Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FB1-8018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 120
Radausführungskennz.: LK 120
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
§22 101201*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03) K57) N225) BF1) K04)
225/35R18
K03) T87)
225/40R18
K03) K64)
235/35R18
K01) K68)
§22 101201*00
245/35R18
K01) K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K57) BF1) K03)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr.
225/35R18
e1*2007/46*0273*03;
beim Typ 1K4 bis K04) K57)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 225/40R18
K04) K64)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ A94a) W225) BF2)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr.
e1*2007/46*0273*04; 225/35R18 M+S
beim Typ 1K4 ab A01) A94) K03) K04) T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S
A01) K03) K04) K13)
245/35R18
A01) K02) K03) K13) K25) K28)
§22 101201*00
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K13) K02) K28) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ A94a) N225) BF2) EF0)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr.
e1*2007/46*0273*04; 225/35R18
beim Typ 1K4 ab A01) A94) K03) K04) N235) T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/40R18
A01) K03) K04) K13) N235)
235/35R18
A01) K02) K03) K13) N245)
§22 101201*00
235/40R18
A01) G01) K02) K03) K13) K25) K28)
N245)
245/35R18
A01) K02) K03) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
N225) K02) N245) BF2) EF0) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K02) K28) BF2) EF0) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K13) K02) K28) BF2) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A01) bis A10)
(Serie bis einschließlich A94a) BF2) K04)
17 Zoll Sommerbereifung)
225/35R18
A94) K03) T87)
225/40R18
K03) K13)
235/35R18
K03) K13)
245/35R18
§22 101201*00
K01) K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K13) K04) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 M+S A01) bis A10)
M235i, M240i, M235i A94a) W225) BF2) K04)
xDrive, M240i xDrive
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 225/35R18 M+S
A94) K03) T87)
225/40R18 M+S
K03) K13)
245/35R18
K01) K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K13) K04) BF2)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) T89) BF1)
225/40R18
A01) K32)
235/35R18
A01) K15)
§22 101201*00
245/35R18
A01) K01) K04) K15) K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(nur 330i, 330d) T89) BF1)
225/40R18
A01) K32)
235/35R18
A01) K15)
245/35R18
A01) K01) K04) K15) K32)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T89) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
235/40R18
A01) G01) N245)
§22 101201*00
245/35R18
N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N225) T89) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04;
225/40R18
Kombi, bis EG-
Genehmig.-Nr. N235)
e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 235/35R18
Gen.-Nr. N245)
e1*2007/46*0316*07 )
235/40R18
A01) G01) N245)
245/35R18
N255)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10)
T92) A94) BF1)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 101201*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/50R18 A01) bis A10)
N235) BF3) K01)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 215/55R18 M+S A02) bis A10)
(kleinste M00) W225) A94) BF2)
Serienradgröße 17Zoll)
225/50R18
N235)
225/50R18 M+S
225/55R18
N235)
225/55R18 M+S
§22 101201*00
235/50R18
N245)
245/50R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A02) bis A10)
(kleinste A94) BF2)
Serienradgröße 18Zoll) 255/45R18
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 N225) BF1) E42)
mm)
225/35R18
A01) K01) K02)
225/40R18
A01) K01) K02) K31) K35)
235/35R18
A01) K01) K02) K31) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 101201*00
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K35) K02) K26) K31) K32) BF1) E42) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 N225) BF4) E43)
mm)
225/35R18
225/40R18
A01) K35)
235/35R18
A01) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K35) BF4) E43) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z85 e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/40R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
235/35R18
A94a)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 215/45R18 A01) bis A10)
Countryman Allrad K04) N225) BF2) K01)
225/40R18
K04)
225/45R18
K04)
235/40R18
K02)
§22 101201*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 215/45R18 M+S A01) bis A10)
Cooper Works K04) BF2) K01)
225/40R18
K04)
225/45R18
K04)
235/40R18
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 215/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) K04) BF2) K01) K85)
225/45R18
K04) K84)
245/40R18
K02)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 215/45R18 M+S A01) bis A10)
Cooper Works K04) BF2) K01) K85)
225/45R18
K04) K84)
235/40R18
K04)
245/40R18
K02)
Auflagen und Hinweise
§22 101201*00
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 13 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 101201*00
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 110 Nm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 14 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 101201*00
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 15 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
§22 101201*00
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 16 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 101201*00
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000119-00-0-021
Anlage-Nr. : 11
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : FB1-8018
Die Anlage 11 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FB1-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 20.05.2026
§22 101201*00
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101201*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024