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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         SPARCO FF4
                Typ                            29123
                Radgröße                       8JX18 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 001           29123001 / ohne Ring                   5/120/72,6        29         630      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100129
                Herstellerzeichen              sparco
                Radtyp und Ausführung          29123 001
                Radgröße                       8JX18 H2
                Einpresstiefe                  ET 29
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100129*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)            (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°          130             27,5          Serie
                 S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°          110             26            80910173
                 S03   Schraube M12x1,5               Kegel 60°          120             26            80910173

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 3er GT                 100-265          225/50R18     A12 124                         A15 A21 A57
                 3-V, 3K-N1                 100-265          235/45R18     A90 126                         Flh V18 S01
                 e1*2007/46*0559*..;        100-265          245/45R18     A01 A12 K1a K2b 125
                 e24*2007/46*0022*05-..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 3er-Reihe (V)          85-225       225/40R18        T88 T92 126                   A12 A15 A21
                 390L, -/X                  85-225       235/40R18        A01 K1c T91 T95 126           Car Lim V18
                 e1*2001/116*               85-225       245/35R18        A01 K1c T88 T92 126           S02
                 0308*00-08,
                 0344*00-05
                 BMW 3er-Reihe (V)          85-240       225/40R18        T88 T92 126                   A12 A15 A21
                 390L, -/X, 3L, 3K, 3K-N1   85-240       235/40R18        A01 K1a K2b K6a T91 T95 126   Car Lim V18
                 e1*2001/116*               85-240       245/35R18        A01 K1c K2b K5a K6b T88 T92   S02
                 0308*09-..,0344*06-..                                    126
                 e1*2007/46*
                 0314*00-04;
                 0315*00-05;
                 e24*2007/46*
                 0022*00-02
                 - ab Facelift 2008
                 BMW 3er-Reihe (V)          90-240       225/40R18        A01 K1c T88 T89 T91 126       A12 A15 A21
                 392C, 390X, 3C             90-240       235/40R18        A01 K1c K41 T91 126           Cbo Cpe V18
                 e1*2001/116*0346*..,       90-240       245/35R18        A01 K1c K41 T88 T89 T92 126   S02
§22 100129*00




                 e1*2001/116*0344*..;
                 e1*2007/46*
                 0316*00-07
                 - Coupé/Cabrio
                 BMW 3er-Reihe (VI)         85-151       215/45R18        T89 T93 126                   A12 A15 A21
                 3L                         85-265       225/40R18        A01 K2b T92 126               A57 Lim V18
                 e1*2007/46*0314*05-..      85-265       225/45R18        A01 K2b T91 126               S01
                 - ab Modell 2012           85-265       235/40R18        A01 K1b K2b 126
                 - incl. Facelift 2015      85-265       245/40R18        A01 K1c K2a K2b 126
                 BMW 3er-Touring (VI)       85-151       215/45R18        T93 126                       A12 A15 A21
                 3K, 3K-N1                  85-265       225/40R18        A01 K2b T92 126               A57 Car V18
                 e1*2007/46*0315*06-..      85-265       225/45R18        A01 K2b T91 126               S01
                 e24*2007/46*0022*03-       85-265       235/40R18        A01 K1b K2b 126
                 - ab Modell 2013           85-265       245/40R18        A01 K1c K2a K2b 126
                 - incl. Facelift 2015
                 BMW 4er Gran Coupé         100-110      215/45R18        A32 R37 T93 126               A15 A21 A57
                 3C                         100-265      225/40R18        A90 T92 126                   Lim V18 S01
                 e1*2007/46*0316*10-..      100-265      225/45R18        A90 126
                                            100-265      235/40R18        A01 A12 K1a K2b 126
                                            100-265      245/40R18        A01 A12 K1a K2b 126
                 BMW 4er-Reihe              100-265      225/40R18        A90 T88 T92 126               A15 A21 A57
                 3C                         100-265      225/45R18        A90 T91 T95 126               Cbo Cpe V18
                 e1*2007/46*0316*08-..      100-265      235/40R18        A01 A12 K1a K2b T91 T95 126   S01
                                            100-265      245/40R18        A01 A12 K1a K2b 126
                 BMW 6er-Reihe              230, 235     225/50R18        A12 T95 124                   A15 A21 Cbo
                 6C                         230, 235     235/45R18        A32 A84 T94 126               Cpe L06 V18
                 e1*2007/46*0562*..         230-330      245/45R18        A12 125                       S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X1 (I)                 85-190        225/45R18       A32 T91 T95 126                 A15 A21 V18
                 X1, X-N1, X1-N1            85-190        235/40R18       A12 T91 T95 126                 S03
                 e1*2007/46*0275*..;        85-190        245/40R18       A01 A12 K1a 126
                 e1*2007/46*0454*..;
                 e24*2007/46*0024*..
                 BMW Z4                     115-190       225/40R18                                       A12 A15 A21
                 Z89, ZR                    115-190       235/40R18       A01 K4i                         Cbo V18 S02
                 e1*2001/116*0499*..,       115-190       245/35R18       A01 K1a K1b K2b
                 e1*2007/46*0373*..         225,250       225/40R18       M+S
                                            225,250       235/40R18       A01 K4i M+S
                 BMW Z4-M                   252           225/40R18       A10 K1a M+S                     A01 A15 A21
                 M85                        252           235/40R18       A12 K14 K1c M+S                 Cbo Cpe S02
                 e1*2001/116*0364*..
                 - Roadster/Coupé

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 100129*00




                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von Winterreifen, Kennzeichnung
                mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbo) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.



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                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 4 von 8

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                124       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
§22 100129*00




                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                125       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                126       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 8

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
                (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 100129*00




                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K14      An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 8

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6a       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 100129*00




                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 7 von 8

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    215/55R18      235/50R18
                Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
§22 100129*00




                Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 13   235/65R18      255/60R18
                Nr. 14   245/35R18      255/35R18
                Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 17   245/50R18      275/45R18
                Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 20   255/50R18      285/45R18
                Nr. 21   255/55R18      285/50R18
                Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. Mai 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. Mai 2025


                Pohl                                                                                 00447495.DOCX
§22 100129*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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