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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R8905
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         54R8905.11
Radgröße:                                                9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø82 Ø74
geprüfte Radlast:                                         780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2260 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X5, X70                          Serien- Radschraube, Kegel 60°,           ZP51107 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ:                             X70
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 200  BMW X5                      255/55R18                          A01) bis A10)
              (ohne                                                          ER1)K01)K04)
              Kotflügelverbreiterung)     275/50R18

                                                285/50R18

 210 bis 261          BMW X5                    255/55R18 M+S                A01) bis A10)
                      (ohne                                                  ER1)K01)K04)
                      Kotflügelverbreiterung)   275/50R18 M+S

                                                285/50R18 M+S

                                                255/55R18
                                                E54)

                                                275/50R18
                                                E54)

                                                285/50R18
                                                E54)

e1*2001/116*0420*10   1350/1755 (1950)                                       5/120/74



Typ:                             X70
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 200  BMW X5                       255/55R18                         A02) bis A10)
              (mit Kotflügelverbreiterung)                                   ER1)
                                           275/50R18

                                                285/50R18

 210 bis 261          BMW X5                       255/55R18 M+S             A02) bis A10)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)                           ER1)
                                                   275/50R18 M+S

                                                285/50R18 M+S

                                                255/55R18
                                                E54)

                                                275/50R18
                                                E54)

                                                285/50R18
                                                E54)
e1*2001/116*0420*10   1350/1755 (1950)                                       5/120/74




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ:                             X5
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0421*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 225  BMW X5                      255/55R18 M+S                     A01) bis A10)
              (ohne                                                         ER1)K01)K04)
              Kotflügelverbreiterung)     275/50R18 M+S

                                                    285/50R18 M+S

                                                    255/55R18
                                                    E54)

                                                    275/50R18
                                                    E54)

                                                    285/50R18
                                                    E54)
 155 bis 235         BMW X5                         255/55R18 M+S           A02) bis A10)
                     (mit Kotflügelverbreiterung)                           ER1)
                                                    275/50R18 M+S

                                                    285/50R18 M+S

                                                    255/55R18
                                                    E54)

                                                    275/50R18
                                                    E54)

                                                    285/50R18
                                                    E54)
e1*2007/46*0421*07   1305/1755 (1990)                                       5/120/74



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E54) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit der Felgengröße
     8,5x18 in Verbindung mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/55R18 ausgerüstet
     sind oder solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




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