Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
I2BX I2BX ohne 72,6 815 2300 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK9080 KBA: 52957 Lochkreis: 5x120 ET: 28 oder
Radtyp: MK9080 KBA: 52957 Lochkreis: 5x120 ET: 44
§22 52958*01
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KATF, KAUD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK9080 KBA: 52957 Lochkreis: 5x120 ET: 28 oder
Radtyp: MK9080 KBA: 52957 Lochkreis: 5x120 ET: 44
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KATF, KAUD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M85
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : B250L27517
§22 52958*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 187; M85; 390L; 3K; M3B; 392C; 390X; 346X; 346C;
1C; Z89; 346L; 346R; ZR; 3L; 182; R/C; 560X; 346K; 3C
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-HY; 3-V; UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X; HY; 701; 5L; GT; K-N1;
3C; 7L; 1C; 5K; 6C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
130 Nm für Typ : 3-HY
140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C;
3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
§22 52958*01
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/50R18 12T; 51G Nur ActiveHybrid 7,
255/45R18 99 12A 7L; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
HY e1*2007/46*0323*.. 225 245/45R18 51G Nur ActiveHybrid 5;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744;
76O
Verkaufsbezeichnung: BMW ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-HY e1*2007/46*0586*.. 330 245/50R18 51G; 52J Nur ActiveHybrid 7,
7L;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744;
76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/45R18 11A; 24J; 51G; 57E; M Roadster (Cabrio);
575 M Coupe;
235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 689; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAUD 12A; 51A; 533; 6AZ;
245/40R18 93 11A; 24J; 57E; 688 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76A; 97K
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 11A; 24J; 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
M Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 6AZ; 71K;
235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22F; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 52958*01
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1;
235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1;
235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1;
235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 245; 248; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 11A; 245; 248; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 245; 248; 51J Heckantrieb;
100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 99L 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 245; 248; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 11A; 245; 248; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 245; 248; 51J Heckantrieb;
100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 99L 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52958*01
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 6AZ; 71K;
245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; Cabrio;
57F; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M Cabrio;
85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A
57F; 654; 68B
170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E;
68B; 68T
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M; 631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; Cabrio;
57F; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 12T Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 250 225/40R18 88 12A; 57E; 68B 51A; 6AZ; 71K; 721;
225/40R18 92 12T 725; 729; 73C; 74A;
M+S
235/40R18 91 11A; 12A; 245; 57E; 76O; 97K
689
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91 11A; 22M; 241; 244; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 246; 247; 26B; 26N; BMW 1er (F21 2012);
27F; 68B Ab
e1*2007/46*0283*04;
235/40R18 91 11A; 22M; 241; 244; Ab
246; 247; 26B; 26J; e1*2007/46*0273*04;
27F; 689 Kombilimousine;
Allradantrieb;
245/35R18 92 11A; 22M; 24D; 27F; Heckantrieb;
57F; 570; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
§22 52958*01
74D; 76O
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W YDL; 11A; 21B; 22I; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24C; 24M; 5FM e1*2007/46*0277*07;
225/40R18 92 YDM; 11A; 21B; 21N; Cabrio; Coupe;
22B; 24C; 24D Heckantrieb;
235/40R18 91 YDO; 11A; 21B; 21J; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
100 - 240 215/40R18 85Y GB3; 11A; 21B; 24C; 721; 725; 729; 73C;
57E 74A; 744; 76R
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 24C;
57E; 68B; 68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 24C;
57E; 689
245/35R18 92 GB3; 11A; 22B; 24D;
57F; 68T
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21B; 22I; 22M; Nur bis
24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22B; 4-türig;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 74A; 744
24D; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 7 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 GB3; 11A; 21B; 22I; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 22M; 24C; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 GB4; 11A; 21B; 21N; Nur bis
22B; 22L; 24C; 24M e1*2007/46*0273*03;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Ab
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0287*10;
245/35R18 88 GB3; 11A; 22B; 22L; Schrägheck 2-türig;
24D; 270; 57F; 68T Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S 11A; 244; 245; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
215/45R18 M+S 11A; 244; 245; 26B; Cabrio; Coupe;
26J; 27F; 52J Allradantrieb;
225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 246; Heckantrieb;
26B; 26N; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
§22 52958*01
26J; 57E; 6A9 71K; 721; 725; 73C;
235/35R18 M+S 11A; 241; 244; 246; 74D; 76O
247; 26B; 26N; 27H;
52J
235/40R18 91 11A; 241; 246; 26B;
26J; 57E; 6AB
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A9
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 215/40R18 89Y 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab
26P e1*2007/46*0277*08;
215/45R18 89Y 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Coupe;
26B; 26J; 27F; 54A Allradantrieb;
225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 244; Heckantrieb;
246; 247; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 725; 73C;
54A; 6A9 74D; 76O
235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
6AB
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
54A; 57F; 6A9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 265 225/45R18 91Y 11A; 248; 5GG Ab
225/45R18 95 11A; 248 e24*2007/46*0022*03;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 27I; Ab
5GG e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 27I Heckantrieb;
245/40R18 93Y 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 26P; 27H; 27I 12A; 51A; 512; 6AA;
6AZ; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
85 - 265 225/45R18 92W 11A; 248 Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/40R18 92W 11A; 24J; 248; 27I inkl. 330e
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 248; iPerformance;
26P; 27H; 27I Limousine; Stufenheck;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52958*01
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/50R18 95W GA7; XFE ab
e1*2007/46*0559*01;
235/45R18 97 67G Allradantrieb;
235/50R18 97 XFG; 11A; 24J; 248; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 5FE Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 721; 725; 729; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 74A; 744
e1*98/14*0146*.. 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5FE; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 9 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
