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							               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
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                               Fahrzeughersteller           BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                               Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                               Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               512045726/I6B X KG9080/I6BX                 ohne                       72,6                     760      2248    07/24
               512045726/I6B X KG9080/I6BX                 ohne                       72,6                     780      2200    07/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55518*01




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KG7580 KBA: 55516 Lochkreis: 5x120 ET: 44 oder
               Radtyp: KG8080 KBA: 55517 Lochkreis: 5x120 ET: 42 oder
               Radtyp: KG8080 KBA: 55517 Lochkreis: 5x120 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD3D, KD3G, KD3H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.06.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KG7580 KBA: 55516 Lochkreis: 5x120 ET: 44 oder
               Radtyp: KG8080 KBA: 55517 Lochkreis: 5x120 ET: 42 oder
               Radtyp: KG8080 KBA: 55517 Lochkreis: 5x120 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD3D, KD3G, KD3H
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 346K; Z85; 346L; 346C; 560X; 182; 346R; 1C; 346X
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (nur BMW X3, BMW X4)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie
§22 55518*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5K; 1C; 6C; 3C; 5L; K-N1
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X53
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83; X53
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                            120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 560X


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
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                                                       140 Nm für Typ : K-N1; X53; X83; 1C; 3C; 5K; 5L; 6C
                                                       140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                       3L
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                         275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L;              Allradantrieb;
                                                                        KD3G; KD3H                      Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                         275/45R18 103        11A; 248; 57F; 99L;       Allradantrieb;
                                                                              KD3G; KD3H                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O; 77E
§22 55518*01




               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 275/40R18 99        11A; 24M; 57F; 992;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KD3G; KD3H                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18          51G                       nicht für gepanzerte
                            e1*98/14*0153*..     255       255/55R18          51G; 52J                  Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 75I
               X53           e1*98/14*0153*..     135 - 210 255/55R18         51G                       nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88        57F; 68T; KD3G; KD3H Cabrio; Coupe;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R18 90      11A; 24M; 57F; 68B;  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KD3G; KD3H           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                   76B



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 19

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92          11A; 24M; 27H; 57F;       BMW 1er (F20 2011);
               1K4          e1*2007/46*0283*..                                570; 68T; KD3D            BMW 1er (F21 2012);
                                                        255/35R18 90W         11A; 22M; 244; 247;       Ab
                                                                              27F; 57F; 68B; KD3D;      e1*2007/46*0283*04;
                                                                              KD3G; KD3H                Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                            265/35R18 93      11A; 22M; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              27F; 57F; 689; KD3G       Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 240 245/35R18 92       GB3; 11A; 22I; 24M;       1ER REIHE; bis
               182           e1*2001/116*0352*..                              57F; 68T; KD3D;           e1*2007/46*0277*07;
                                                                              KD3G; KD3H                Cabrio; Coupe;
                                                            255/35R18 94      11A; 22B; 24D; 57F;       Heckantrieb;
                                                                              68B; KD3G; KD3H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 93      11A; 22B; 24D; 57F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              689; KD3G                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 76B; 76R
§22 55518*01




               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 245/35R18 92         GA2; 11A; 244; 57F;       2ER REIHE; ab
                                                                              KD3D; KD3G; KD3H          e1*2007/46*0277*08;
                                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                            245/40R18 93      11A; 244; 27F; 54A;       Allradantrieb;
                                                                              57F; 6A9; KD3D;           Heckantrieb;
                                                                              KD3G; KD3H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R18 90Y     11A; 244; 247; 57F;       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                              6AB; KD3G                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               1C            e1*2007/46*0277*..   100 - 185 245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 57F;       2ER REIHE; ab
                                                                              KD3D; KD3G; KD3H          e1*2007/46*0277*08;
                                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                            245/40R18 93  11A; 244; 27F; 54A;           Allradantrieb;
                                                                          57F; 6A9; KD3D;               Heckantrieb;
                                                                          KD3G; KD3H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R18 90W 11A; 244; 247; 57F;           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                          6AB; KD3G; KD3H               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 57F;       BMW 3er (F31) ab
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                               KD3G                      2012;
                                                                                                        Ab
                                                             265/35R18 93Y    11A; 248; 27I; 57F;       e24*2007/46*0022*03;
                                                                              689; KD3G                 Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               3L            e1*2007/46*0314*..   85 - 265 255/40R18 95       GA3; 11A; 248; 57F;       BMW 3er (F30) ab
                                                                              6AA; KD3G                 2012;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                             265/35R18 93     11A; 248; 27I; 57F;       inkl. 330e
                                                                              6AA; 689; KD3G            iPerformance;
                                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55518*01




