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							Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                       : BMW
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 11 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff         Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung                Kennzeichnung         in mm                     last      umf.      Fertig
                 Rad                          Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5x120 ET43       5x120 ET43 ML72,6            ohne                       72,6                     650      2150    10/24
ML72,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-1019 Lochkreis: 5x120 ET: 19

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXD




                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-1019 Lochkreis: 5x120 ET: 19

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXD
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M3
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : M3
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : M3
                                           140 Nm für Typ : M3
Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 285/30R19 98Y GEP; KDXD                           M2; ab
                                          295/30R19 100Y GBL; GET; KDXD                     e1*2007/46*0377*06;
                                                                                            Coupe;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B; 76O
M3             e1*2007/46*0377*..    317 - 331 285/30R19 98Y GEP; KDXD                      M3; M4; ab
                                               295/30R19 100Y GBL; GET; KDXD                e1*2007/46*0377*06;
                                                                                            Coupe;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*.. 309            285/30R19 98Y GEP; KDXD                      Nur M3; bis
                                               295/30R19 100Y GBL; GET; KDXD                e1*2007/46*0377*05;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
GBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/35R19
                    Hinterachse:                         295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den


                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         265/30R19
                   Hinterachse:                         285/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GET) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         265/30R19
                   Hinterachse:                         295/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDXD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse VPX01-1019 Lochkreis 5x120 ET: 19




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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                                                                                                         Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 11 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 43 (result. m. DS: 23)
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff         Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung                Kennzeichnung         in mm                     last      umf.      Fertig
                 Rad                          Z-Ring / D-Scheibe                              in kg     in mm     datum
5x120 ET43       5x120 ET43 ML72,6            - / 4075725                72,6                     650      2150    10/24
ML72,6 mit DS
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-1019 Lochkreis: 5x120 ET: 19

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXD




                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-1019 Lochkreis: 5x120 ET: 19

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXD
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 48 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
M390         e1*2001/116*0345*.. 309           285/30R19 98Y GEP; KDXD                      Nur M3; bis
                                               295/30R19 100Y GBL; GET; KDXD                e1*2007/46*0377*05;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74W; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW M3,1ER REIHE M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
M-V          e1*2007/46*0383*.. 250   285/30R19 98Y GEP; KDXD                               Nur 1 M COUPE; bis
                                      295/30R19 100Y GET; KDXD                              e1*2007/46*0377*05;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74W; 76B
M-V            e1*2007/46*0383*..    309       285/30R19 98Y GEP; KDXD                      Nur M3; bis
                                               295/30R19 100Y GBL; GET; KDXD                e1*2007/46*0377*05;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74W; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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                                                                                                       Seite: 3 von 4
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
GBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/35R19
                    Hinterachse:                         295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            265/30R19


                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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                                                                                                       Seite: 4 von 4
                   Hinterachse:                         285/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GET) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         265/30R19
                   Hinterachse:                         295/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDXD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse VPX01-1019 Lochkreis 5x120 ET: 19




                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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