24D; 5GA; 57F; 654; 721; 725; 729; 73C;
68B
85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 74A; 744
57E; 68B
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F;
22L; 24D; 51G; 57F;
654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 6AZ; 71K;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 729; 73C;
68B 74A
225/40R18 92 11A; 22B; 22L; 24J;
24M
170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22B;
22L; 24J; 24M
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September
225/40R18 92Y 2008; Nur bis
§22 52958*01
235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y 11A; 24J Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab September
235/40R18 91 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 190 235/40R18 91 11A; 24J bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 200 225/40R18 92 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
120 - 222 225/40R18 92 11A; 24J; 52J Coupe; Allradantrieb;
120 - 225 225/40R18 88 GB6; 11A; 24J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 99B 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 11A; 24J Nur bis
235/40R18 91 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
155 - 225 225/40R18 88 GB6; 11A; 24J; 57E Touring; Limousine;
235/40R18 91Y 11A; 24J Allradantrieb;
§22 52958*01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 GB6; 5FE; 57E Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R18 91 5GG Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 88W 57E; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 52J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 689 721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 11 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Cabrio; Heckantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 689 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 95 GA3; 11A; 248 ab
e1*2007/46*0316*09;
235/40R18 95 11A; 245; 248; 27I 4er Cabrio (F33);
245/40R18 93Y 11A; 24J; 248; 26P; Cabrio; Allradantrieb;
27H; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 95 GA3; 11A; 248 4er Gran Coupe (F36);
235/40R18 95 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2007/46*0316*10;
§22 52958*01
245/40R18 93W 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27H; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 91 GA3; 11A; 248 ab
e1*2007/46*0316*08;
235/40R18 91 11A; 245; 248; 27I 4er Coupe (F32);
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26P; Coupe; Allradantrieb;
27H; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
245/50R18 51G Turismo;
255/45R18 99 Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 12 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 235/45R18 98 12A Nur BMW 5er Touring;
120 - 280 245/45R18 12T; 51G; 52J; KATF Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 12T; 51G; KATF 51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring;
235/45R18 98 Heckantrieb;
100 - 330 245/45R18 12T; 51G; KATF 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 12A; 245 51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 12A Stufenheck;
100 - 330 245/45R18 12T; 51G; KATF Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R18 95Y 12A Stufenheck;
120 - 330 245/45R18 12T; 51G; KATF Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71K; 721;
§22 52958*01
725; 729; 73C; 74D;
76O
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 235/45R18 98 12A Nur BMW 5er Touring;
120 - 280 245/45R18 12T; 51G; 52J; KATF Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 12T; 51G; KATF 51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring;
235/45R18 98 Heckantrieb;
100 - 330 245/45R18 12T; 51G; KATF 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 12A; 245 51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
245/50R18 51G Turismo;
255/45R18 99 Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 225/50R18 95W 5HR Nicht Lim (Gran Coupe
225/50R18 95Y 4-türig);
235/45R18 94W 5HI Allradantrieb;
235/45R18 94Y 5HI Heckantrieb; Cabrio;
245/45R18 51G; KATF Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
§22 52958*01
73C; 74D; 76O; BEN
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 225/50R18 95 Lim (Gran Coupe 4-
235/45R18 94 türig); Allradantrieb;
245/45R18 51G; KATF Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: BMW 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
701 e1*2001/116*0490*.. 155 - 300 245/50R18 12T; 51G Nicht
255/45R18 99 12A; 51G beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/50R18 12T; 51G Nicht
255/45R18 99 12A; 51G beschussgeschütztes
Fz.; bis
e1*2007/46*0276*09;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271 12A; 51A; 6AZ; 71K;
225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D;
247; 273 76O
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271 12A; 51A; 6AZ; 71K;
225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D;
247; 273 76O
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 271 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
247; 273 721; 725; 73C; 74D;
76O
§22 52958*01
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 52958*01
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
§22 52958*01
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 52958*01
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeit smesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 52958*01
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
§22 52958*01
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 52958*01
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des V entilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
§22 52958*01
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
§22 52958*01
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmess er 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R18
Hinterachse: 225/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 52958*01
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KATF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse MK9080 KBA: 52957 Lochkreis 5x120 ET: 44
KAUD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse MK9080 KBA: 52957 Lochkreis 5x120 ET: 28
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 215/40R18.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 225/40R18.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 235/40R18.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52958*01
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52958*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52958*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 27 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52958*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 28 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52958*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 29 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
§22 52958*01
27H x = 280 y = 370 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 30 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52958*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 52958*01
special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 52958*01
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
MK8080
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 52958*01
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 52958*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
03.02.2022
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
19-00308-CX-GBM-01
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 52958*01
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-7
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 52958*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 52958*01
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 18.02.2022
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 52958*01
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 52958*01
Approval No.
