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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8805
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R8805.21
                Radausführungskennz.:                                      68R8805.21
                Radgröße:                                                  8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53631*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             1 Ø82 Ø72.5
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                  ZP51136     120 Nm
                               Schaftlänge 33,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP51134    140 Nm
                               Schaftlänge 32 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                  ZP51136    110 Nm
                               Schaftlänge 33,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                             e1*2001/116*0352*..
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 1er                  205/40R18                                A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          N215) T86)                               BF1)

                                                        205/45R18
                                                        M00) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K03) K04) N225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K03) K04) T87)
§22 53631*05




                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) K04) K57)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K64)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04) T87)          BF1) V00)
                                                         205/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04) K64)          BF1) V00)
                                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                         M00)                 K04) K57)          BF1) V00)
                                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04) K68)          BF1) V00)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               187                               e1*2001/116*0287*..
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                              A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ                                         BF1) K03) K57)
                               1K2 bis Genehmigungs- 225/35R18
                               Nr.
                                                          K04)
                               e1*2007/46*0273*03;
                               beim Typ 1K4 bis
                               Genehmigungs-Nr.           225/40R18
                               e1*2007/46*0283*03)        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                               (außer 330i, 330d)       A94a) T86)                        BF1)

                                                        205/45R18
                                                        M00) T86)

                                                        215/40R18
                                                        T89)

                                                        225/40R18
§22 53631*05




                                                        235/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                          e1*98/14*0097*..
               346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                           A02) bis A10)
                               (330i, 330d)           T89)                                BF1)

                                                        225/40R18

                                                        235/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                          e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                           A02) bis A10)
                                                      T92)                                A94) BF1)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        245/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                                 A01) bis A10)
                                                      N235)                                     BF2) K01)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF2) V00)
§22 53631*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142      BMW Z3                   205/40R18                               A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1692     N215)                                   BF1) E42)
                               mm)
                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K01) K02)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K01) K02) K31) K35)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K01) K02) K31)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                        K01) K35)            K02) K31) K32)     BF1) E42) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170     BMW Z3                   205/40R18                               A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1740     N215)                                   BF3) E43)
                               mm)
                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/35R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K35)

                                                        235/35R18
§22 53631*05




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                        K35)                                    BF3) E43) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 53631*05




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP51136
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                      Zubehörkit: ZP51134
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP51136
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53631*05




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
                      vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
                      zu kürzen.

               K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
                      mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
                      entsprechend zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
                         Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
                         anzulegen,
                      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                         kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 53631*05




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805



               Die Anlage 20 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
§22 53631*05
						
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