Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R8905.211
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 780 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) N235) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
235/35R18
K03) K04) N245)
235/40R18
G01) K03) K04) N245)
245/35R18
K01) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) EF0) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) EF0) G4T) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, bis EG- K03) N235) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 235/35R18
Kombi, bis EG- K03) K04) N245)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 235/40R18
Coupe/Cabrio, bis EG- G01) K03) K04) N245)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 245/35R18
K01) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) E66) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) E66) G4T) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) M00) BF2) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/40R18
mit kleinsten K02)
Serienreifen 205/..)
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66a) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) M00) BF2) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/40R18
mit kleinsten K02)
Serienreifen 225/.. )
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66a) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) M00) BF2) E66b) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
e24*2007/46*0022*03, K02)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) M00) N235) BF2) E66b) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
e24*2007/46*0022*03, K02) N245)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82) N245)
245/40R18
K02) K82) N255)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) N255) BF2) E66b) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A01) bis A10)
A94) K04) N245) BF2)
245/45R18
K03) K04) N255)
255/45R18
K01) K04)
265/40R18
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K02) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) G01) BF2) K04)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18
Serienreifen 205/..) A94a) M00)
235/40R18
K03)
255/35R18
G01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
M00) K04) BF2)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K02) K82) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) M00) N235) BF2) K04)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18 M+S
Serienreifen 225/..) A94a) M00)
235/40R18
G01) K03) N245)
235/40R18 M+S
G01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
M00) K04) BF2) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K02) K82) BF2) G01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A01) bis A10)
T92) BF1) K01)
225/45R18
M00)
235/40R18
K04)
245/40R18
K04)
255/35R18
K04)
255/40R18
K04)
265/35R18
K04)
275/35R18
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive A94) K03) BF2)
(Limousine, außer 550i
und M550D) 245/45R18
K03)
255/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive A94) K03) BF2)
(Kombi, außer 550i und
M550D) 245/45R18
K03)
255/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330 BMW 5er GT 245/50R18 A01) bis A10)
M00) A94) BF2) E19a) EB1) EF0)
ER1) K01) K04)
265/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) A94) K04) BF2) E19a) EB1) EF0) ER1)
V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) M00) BF2) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R18
225/..) A94)
245/45R18
A01) A94) K01)
255/40R18
A01) A94) K01) K04)
255/45R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF2) E19a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a) EB1) EB2) K01)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
245/..) A94) K04)
255/45R18
G01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF2) E19a) EB1) EB2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/50R18 A02) bis A10)
xDrive A01) K03) K04) M00) BF2) E50) E70) EB3) EB4)
(Baureihe F01) ER1)
255/45R18
265/45R18
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
272 bis 302 BMW M2, M2 235/40R18 M+S A02) bis A10)
Competition A94) B80) BF2) EF0)
235/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
317 bis 331 BMW M4 255/40R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF2) EB5) EF0)
265/40R18 M+S
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R18 M+S 275/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) BF2) EB5) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 245/45R18 A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 235/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K04) M00) N245) BF2) K01)
Serienradgröße 17Zoll)
245/50R18
K02) M00)
255/45R18
K04)
265/45R18
K04)
275/45R18
K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K80) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K02) M00) BF2) K01)
Serienradgröße 18Zoll)
255/45R18
K04)
265/45R18
K04)
275/45R18
K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K80) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/40R18 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
und hinten 225/45R17) 235/35R18
K01)
235/40R18
G01) K01) K74)
245/35R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 235/35R18 M+S
K01)
235/40R18 M+S
G01) K01) K74)
245/35R18 M+S
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K74) K04) K75) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
Durchmesser von 380mm verbaut ist.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe Ø374x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit Scheibe Ø345x24 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
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Teiletyp : 54R8905
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm
• Achse 2: mit belüfteter Scheibe Ø375x24 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe
• Achse 2: mit Scheibe
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
klemmen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48242 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000699-E0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 16
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.04.2020