Ausgabedatum: 21.11.2019 letztes Änderungsdatum: 18.02.2022
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
19-00308-CX-GBM-00 14.11.2019
19-00308-CX-GBM-01 03.02.2022
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
§22 52958*01
MK8080 11.09.2019
MK8080 20.01.2022
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
See item V.5. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 52958*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 52958
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52958*01
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 52958*01
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 52958*01
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 1 von 15
Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
I6BX I6BX ohne 72,5 815 2300 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 34 oder
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 30 oder
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 43
§22 52957*01
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAT6, KAT7, KAT8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 2 von 15
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu m ontieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 34 oder
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 30 oder
Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAT6, KAT7, KAT8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 560X; 346R; 346L; 346K; Z85; 346X; 346C
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; (nur BMW X3, BMW X4)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
§22 52957*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5L; HY; K-N1; 5K; 6C; 3C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X53; X83
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : Z85; 560X
140 Nm für Typ : K-N1; X83; 3C; 5K; 5L; 6C
140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 225 275/40R18 GA9; 57F; KAT6 Nur ActiveHybrid 5;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744;
76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99 BMW X3; BMW X4;
275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L; Allradantrieb;
KAT6; KAT7; KAT8 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99 BMW X3; BMW X4;
275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L; Allradantrieb;
KAT6; KAT7; KAT8 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52957*01
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96 57E; 992 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24M; 57F; 588 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M; 588 721; 725; 73C; 74A
275/40R18 99 11A; 24M; 57F; 992
Verkaufsbezeichnung: BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e1*98/14*0153*.. 255 255/55R18 51G; 52J 175 Nm; nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 75I
X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 255/55R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
175 Nm; nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88 57F; 68T; KAT7; KAT8 Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90 11A; 24M; 57F; 68B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
KAT7; KAT8 721; 725; 73C; 74A;
76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 57F; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. KAT7 2012;
Ab
265/35R18 93Y 11A; 248; 27I; 57F; e24*2007/46*0022*03;
689; KAT7 Ab
e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76B; 76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 255/40R18 95 11A; 248; 27I; 57F; BMW 3er (F30) ab
6AA 2012;
§22 52957*01
Ab
e1*2007/46*0314*05;
265/35R18 93 11A; 248; 27I; 57F; inkl. 330e
6AA; 689; KAT7 iPerformance;
Limousine; Stufenheck;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76B; 76O
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22L; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M; 51G; 57F; 68B; Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*.., KAT8 Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. Touring;
346L e1*97/27*0097*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0097*.. 12A; 51A; 6AZ; 71K;
346R e1*2001/116*0146*.., 721; 725; 729; 73C;
e1*98/14*0146*.. 74A; 744; 76B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22L; 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0144*.. 24M; 51G; 57F; 68B; 51A; 6AZ; 71K; 721;
KAT6; KAT7; KAT8 725; 729; 73C; 74A;
76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27I; 4er Gran Coupe (F36);
57F; KAT7 ab
e1*2007/46*0316*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76B; 76O; 77E
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27I; ab
57F; KAT7 e1*2007/46*0316*09;
4er Cabrio (F33);
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76B; 76O; 77E
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27I; ab
57F; KAT7 e1*2007/46*0316*08;
4er Coupe (F32);
Coupe; Allradantrieb;
§22 52957*01
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76B; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571; KAT6 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B; nur Limousine
KAT6; KAT7; KAT8 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 24M; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571; KAT6 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Nur BMW 5er Touring;
§22 52957*01
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Lim (Gran Coupe 4-
türig); Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76B; 76O
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18 GA9; 51G; 57F; KAT6 Nicht Lim (Gran Coupe
4-türig);
Allradantrieb;
Heckantrieb; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76B; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 52957*01
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferl egung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§22 52957*01
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
588) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 52957*01
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) ent sprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsys tem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§22 52957*01
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 52957*01
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAT6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 30
KAT7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 34
KAT8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 43
§22 52957*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 52957*01
special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 52957*01
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
MK9080
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 52957*01
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 52957*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
03.02.2022
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
19-00309-CX-GBM-01
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 52957*01
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-5
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 52957*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 52957*01
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 21.02.2022
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 52957*01
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 52957*01
Approval No.
Ausgabedatum: 15.11.2019 letztes Änderungsdatum: 21.02.2022
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
19-00309-CX-GBM-00 07.11.2019
19-00309-CX-GBM-01 03.02.2022
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
§22 52957*01
MK9080 11.09.2019
MK9080 20.01.2022
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
See item V.5. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 52957*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 52957
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52957*01
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 52957*01
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 52957*01
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.