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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SL7.8855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         SL7.8855.11
Radausführungskennz.:                                  SL7.8855.11
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Effektive Einpresstiefe                                   22 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: *)                                      1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        AP          140 Nm
                Schaftlänge 50 mm                                              51117/23
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       K04) M00)                         A11) BF1) D01) E66a) K01)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      225/45R18
                mit kleinsten            K02) K82)
                Serienreifen 205/..)
                                         235/40R18
                                         K02) K82)

                                         235/45R18
                                         G01) K02) K13) K22) K25) K82)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                         A11) BF1) D01) E66a) K01)
                Genehmigungs-Nr.         235/40R18                         K02) K82)
                e1*2007/46*0314*05,
                mit kleinsten            235/45R18
                Serienreifen 225/.. )    G01) K13) K22) K25)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                         A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           K04) M00) T93)                    BF1) D01) E66b) K01)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
                e24*2007/46*0022*03,     K02) K82)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)     235/40R18
                                         K02) K82)

                                         235/45R18
                                         G01) K02) K13) K22) K25) K82)
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Anlage-Nr. :                26
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                         A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           N235)                             BF1) D01) E66b) K01) K02)
                Genehmigungs-Nr.                                           K82)
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
                e24*2007/46*0022*03,     N245)
                mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)     235/45R18
                                         G01) K13) K22) K25) N245)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/45R18                             A01) bis A10)
                                       K04)                                BF1) D01) EF0) K01)

                                         245/45R18
                                         K02)

                                         255/45R18
                                         K02) K27) K28) K76)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R18                               A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,  G01) K04)                               BF1) D01) K01)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/45R18
                Serienreifen 205/..)     K04)

                                         235/40R18
                                         K04)

                                         235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22) K25)

                                         245/40R18
                                         K02) K82)

                                         255/35R18
                                         G01) K02) K82)

                                         255/40R18
                                         K02) K13) K22) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02) K82)          BF1) D01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/45R18                               A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,  K04) N235)                              BF1) D01) K01)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/45R18 M+S
                Serienreifen 225/..)     K04)

                                         235/40R18
                                         G01) K04) N245)

                                         235/40R18 M+S
                                         G01) K04)

                                         235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22) K25) N245)

                                         235/45R18 M+S
                                         G01) K04) K13) K22) K25)

                                         245/40R18
                                         K02) K82) N255)

                                         245/40R18 M+S
                                         K02) K82)

                                         255/40R18
                                         K02) K13) K22) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02) K82)          BF1) D01)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        235/45R18                                A01) bis A10)
                xDrive                  K03)                                     BF1) D01) K04)
                (Limousine, außer 550i
                und M550D)              245/45R18
                                        K01)

                                         255/45R18
                                         K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        235/45R18                                A01) bis A10)
                xDrive                  K03)                                     BF1) D01) K04)
                (Kombi, außer 550i und
                M550D)                  245/45R18
                                        K01)

                                         255/45R18
                                         K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                            e1*2007/46*0215*..
K-N1                          e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330     BMW 5er GT             245/50R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF1) D01) E19a) EB1) EF0)
                                         255/50R18                               K01) K04)
                                         G01)

                                         265/45R18

                                         275/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               BF1) D01) E19a) EB1) EF0)
                                                                                 V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                  225/45R18                               A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand    K03)                                    BF1) D01) E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   235/45R18
                225/..)                  K01) K04)

                                         245/45R18
                                         K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04)

                                         255/45R18
                                         K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                26
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                  245/45R18                         A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                                      BF1) D01) E19a) EB2) EB3)
                Coupe. Ausführungen mit 255/40R18                          K01) K04)
                kleinsten Serienreifen
                245/..)                  255/45R18
                                         G01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190     BMW 7er, BMW 7er        245/50R18                          A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) D01) E50) E70) EB4)
                (Baureihe F01)          255/45R18                          EB5) K03) K04)

                                         265/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                            e1*2007/46*0377*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
272             BMW M2, M2             235/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                Competition            A94)                                B80) BF1) D01) EF0)

                                         235/45R18 M+S
                                         A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4              225/55R18                               A01) bis A10)
                (kleinste               K04) M00) N235)                         BF1) D01) K01)
                Serienradgröße 17Zoll)
                                        235/50R18
                                        K02) N245)

                                        245/50R18
                                        K02) K80)

                                        255/45R18
                                        K02)

                                        265/45R18
                                        K02) K80)

                                        275/45R18
                                        K02) K80)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K80)          BF1) D01) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4              245/50R18                               A01) bis A10)
                (kleinste               K80)                                    BF1) D01) K01) K02)
                Serienradgröße 18Zoll)
                                        255/45R18

                                        265/45R18
                                        K80)

                                        275/45R18
                                        K80)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K80)          BF1) D01) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855


B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
       Durchmesser von 380mm verbaut ist.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 51117/23
       Anzugsmoment: 140 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 9404B 44/24 mit belüfteter Scheibe
         Ø345x24 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL7.8855



K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
       der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
       klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000852-F0-104
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Teiletyp :                  SL7.8855


K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
          Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
          Radhauskante zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
          klemmen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 26 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL7.8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.10.2021
						
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