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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8905
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R8905.11
                Radausführungskennz.:                                      68R8905.11
                Radgröße:                                                  9Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53630*04




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             1 Ø82 Ø72.5
                geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,              ZP51106     120 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,             ZP51106    140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,              ZP51106    140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                             e1*2001/116*0352*..
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                                 A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)                                                    BF1) K01) K02) K69) M00)
                                                                                                  N225)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        225/35R18 M+S                           A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ                                          BF2) K01) K02) K13) K25)
                               1K2 ab Genehmigungs-                                               T87)
§22 53630*04




                               Nr.
                               e1*2007/46*0273*04;
                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.           vorne                hinten
                               e1*2007/46*0283*04)        225/35R18            255/30R18          A01) bis A10)
                                                          K01) K13) K25)       K02) K28)          BF2) G01) V00)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        225/35R18                               A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ                                          BF2) EF0) K01) K02) K13)
                               1K2 ab Genehmigungs-                                               K25) N235) T87)
                               Nr.
                               e1*2007/46*0273*04;
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0283*04)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                               e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       225/35R18                                A01) bis A10)
                               (Serie bis einschließlich                                          BF2) K01) K02) K13) K25)
                               17 Zoll Sommerbereifung)                                           K28) T87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     3 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                               A01) bis A10)
                               (außer 330i, 330d)                                               BF1) K01) K04) K33) M00)
                                                                                                T89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                          e1*98/14*0097*..
               346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
§22 53630*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                                 A01) bis A10)
                               (330i, 330d)                                                     BF1) K01) K04) K33) M00)
                                                                                                T89)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               390L                            e1*2001/116*0308*..
               390X                            e1*2001/116*0344*..
               392C                            e1*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       M00) N225) T89)                         BF1) EF0)
                               Cabrio, Coupe )
                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) N235)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) N245)

                                                        235/40R18
                                                        A01) G01) K03) K04) N245)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) N255)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K68)          BF1) EF0) V00)
                                                        225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K68)          BF1) EF0) G4T) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     4 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, bis EG-      M00) N225) T89)                         BF1) E66)
                               Genehmig.-Nr.
                               e1*2007/46*0314*04;
                               Kombi, bis EG-           225/40R18
                               Genehmig.-Nr.            A01) K03) N235)
                               e1*2007/46*0315*05;
                               Coupe/Cabrio, bis EG-    235/35R18
                               Gen.-Nr.                 A01) K03) K04) N245)
                               e1*2007/46*0316*07 )
                                                        235/40R18
§22 53630*04




                                                        A01) G01) K03) K04) N245)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) N255)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K68)          BF1) E66) V00)
                                                        225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K68)          BF1) E66) G4T) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-       K04) M00)                               A11) BF2) E66a) K01)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,
                               mit kleinsten            235/40R18
                               Serienreifen 205/..)     K02)

                                                        235/45R18
                                                        G01) K02) K13) K22) K25) K82)

                                                        245/40R18
                                                        K02) K82)

                                                        255/40R18
§22 53630*04




                                                        K02) K82)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          A11) BF2) E66a) V00)
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          A11) BF2) E66a) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-       K04) M00)                               A11) BF2) E66a) K01)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,
                               mit kleinsten            235/40R18
                               Serienreifen 225/.. )    K02)

                                                        235/45R18
                                                        G01) K02) K13) K22) K25) K82)

                                                        245/40R18
                                                        K02) K82)

                                                        255/40R18
                                                        K02) K82)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          A11) BF2) E66a) V00)
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          A11) BF2) E66a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-           K04) M00)                               BF2) E66b) K01)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0315*06 bzw.
                               e24*2007/46*0022*03,     235/40R18
                               mit kleinsten            K02)
                               Serienreifen 205/..)
                                                        235/45R18
                                                        G01) K02) K13) K22) K25) K82)

                                                        245/40R18
                                                        K02) K82)
§22 53630*04




                                                        255/40R18
                                                        K02) K82)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          BF2) E66b) V00)
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02) K82)          BF2) E66b) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                              A01) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-           K04) M00) N235)                        BF2) E66b) K01)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0315*06 bzw.
                               e24*2007/46*0022*03,     235/40R18
                               mit kleinsten            K02) N245)
                               Serienreifen 225/..)
                                                        235/45R18
                                                        G01) K02) K13) K22) K25) K82) N245)