                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 170   255/35R18        10N; 11A; 22B; 22L;       Kompakt; Cabrio;
               346K          e1*98/14*0112*..                                 24M; 51G; 57F; 68B;       Coupe; Limousine;
                             e1*2001/116*0167*..,                             KD3G; KD3H                Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                                                           Touring;
               346L          e1*97/27*0097*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               346R          e1*2001/116*0146*..,                                                       721; 725; 729; 73C;
                             e1*98/14*0146*..                                                           74D; 744; 76B
               346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 255/35R18         10N; 11A; 22B; 22L;       10B; 11G; 11H; 12A;
                             e1*98/14*0144*..                                 24M; 51G; 57F; 68B;       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                              KD3G; KD3H                725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 57F;       ab
                                                                              KD3G                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                        4er Cabrio (F33);
                                                             265/35R18 93W 11A; 22K; 248; 27I;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                                           57F; 689; KD3G               Heckantrieb;
                                                             275/35R18 95  11A; 22K; 248; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           27I; 57F; 688; KD3G          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 57F;       ab
                                                                              KD3G                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                        4er Coupe (F32);
                                                            265/35R18 93      11A; 22K; 248; 27I;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                              57F; 689; KD3G            Heckantrieb;
                                                            275/35R18 95      11A; 22K; 248; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27I; 57F; 688; KD3G       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E
               3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 57F;       4er Gran Coupe (F36);
                                                                              KD3G                      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0316*10;
                                                            265/35R18 93W 11A; 22K; 248; 27I;           Allradantrieb;
                                                                          57F; 689; KD3G                Heckantrieb;
                                                            275/35R18 95  11A; 22K; 248; 27H;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27I; 57F; 688; KD3G           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 230 275/40R18            GA9; 51G; 57F; KD3G Nur BMW 5er Touring;
§22 55518*01




                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74D; 76B; 76O
               5K            e1*2007/46*0455*..   120 - 230 275/40R18 99      57F; 571; KD3G      Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74D; 76B; 76O
               5L            e1*2007/46*0363*..   120 - 230 275/40R18         GA9; 51G; 57F; KD3G Stufenheck;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74D; 76B; 76O
               5L            e1*2007/46*0363*..   100 - 230 275/40R18         GA9; 51G; 57F; KD3G Stufenheck;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74D; 76B; 76O
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y      11A; 24M; 57F; 99B; nur Limousine
                                                                              KD3G; KD3H          Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74D; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 230 275/40R18    GA9; 51G; 57F; KD3G Nur BMW 5er Touring;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74D; 76B; 76O
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 275/40R18 99 57F; 571; KD3G      Nur BMW 5er Touring;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74D; 76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18 99         GA9; 57F; KD3G            Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                        türig); Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 76O
§22 55518*01




               6C            e1*2007/46*0562*..   230 - 330 275/40R18 99      GA9; 57F; KD3G            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                        4-türig);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Cabrio;
                                                                                                        Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 76O


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55518*01




               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausauss chnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 55518*01




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
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               570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        215/40R18
                                   Hinterachse:                        245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R18
                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
§22 55518*01




                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R18
                                   Hinterachse:                         275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R18
                                   Hinterachse:                         265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           225/40R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
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                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/45R18
§22 55518*01




                                   Hinterachse:                        245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/40R18
                                   Hinterachse:                        255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streic hen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 55518*01




                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/45R18
                                    Hinterachse:                          275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R18
                                   Hinterachse:                          275/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 55518*01




                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 215/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KD3D) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KG7580 KBA: 55516 Lochkreis 5x120 ET: 44
               KD3G) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KG8080 KBA: 55517 Lochkreis 5x120 ET: 33




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 19
               KD3H) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KG8080 KBA: 55517 Lochkreis 5x120 ET: 42
§22 55518*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 19


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3L
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                  VA
                            26B                      x = 225              y = 320                  VA
                            27I                      x = 170              y = 260                  HA
                            27B                      x = 220              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55518*01




                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320             8                VA
                            27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      1C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:      BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 55518*01




                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 280        y = 370           30                HA
                            27H                   x = 280        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0316*..
                      Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                       Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
               Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 225              y = 320                 VA
                            26P                      x = 175              y = 270                 VA
                            27B                      x = 220              y = 310                 HA
                            27I                      x = 170              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55518*01




                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 225        y = 320           12                VA
                            26N                   x = 225        y = 320            8                VA
                            27F                   x = 220        y = 310           33                HA
                            27H                   x = 220        y = 310            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3K
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                 VA
                            26B                      x = 225              y = 320                 VA
                            27I                      x = 170              y = 260                 HA
                            27B                      x = 220              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55518*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 225        y = 320            8                VA
                            26J                   x = 225        y = 320           25                VA
                            27H                   x = 220        y = 310            8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310           25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55518
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: KG9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      1K4
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                      Handelsbez.:      BMW 1ER REIHE

                      Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 190              y = 220                 VA
                            26P                      x = 140              y = 170                 VA
                            27B                      x = 220              y = 270                 HA
                            27I                      x = 170              y = 240                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55518*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 190        y = 220            8                VA
                            27F                   x = 220        y = 270           30                HA
                            27H                   x = 220        y = 270            8                HA
                            26J                   x = 190        y = 220           25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55518*01




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 55518*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KG9080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55518*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55518*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     30.06.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0278-24-WIRD/N1
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55518*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-2

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 55518*01




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55518*01
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       14.07.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55518*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55518*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        11.10.2024                 letztes Änderungsdatum: 14.07.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0278-24-WIRD                                                  30.09.2024
                     366-0278-24-WIRD/N1                                               30.06.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 55518*01




                     KG9080                                                            03.06.2024
                     KG9080                                                            07.04.2025

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55518*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55518

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55518*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55518*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55518*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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