Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R8805.11
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Effektive Einpresstiefe 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=10mm 003 0022 209
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, AP 120 Nm
Schaftlänge 39 mm 51130/10
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, AP 140 Nm
Schaftlänge 40 mm 51155/10
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N215) T86) BF1) D01) EF0)
Cabrio, Coupe )
205/45R18
G4S) M00) N215) T86)
215/40R18
A01) K03) N225) T89)
225/40R18
A01) K01) K04) N235)
235/35R18
A01) K01) K04) N245)
235/40R18
A01) G01) K01) K04) K68) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K68) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N215) T86) BF1) D01) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 205/45R18
Kombi, bis EG- G4S) M00) N215) T86)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 215/40R18
Coupe/Cabrio, bis EG- A01) K03) N225) T89)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 225/40R18
A01) K01) K04) N235)
235/35R18
A01) K01) K04) N245)
235/40R18
A01) G01) K01) K04) K68) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K68) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5er, Limousine 215/45R18 A02) bis A10)
N225) A94) BF1) D01) E50)
225/45R18
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R18 235/40R18 A02) bis A10)
N225) A94) BF1) D01) E50) V00)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) D01) E50) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5er, Kombi 225/45R18 A02) bis A10)
ER1) BF1) D01)
235/40R18
ER1)
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
765 e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 327 BMW 7er 225/50R18 A02) bis A10)
ER1) N235) A94) BF2) D01)
225/55R18
ER1) N235)
235/50R18
ER1) N245)
245/50R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R18 245/50R18 A02) bis A10)
N235) A94) BF2) D01) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A01) bis A10)
K03) BF1) D01) K04)
235/40R18
K01)
235/45R18
G01) K01) K77) K78)
245/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF1) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. BF1) D01) K01) K04)
Sommerbereifung vorn 225/40R18
und hinten 225/45R17) K74)
235/35R18
235/40R18
G01) K74) K75)
245/35R18
K74) K75)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. BF1) D01) K01) K04)
Sommerbereifung vorn 225/40R18 M+S
225/.. und hinten 255/..) K74)
235/35R18 M+S
235/40R18 M+S
G01) K74) K75)
245/35R18 M+S
K74) K75)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 39 mm
Zubehörkit: AP 51130/10
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 40 mm
Zubehörkit: AP 51155/10
Anzugsmoment: 140 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht
über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.05.2020