                                                       245/40R18
                                                       K02) K82) N255)
§22 53630*04




                                                       255/40R18
                                                       K02) K82)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02) K82) N255)    BF2) E66b) V00)
                                                       225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02) K82)          BF2) E66b) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
               3-V                           e1*2007/46*0559*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/45R18                                  A01) bis A10)
                                                      A94) K04) N245)                          BF2)

                                                       245/45R18
                                                       K03) K04) N255)

                                                       255/45R18
                                                       K01) K04)

                                                       265/40R18
                                                       K01) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/45R18            265/40R18          A01) bis A10)
                                                                            K02)               BF2) V00)
                                                       245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                       K03)                 K02)               BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R18                               A01) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,  A94) G01)                               BF2) K04)
                               Grand Coupe 4-türig,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 205/..)     225/45R18
                                                        A94a) M00)

                                                        235/40R18
                                                        K03)

                                                        255/35R18
                                                        G01) K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 53630*04




                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        M00)                 K04)               BF2)
                                                        235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K82)          BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,  A94a) M00) N235)                        BF2) K04)
                               Grand Coupe 4-türig,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 225/..)     225/45R18 M+S
                                                        A94a) M00)

                                                        235/40R18
                                                        G01) K03) N245)

                                                        235/40R18 M+S
                                                        G01) K03)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        M00)                 K04)               BF2)
                                                        235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K82)          BF2) G01) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     9 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                          e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                                A01) bis A10)
                                                      T92)                                     BF1) K01)

                                                       225/45R18
                                                       M00)

                                                       235/40R18
                                                       K04)

                                                       245/40R18
                                                       K04)

                                                       255/35R18
                                                       K04)
§22 53630*04




                                                       255/40R18
                                                       K04)

                                                       265/35R18
                                                       K04)

                                                       275/35R18
                                                       K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                             e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        235/45R18                               A01) bis A10)
                               xDrive                  A94) K03)                               BF2)
                               (Limousine, außer 550i
                               und M550D)
                                                       245/45R18
                                                       K03)

                                                       255/45R18
                                                       K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/45R18            265/40R18          A01) bis A10)
                                                       K03)                 K04)               BF2) V00)
                                                       245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                       K03)                 K04)               BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     10 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                              e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/45R18                               A01) bis A10)
                               xDrive                   K03) N255)                              BF2)
                               (Limousine, nur 550i
                               und M550D)
                                                        255/45R18
                                                        K01) K04) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF2) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                             e1*2007/46*0455*..
§22 53630*04




               K-N1                           e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        235/45R18                                A01) bis A10)
                               xDrive                  A94) K03)                                BF2)
                               (Kombi, außer 550i und
                               M550D)
                                                       245/45R18
                                                       K03)

                                                        255/45R18
                                                        K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R18            265/40R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF2) V00)
                                                        245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                              e1*2007/46*0455*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/45R18                               A01) bis A10)
                               xDrive                   K03)                                    BF2)
                               (Kombi, nur 550i und
                               M550D)
                                                        255/45R18
                                                        K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     11 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GT                            e1*2007/46*0215*..
               K-N1                          e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 330     BMW 5er GT             245/50R18                                 A01) bis A10)
                                                      M00)                                      A94) BF2) E19a) EF0) K01)
                                                                                                K04)
                                                        265/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            A94) K04)          BF2) E19a) EF0) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                              e1*2007/46*0562*..
§22 53630*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 235     BMW 6er                  225/45R18                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio, Grand    A94) M00)                               BF2) E19a)
                               Coupe; Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  235/45R18
                                                        A94)

                                                        245/45R18
                                                        A01) A94) K01)

                                                        255/40R18
                                                        A01) A94) K01) K04)

                                                        255/45R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               BF2) E19a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     12 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                              e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300 bis 330     BMW 6er                  245/45R18                               A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio, Grand    A94)                                    BF2) E19a) K01)
                               Coupe. Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               245/..)                  255/40R18
                                                        A94) K04)

