5X3301 140 Nm
                Schaftlänge 37 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3256 110 Nm
                Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
182                         e1*2001/116*0352*..
1C                          e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160   BMW 1er               195/55R16                             A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)       N205)                                 BF1) EF0)

                                       195/55R16 M+S

                                       195/60R16
                                       N205)

                                       195/60R16 M+S

                                       205/55R16
                                       A01) K03) K04)

                                       215/50R16
                                       A01) K03) K04)

                                       225/50R16
                                       A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
187                             e1*2001/116*0287*..
1K2                             e1*2007/46*0273*..
1K4                             e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145    BMW 1er                   195/55R16                         A02) bis A10)
              (3türig, 5türig; beim     N205)                             BF1)
              Typ 1K2 bis
              Genehmigungs-Nr.          195/55R16 M+S
              e1*2007/46*0273*03;
              beim Typ 1K4 bis          205/55R16
              Genehmigungs-Nr.          A01) K03)
              e1*2007/46*0283*03)
                                        215/50R16
                                        A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                             e1*2007/46*0273*..
1K4                             e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147    BMW 1er, 1er xDrive       195/55R16                         A02) bis A10)
              (3türig, 5türig; beim     A94) N205)                        BF2) EB1) EF0)
              Typ 1K2 ab
              Genehmigungs-Nr.          195/55R16 M+S
              e1*2007/46*0273*04;       A94)
              beim Typ 1K4 ab
              Genehmigungs-Nr.          195/60R16
              e1*2007/46*0283*04)       A94) N205)

                                       195/60R16 M+S
                                       A94)

                                       205/55R16
                                       A94) N215)

                                       205/55R16 M+S
                                       A94)

                                       215/50R16
                                       A94) N225)

                                       215/50R16 M+S
                                       A94)

                                       215/55R16
                                       A01) A94) G01) N225)

                                       215/55R16 M+S
                                       A01) A94) G01)

                                       225/50R16
                                       A01) A94) K04) N235)

                                       225/50R16 M+S
                                       A01) A94) K04)

                                       235/50R16
                                       A01) G01) K03) K04) K13) N245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                         e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                         e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                         e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                         e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    BMW 3er                 205/55R16                         A02) bis A10)
              (außer 330i, 330d)      A94a)                             BF1) EF0)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                          e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142    BMW Z3                  205/55R16                         A02) bis A10)
              (Fahrzeugbreite 1692    N215)                             BF1) E42)
              mm)
                                      225/50R16
                                      A01) K01) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                          e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 142   BMW Z3                  205/55R16                         A02) bis A10)
              (Fahrzeugbreite 1740    N215)                             BF3) E43)
              mm)
                                      225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                       e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140    Mini Countryman, Mini 195/60R16 M+S                       A01) bis A10)
              Countryman Allrad     A93) K04)                           BF2) EF0) K01)

                                     195/65R16 M+S
                                     A93) K04)

                                     205/60R16
                                     A93) K04)

                                     215/55R16
                                     A93a) K04)

                                     215/60R16
                                     K04)

                                     225/55R16
                                     K04)

                                     235/50R16
                                     K02)

                                     235/55R16
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                       e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
160           Mini Countryman John 195/60R16 M+S                        A01) bis A10)
              Cooper Works          A93)                                BF2) EF0) K01) K04)

                                     195/65R16 M+S
                                     A93)

                                     205/60R16 M+S
                                     A93)

                                     215/55R16 M+S
                                     A93a)

                                     215/60R16 M+S

                                     225/55R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140    Mini Paceman            195/60R16 M+S                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb, Allrad)  A93)                                  BF2) EF0) K01) K04)

                                      195/65R16 M+S

                                      205/60R16

                                      215/60R16
                                      K84)

                                      225/55R16
                                      K85)

                                      235/55R16
                                      K84) K85)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                     e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
160           Mini Paceman John     195/60R16 M+S                           A01) bis A10)
              Cooper Works          A93)                                    BF2) EF0) K01) K04)

                                      195/65R16 M+S

                                      205/60R16 M+S

                                      215/55R16 M+S
                                      A93a)

                                      215/60R16 M+S
                                      K84)

                                      225/55R16 M+S
                                      K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3256
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3301
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665



BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3256
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW Bosch 24/57 mit belüfteter Scheibe Ø312x24 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW Bosch 20/300 mit belüfteter Scheibe Ø300x20 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 48
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 48 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020
						
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