Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9R6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 9R705.11
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
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Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
390L, 390X, 392C, 3C, 5/H, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP 51106 120 Nm
560L, 7/1, 7/G Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
3L bis Nachtrag 04: ZP 51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
ab Nachtrag 05: ZP 51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
3K bis Nachtrag 05: ZP 51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
ab Nachtrag 06: ZP 51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: ZP 51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
ab Nachtrag 04: ZP 51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
3K-N1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP 51106 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R16 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)N205) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 195/55R16 M+S
Typ 1K4 ab A01)K02)K03)K13)W205)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 195/60R16
A01)K02)K03)K13)K25)K28)N205)
195/60R16 M+S
A01)K02)K03)K13)K25)K28)W205)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, A01)A94)K03)N215) EF0)
Coupe)
205/55R16 M+S
A01)A94)K03)
215/50R16
A01)A94a)K03)K04)N225)
215/50R16 M+S
A01)A94a)K03)K04)
215/55R16
A01)G8L)K03)K04)N225)
215/55R16 M+S
A01)G8L)K03)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)N235)
225/50R16 M+S
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)G8L)K01)K04)N245)
235/50R16 M+S
A01)G8L)K01)K04)
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Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
3K e1*2007/46*0315*..
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- A01)A94)K03)N215) E66)EF0)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 205/55R16 M+S
Kombi, bis EG-Genehmig.- A01)A94)K03)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 215/50R16
Gen.-Nr.
A01)A94a)K03)K04)N225)
e1*2007/46*0316*07)
215/50R16 M+S
A01)A94a)K03)K04)
215/55R16
A01)G8L)K03)K04)N225)
215/55R16 M+S
A01)G8L)K03)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)G8L)K01)K04)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01)K01)K04) A11)E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16
kleinsten Serienreifen 205/..) A01)G01)K01)K04)K13)K22)
215/60R16
A01)G01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/55R16
A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)
245/50R16
A01)K01)K02)K82)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01)K01)K04) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16
e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K01)K04)K13)K22)
kleinsten Serienreifen 205/..)
215/60R16
A01)G01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/55R16
A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)
245/50R16
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E66b)V00)
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Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200 BMW 5er, Limousine 205/60R16 A02) bis A10)
A94)N215) E50)EF0)
205/60R16 M+S
A94)
215/55R16
A94)N225)
215/60R16
A94)N225)
225/55R16
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200 BMW 5er, Kombi 205/60R16 M+S A02) bis A10)
A94)ER1) EF0)
225/55R16
A94)
235/50R16
235/55R16
Typ: 5/H
ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 141 BMW 5er 215/55R16 A02) bis A10)A94)
(Limousine, Kombi) E45)
215/55R16 M+S
155 bis 210 BMW 5er 215/55R16 M+S A02) bis A10)A94)
(Limousine, Kombi)
E700/1/NT1E 1050/1300 5/120/72.5
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Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 220 BMW 7er 225/50R16 A02) bis A10)A94)
E2961/1/NT2E 1130/1280 5/120/72.5
Typ: 7/G
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0007*.., e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 142 BMW 7er 215/65R16 A02) bis A10)A94)E48)
E05a)
215/65R16 M+S
225/60R16
E05a)
225/60R16 M+S
235/60R16
E05a)
235/60R16 M+S
e1*98/14*0007*12E 1220/1530 5/120/72
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R6705
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7,5 Zoll
ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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Teiletyp : 9R6705
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
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N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021
RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx