Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  53R8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          53R8805.11
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Effektive Einpresstiefe                                   20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=10mm 003 0022 209
geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         AP          120 Nm
                Schaftlänge 39 mm                                              51130/10
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         AP          140 Nm
                Schaftlänge 40 mm                                              51155/10
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       N215) T86)                        BF1) D01) EF0)
                Cabrio, Coupe )
                                         205/45R18
                                         G4S) M00) N215) T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K03) N225) T89)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04) N235)

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04) N245)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K01) K04) K68) N245)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K68) N255)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
3K                              e1*2007/46*0315*..
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-      N215) T86)                        BF1) D01) E66)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;      205/45R18
                Kombi, bis EG-           G4S) M00) N215) T86)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0315*05;      215/40R18
                Coupe/Cabrio, bis EG-    A01) K03) N225) T89)
                Gen.-Nr.
                e1*2007/46*0316*07 )     225/40R18
                                         A01) K01) K04) N235)

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04) N245)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K01) K04) K68) N245)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K68) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                          e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     BMW 5er, Limousine     215/45R18                                A02) bis A10)
                                       N225)                                    A94) BF1) D01) E50)

                                        225/45R18

                                        235/40R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/45R18            235/40R18          A02) bis A10)
                                        N225)                A94)               BF1) D01) E50) V00)
                                        225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                BF1) D01) E50) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                          e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     BMW 5er, Kombi         225/45R18                                A02) bis A10)
                                       ER1)                                     BF1) D01)

                                        235/40R18
                                        ER1)

                                        245/40R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                BF1) D01) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
765                           e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 327     BMW 7er                225/50R18                                A02) bis A10)
                                       ER1) N235)                               A94) BF2) D01)

                                        225/55R18
                                        ER1) N235)

                                        235/50R18
                                        ER1) N245)

                                        245/50R18

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/55R18            245/50R18          A02) bis A10)
                                        N235)                A94)               BF2) D01) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                            e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                 225/45R18                                 A01) bis A10)
                                       K03)                                      BF1) D01) K04)

                                         235/40R18
                                         K01)

                                         235/45R18
                                         G01) K01) K77) K78)

                                         245/40R18
                                         K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               BF1) D01) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190     BMW Z4                    225/35R18                              A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                                 BF1) D01) K01) K04)
                Sommerbereifung vorn 225/40R18
                und hinten 225/45R17) K74)

                                         235/35R18

                                         235/40R18
                                         G01) K74) K75)

                                         245/35R18
                                         K74) K75)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250     BMW Z4                    225/35R18 M+S                     A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                            BF1) D01) K01) K04)
                Sommerbereifung vorn 225/40R18 M+S
                225/.. und hinten 255/..) K74)

                                         235/35R18 M+S

                                         235/40R18 M+S
                                         G01) K74) K75)

                                         245/35R18 M+S
                                         K74) K75)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 39 mm
       Zubehörkit: AP 51130/10
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 40 mm
       Zubehörkit: AP 51155/10
       Anzugsmoment: 140 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
          anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K74)   An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
       hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen.

K75)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
       Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
          um 5 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht
          über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
          um 5 mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48107 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000594-G0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.05.2020
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen