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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     1 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     FB1-8018
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                LK 120
                 Radausführungskennz.:                                         LK 120
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101201*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          760 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2254 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    5248        120 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   5276        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5284        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    5248        110 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
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                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                182                             e1*2001/116*0352*..
                1C                              e1*2007/46*0277*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                                A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio)          K03) K57) N225)                          BF1) K04)

                                                         225/35R18
                                                         K03) T87)

                                                         225/40R18
                                                         K03) K64)

                                                         235/35R18
                                                         K01) K68)
§22 101201*00




                                                         245/35R18
                                                         K01) K68)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                          K03)                 K04) K68)          BF1) V00)

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                187                               e1*2001/116*0287*..
                1K2                               e1*2007/46*0273*..
                1K4                               e1*2007/46*0283*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                              A01) bis A10)
                                (3türig, 5türig; beim Typ K57)                                    BF1) K03)
                                1K2 bis Genehmigungs-
                                Nr.
                                                           225/35R18
                                e1*2007/46*0273*03;
                                beim Typ 1K4 bis           K04) K57)
                                Genehmigungs-Nr.
                                e1*2007/46*0283*03)        225/40R18
                                                           K04) K64)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
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                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                1K2                               e1*2007/46*0273*..
                1K4                               e1*2007/46*0283*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                                (3türig, 5türig; beim Typ A94a) W225)                             BF2)
                                1K2 ab Genehmigungs-
                                Nr.
                                e1*2007/46*0273*04;        225/35R18 M+S
                                beim Typ 1K4 ab            A01) A94) K03) K04) T87)
                                Genehmigungs-Nr.
                                e1*2007/46*0283*04)        225/40R18 M+S
                                                           A01) K03) K04) K13)

                                                         245/35R18
                                                         A01) K02) K03) K13) K25) K28)
§22 101201*00




                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                          K03) K13)            K02) K28)          BF2) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     4 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                1K2                               e1*2007/46*0273*..
                1K4                               e1*2007/46*0283*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18                             A02) bis A10)
                                (3türig, 5türig; beim Typ A94a) N225)                            BF2) EF0)
                                1K2 ab Genehmigungs-
                                Nr.
                                e1*2007/46*0273*04;        225/35R18
                                beim Typ 1K4 ab            A01) A94) K03) K04) N235) T87)
                                Genehmigungs-Nr.
                                e1*2007/46*0283*04)        225/40R18
                                                           A01) K03) K04) K13) N235)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K02) K03) K13) N245)
§22 101201*00




                                                         235/40R18
                                                         A01) G01) K02) K03) K13) K25) K28)
                                                         N245)

                                                         245/35R18
                                                         A01) K02) K03) K13) K25) K28)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         215/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                                         N225)                K02) N245)         BF2) EF0) V00)
                                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         N225)                K02) K28)          BF2) EF0) V00)
                                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03) K13)            K02) K28)          BF2) EF0) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     5 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1C                               e1*2007/46*0277*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       215/40R18                              A01) bis A10)
                                (Serie bis einschließlich A94a)                                  BF2) K04)
                                17 Zoll Sommerbereifung)
                                                         225/35R18
                                                         A94) K03) T87)

                                                         225/40R18
                                                         K03) K13)

                                                         235/35R18
                                                         K03) K13)

                                                         245/35R18
§22 101201*00




                                                         K01) K13) K25)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         215/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF2) V00)
                                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF2) V00)
                                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03) K13)            K04)               BF2)

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1C                               e1*2007/46*0277*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      215/40R18 M+S                          A01) bis A10)
                                M235i, M240i, M235i       A94a) W225)                            BF2) K04)
                                xDrive, M240i xDrive
                                (Serie ab 18 Zoll
                                Sommerbereifung)          225/35R18 M+S
                                                          A94) K03) T87)

                                                         225/40R18 M+S
                                                         K03) K13)

                                                         245/35R18
                                                         K01) K13) K25)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03) K13)            K04)               BF2)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     6 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
                346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
                346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
                346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
                346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                          A02) bis A10)
                                (außer 330i, 330d)       T89)                               BF1)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K32)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K15)
§22 101201*00




                                                         245/35R18
                                                         A01) K01) K04) K15) K32)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                346C                             e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
                346L                             e1*98/14*0097*..
                346R                             e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
                346X                             e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                135 bis 170     BMW 3er                   215/40R18                         A02) bis A10)
                                (nur 330i, 330d)          T89)                              BF1)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K32)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K15)

                                                         245/35R18
                                                         A01) K01) K04) K15) K32)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     7 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                390L                            e1*2001/116*0308*..
                390X                            e1*2001/116*0344*..
                392C                            e1*2001/116*0346*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       N225) T89)                        BF1) EF0)
                                Cabrio, Coupe )
                                                         225/40R18
                                                         N235)