                                                        255/45R18
                                                        G01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               BF2) E19a) V00)
§22 53630*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               701                            e1*2001/116*0490*..
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er        245/50R18                                A02) bis A10)
                               xDrive                  A01) K03) K04) M00)                      BF2) E50) E70) EB1)
                               (Baureihe F01)
                                                        255/45R18

                                                        265/45R18
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                            e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               272 bis 302     BMW M2, M2             235/40R18 M+S                             A02) bis A10)
                               Competition                                                      A94) B80) BF2) EF0)
                                                        235/45R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     13 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                              e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               317 bis 331     BMW M4                   255/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          A94)                                    BF2) EF0)

                                                        265/40R18 M+S
                                                        A94a)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/40R18 M+S        275/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF2) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
§22 53630*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/45R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF3) K01) K02)
                                                        255/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02)               BF3) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     14 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                             e1*2007/46*0512*..
               X-N1                           e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3, X4              235/50R18                               A01) bis A10)
                               (kleinste               K04) M00) N245)                         BF2) K01)
                               Serienradgröße 17Zoll)
                                                       245/50R18
                                                       K02) M00)

                                                       255/45R18
                                                       K04)

                                                       265/45R18
                                                       K04)
§22 53630*04




                                                       275/45R18
                                                       K02) K80)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02) K80)          BF2) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                             e1*2007/46*0512*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 265     BMW X3, X4              245/50R18                               A01) bis A10)
                               (kleinste               K02) M00)                               BF2) K01)
                               Serienradgröße 18Zoll)
                                                       255/45R18
                                                       K04)

                                                       265/45R18
                                                       K04)

                                                       275/45R18
                                                       K02) K80)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02) K80)          BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     15 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142      BMW Z3                   225/35R18                               A01) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1692                                             BF1) E42) K01) K02) K31)
                               mm)                                                              K35)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170     BMW Z3                   225/35R18                               A01) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1740                                             BF1) E43) K01) K02) K35)
                               mm)
§22 53630*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MR/C                          e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne                hinten
               236 bis 239     BMW M Roadster/Coupe 225/35R18              255/30R18            A01) bis A10)
                                                      K01) K35)            K02)                 BF1) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z89                              e1*2001/116*0499*..
               ZR                               e1*2007/46*0373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 190     BMW Z4                    225/35R18                              A01) bis A10)
                               (serienmäßig kl.          K03)                                   BF1) K04)
                               Sommerbereifung vorn
                               und hinten 225/45R17)
                                                         225/40R18
                                                         K03)

                                                        235/35R18
                                                        K01)

                                                        235/40R18
                                                        G01) K01) K74)

                                                        245/35R18
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K75)          BF1) V00)
                                                        225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K75)          BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     16 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z89                              e1*2001/116*0499*..
               ZR                               e1*2007/46*0373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 250     BMW Z4                    225/35R18 M+S                          A01) bis A10)
                               (serienmäßig kl.          K03)                                   BF1) K04)
                               Sommerbereifung vorn
                               225/.. und hinten 255/..)
                                                         225/40R18 M+S
                                                         K03)

                                                        235/35R18 M+S
                                                        K01)

                                                        235/40R18 M+S
                                                        G01) K01) K74)
§22 53630*04




                                                        245/35R18 M+S
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K75)          BF1) V00)
                                                        225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K75)          BF1) V00)
                                                        235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K01) K74)            K04) K75)          BF1) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     17 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53630*04




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
                      Durchmesser von 380mm verbaut ist.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Zubehörkit: ZP51106
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     18 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: ZP51106
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: ZP51106
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
§22 53630*04




               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
                      • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
                      • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

               E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

               E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                     • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

               E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
                      • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
                      • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     19 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53630*04




                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
                      vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     20 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               K33)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
                         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
                         Karosserieblech anzulegen,
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
                         umgelegten Radhauskante zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
                         die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

               K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
                      mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
                         Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
§22 53630*04




                         anzulegen,
                      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                         kürzen.

               K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel
                         ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
                         auszuschneiden,
                      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                         kürzen,
                      • der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.

               K74)   An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
                      hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
                      schnittkante) abzutrennen.

               K75)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
                      Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
                         Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
                         klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     21 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
                         Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
                         äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
                         Befestigungsschraube zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53630*04




               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     22 / 22
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
§22 53630*04
						
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