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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55367 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          SPARCO FF3
               Typ                             29116
               Radgröße                        8JX18 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               001          29116001 / ohne Ring                5/120/72,6          29         620    2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55367
               Herstellerzeichen               sparco
               Radtyp und Ausführung           29116 001
               Radgröße                        8JX18 H2
§22 55367*00




               Einpresstiefe                   ET 29
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                                (Nm)
               S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°    130                27,5               Serie
               S02   Schraube M12x1,5              Kegel 60°    110                26                 80910173
               S03   Schraube M12x1,5              Kegel 60°    120                26                 80910173

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55367 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er GT           100-265           235/45R18   A90 124                            A15 A21 A57
               3-V, 3K-N1                                                                            Flh V18 S01
               e1*2007/46*0559*..;
               e24*2007/46*0022*05-
               ..

               BMW 3er-Reihe (V)        85-225        225/40R18   T88 T92 124                        A12 A15 A21
               390L, -/X                85-225        235/40R18   A01 K1c T91 T95 124                Car Lim V18
               e1*2001/116*             85-225        245/35R18   A01 K1c T88 T92 124                S02
               0308*00-08,
               0344*00-05
               BMW 3er-Reihe (V)        85-240        225/40R18   T88 T92 124                        A12 A15 A21
               390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240        235/40R18   A01 K1a K2b K6a T91 T95 124        Car Lim V18
               N1                       85-240        245/35R18   A01 K1c K2b K5a K6b T88 T92 124    S02
               e1*2001/116*
               0308*09-..,0344*06-..
               e1*2007/46*
               0314*00-04;
               0315*00-05;
§22 55367*00




               e24*2007/46*
               0022*00-02
               - ab Facelift 2008
               BMW 3er-Reihe (V)        90-240        225/40R18   A01 K1c T88 T89 T91 124            A12 A15 A21
               392C, 390X, 3C           90-240        235/40R18   A01 K1c K41 T91 124                Cbo Cpe V18
               e1*2001/116*0346*..,     90-240        245/35R18   A01 K1c K41 T88 T89 T92 124        S02
               e1*2001/116*0344*..;
               e1*2007/46*
               0316*00-07
               - Coupé/Cabrio
               BMW 3er-Reihe (VI)    85-151           215/45R18   T89 T93 124                        A12 A15 A21
               3L                    85-265           225/40R18   A01 K2b T92 124                    A57 Lim V18
               e1*2007/46*0314*05-.. 85-265           225/45R18   A01 K2b T91 124                    S01
               - ab Modell 2012      85-265           235/40R18   A01 K1b K2b 124
               - incl. Facelift 2015 85-265           245/40R18   A01 K1c K2a K2b 124
               BMW 3er-Touring (VI) 85-151            215/45R18   T93 124                            A12 A15 A21
               3K, 3K-N1             85-265           225/40R18   A01 K2b T92 124                    A57 Car V18
               e1*2007/46*0315*06-.. 85-265           225/45R18   A01 K2b T91 124                    S01
               e24*2007/46*0022*03- 85-265            235/40R18   A01 K1b K2b 124
               - ab Modell 2013      85-265           245/40R18   A01 K1c K2a K2b 124
               - incl. Facelift 2015
               BMW 4er-GranCoupé 100-110              215/45R18   A32 R37 T93 124                    A15 A21 A57
               3C                    100-265          225/40R18   A90 T92 124                        Lim V18 S01
               e1*2007/46*0316*10-.. 100-265          225/45R18   A90 124
                                     100-265          235/40R18   A01 A12 K1a K2b 124
                                     100-265          245/40R18   A01 A12 K1a K2b 124
               BMW 4er-Reihe         100-265          225/40R18   A90 T88 T92 124                    A15 A21 A57
               3C                    100-265          225/45R18   A90 T91 T95 124                    Cbo Cpe V18
               e1*2007/46*0316*08-.. 100-265          235/40R18   A01 A12 K1a K2b T91 T95 124        S01
                                     100-265          245/40R18   A01 A12 K1a K2b 124




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55367 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 6er-Reihe          230, 235       225/50R18    A12 T95 122                           A15 A21 Cbo
               6C                     230, 235       235/45R18    A32 A84 T94 124                       Cpe L06 V18
               e1*2007/46*0562*..     230-330        245/45R18    A12 123                               S01
               BMW X1                 85-190         225/45R18    A32 T91 T95 124                       A15 A21 V18
               X1, X-N1, X1-N1        85-190         235/40R18    A12 T91 T95 124                       S03
               e1*2007/46*0275*..;    85-190         245/40R18    A01 A12 K1a 124
               e1*2007/46*0454*..;
               e24*2007/46*0024*..
               BMW Z4                 115-190        225/40R18                                          A12 A15 A21
               Z89, ZR                115-190        235/40R18    A01 K4i                               Cbo V18 S02
               e1*2001/116*0499*..,   115-190        245/35R18    A01 K1a K1b K2b
               e1*2007/46*0373*..     225,250        225/40R18    M+S
                                      225,250        235/40R18    A01 K4i M+S
               BMW Z4-M               252            225/40R18    A10 K1a M+S                           A01 A15 A21
               M85                    252            235/40R18    A12 K14 K1c M+S                       Cbo Cpe S02
               e1*2001/116*0364*..
               - Roadster/Coupé
§22 55367*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55367 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 55367*00




               123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
               werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
               Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
               Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.
§22 55367*00




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 8

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
§22 55367*00




               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55367*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18      255/35R18
               Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18      275/45R18
               Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18      285/45R18
               Nr. 20   255/55R18      285/50R18
               Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55367 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55021524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29116
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55367*00




               Lambsheim, 29. April 2024




               Pohl                                                                00426939.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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