                                                         235/35R18
                                                         N245)

                                                         235/40R18
                                                         A01) G01) N245)
§22 101201*00




                                                         245/35R18
                                                         N255)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                              e1*2007/46*0316*..
                3K                              e1*2007/46*0315*..
                3L                              e1*2007/46*0314*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                         A02) bis A10)
                                (Limousine, bis EG-      N225) T89)                        BF1) E66)
                                Genehmig.-Nr.
                                e1*2007/46*0314*04;
                                                         225/40R18
                                Kombi, bis EG-
                                Genehmig.-Nr.            N235)
                                e1*2007/46*0315*05;
                                Coupe/Cabrio, bis EG-    235/35R18
                                Gen.-Nr.                 N245)
                                e1*2007/46*0316*07 )
                                                         235/40R18
                                                         A01) G01) N245)

                                                         245/35R18
                                                         N255)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     8 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                560X                          e1*2001/116*0322*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                                A02) bis A10)
                                                       T92)                                     A94) BF1)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        245/40R18


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                X83                           e1*2001/116*0249*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 101201*00




                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                                A01) bis A10)
                                                       N235)                                    BF3) K01)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF3) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     9 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                X3                             e1*2007/46*0512*..
                X-N1                           e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     BMW X3, X4              215/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                                (kleinste               M00) W225)                        A94) BF2)
                                Serienradgröße 17Zoll)
                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        225/50R18 M+S

                                                        225/55R18
                                                        N235)

                                                        225/55R18 M+S
§22 101201*00




                                                        235/50R18
                                                        N245)

                                                        245/50R18

                                                        255/45R18


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                X3                             e1*2007/46*0512*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 265     BMW X3, X4              245/50R18                         A02) bis A10)
                                (kleinste                                                 A94) BF2)
                                Serienradgröße 18Zoll) 255/45R18
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     10 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 142      BMW Z3                   215/40R18                               A02) bis A10)
                                (Fahrzeugbreite 1692     N225)                                   BF1) E42)
                                mm)
                                                         225/35R18
                                                         A01) K01) K02)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K01) K02) K31) K35)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K01) K02) K31) K35)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
§22 101201*00




                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R18            245/35R18           A01) bis A10)
                                                         K01) K35)            K02) K26) K31) K32) BF1) E42) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 170     BMW Z3                   215/40R18                               A02) bis A10)
                                (Fahrzeugbreite 1740     N225)                                   BF4) E43)
                                mm)
                                                         225/35R18

                                                         225/40R18
                                                         A01) K35)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K35)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                         K35)                                    BF4) E43) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z85                           e1*2001/116*0219*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     BMW Z4                 225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) K01) K02)
                                                         235/35R18
                                                         A94a)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     11 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 140      Mini Countryman, Mini   215/45R18                           A01) bis A10)
                                Countryman Allrad       K04) N225)                          BF2) K01)

                                                         225/40R18
                                                         K04)

                                                         225/45R18
                                                         K04)

                                                         235/40R18
                                                         K02)
§22 101201*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                160             Mini Countryman John   215/45R18 M+S                        A01) bis A10)
                                Cooper Works           K04)                                 BF2) K01)

                                                         225/40R18
                                                         K04)

                                                         225/45R18
                                                         K04)

                                                         235/40R18
                                                         K02)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 140      Mini Paceman              215/45R18                         A01) bis A10)
                                (Frontantrieb, Allrad)    K04)                              BF2) K01) K85)

                                                         225/45R18
                                                         K04) K84)

                                                         245/40R18
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     12 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                160             Mini Paceman John      215/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                                Cooper Works           K04)                              BF2) K01) K85)

                                                        225/45R18
                                                        K04) K84)

                                                        235/40R18
                                                        K04)

                                                        245/40R18
                                                        K02)


                Auflagen und Hinweise
§22 101201*00




                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     13 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 101201*00




                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5248
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5276
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5284
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5248
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

                E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     14 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018



                E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
                       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
                       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 101201*00




                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     15 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018



                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                       Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
                       vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

                K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
                       zu kürzen.

                K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
§22 101201*00




                       mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

                K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden.

                K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
                       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
                       entsprechend zu kürzen.

                K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
                          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
                          anzulegen,
                       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                          kürzen.

                K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
                          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
                          und klebend zu befestigen.

                K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
                          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
                          und klebend zu befestigen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     16 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018



                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 101201*00




                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                11
                Seite :                     17 / 17
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Die Anlage 11 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB1-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 20.05.2026
§22 101201*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101201*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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