Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL7.8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL7.8855.11
Radausführungskennz.: SL7.8855.11
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Effektive Einpresstiefe 22 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, AP 140 Nm
Schaftlänge 50 mm 51117/23
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) M00) A11) BF1) D01) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 225/45R18
mit kleinsten K02) K82)
Serienreifen 205/..)
235/40R18
K02) K82)
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- A11) BF1) D01) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr. 235/40R18 K02) K82)
e1*2007/46*0314*05,
mit kleinsten 235/45R18
Serienreifen 225/.. ) G01) K13) K22) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) M00) T93) BF1) D01) E66b) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
e24*2007/46*0022*03, K02) K82)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 235/40R18
K02) K82)
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
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Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- N235) BF1) D01) E66b) K01) K02)
Genehmigungs-Nr. K82)
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
e24*2007/46*0022*03, N245)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R18
G01) K13) K22) K25) N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) D01) EF0) K01)
245/45R18
K02)
255/45R18
K02) K27) K28) K76)
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Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, G01) K04) BF1) D01) K01)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18
Serienreifen 205/..) K04)
235/40R18
K04)
235/45R18
G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
K02) K82)
255/35R18
G01) K02) K82)
255/40R18
K02) K13) K22) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) K82) BF1) D01)
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Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, K04) N235) BF1) D01) K01)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18 M+S
Serienreifen 225/..) K04)
235/40R18
G01) K04) N245)
235/40R18 M+S
G01) K04)
235/45R18
G01) K04) K13) K22) K25) N245)
235/45R18 M+S
G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
K02) K82) N255)
245/40R18 M+S
K02) K82)
255/40R18
K02) K13) K22) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) K82) BF1) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive K03) BF1) D01) K04)
(Limousine, außer 550i
und M550D) 245/45R18
K01)
255/45R18
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive K03) BF1) D01) K04)
(Kombi, außer 550i und
M550D) 245/45R18
K01)
255/45R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330 BMW 5er GT 245/50R18 A01) bis A10)
BF1) D01) E19a) EB1) EF0)
255/50R18 K01) K04)
G01)
265/45R18
275/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) D01) E19a) EB1) EF0)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K03) BF1) D01) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R18
225/..) K01) K04)
245/45R18
K01) K04)
255/40R18
K01) K04)
255/45R18
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand BF1) D01) E19a) EB2) EB3)
Coupe. Ausführungen mit 255/40R18 K01) K04)
kleinsten Serienreifen
245/..) 255/45R18
G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7er, BMW 7er 245/50R18 A01) bis A10)
xDrive BF1) D01) E50) E70) EB4)
(Baureihe F01) 255/45R18 EB5) K03) K04)
265/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
272 BMW M2, M2 235/40R18 M+S A02) bis A10)
Competition A94) B80) BF1) D01) EF0)
235/45R18 M+S
A94a)
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Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 225/55R18 A01) bis A10)
(kleinste K04) M00) N235) BF1) D01) K01)
Serienradgröße 17Zoll)
235/50R18
K02) N245)
245/50R18
K02) K80)
255/45R18
K02)
265/45R18
K02) K80)
275/45R18
K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) K80) BF1) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K80) BF1) D01) K01) K02)
Serienradgröße 18Zoll)
255/45R18
265/45R18
K80)
275/45R18
K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) K80) BF1) D01) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
Durchmesser von 380mm verbaut ist.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
Zubehörkit: AP 51117/23
Anzugsmoment: 140 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 9404B 44/24 mit belüfteter Scheibe
Ø345x24 mm
EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50738 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000852-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL7.8855
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
klemmen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 26 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL7.8855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.10.2021