Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         OXIGIN OX 18_E
Typ                            OXIGIN OX 18_E 9519
Radgröße                       9.5JX19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)
 K             OXIGIN OX 18_E 9519 K / ohne Ring 5/120/72,6        40         860      2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100139
Herstellerzeichen              OXIGIN
Radtyp und Ausführung          OXIGIN OX 18_E 9519 (s.o.)
Radgröße                       9.5JX19H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,25                 Kegel 60°             130               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 BMW X3                     100-230       255/40R19      K1a K2b T00 T96                A01 A12 A14
 X3, X-N1                   100-230       285/35R19      K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03    A18 B90 V19
 e1*2007/46*0512*..;                                                                    S01
 e1*2007/46*0454*..
 - incl. Facelift 2014
 BMW X4                     100-230       255/40R19      K1a K2b T00 T96                A01 A12 A14
 X3, X-N1                   100-230       285/35R19      K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03    A18 B90 V19
 e1*2007/46*                                                                            S01
 0512*11-..;
 e1*2007/46*
 0454*13-..

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                      100-230       255/40R19      T00 T96                          A12 A14 A18
X3, X-N1                    100-230       285/35R19      A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03      B90 KMV V19
e1*2007/46*                                                                               S01
0512*11-..;
e1*2007/46*
0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 3 von 5
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

B90      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5
K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   235/60R19      255/55R19
Nr. 12   245/30R19      305/25R19
Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
Nr. 16   245/50R19      275/45R19
Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 20   255/45R19      285/40R19
Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 22   255/55R19      275/50R19
Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                                Seite 5 von 5
Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 25   265/40R19      295/35R19
Nr. 26   265/45R19      295/40R19
Nr. 27   265/50R19      295/45R19
Nr. 28   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Juli 2025




Wagner                                                                                  00451414.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen