Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL3.1905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL3.1905.11 SL3.1905.11
Radgröße: 9Jx21H2 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø82 Ø74 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 1000 kg 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2420 mm 2420 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X6, X70, X-N1 Vorderachse: ZP51107 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Hinterachse: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
RA-000714-C0-104-08~BM-5-120-74-ET30_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X6 255/40R21 A02) bis A10)B54)
(Baureihe E71) N265) E69)EF0)
265/40R21
N275)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B54) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer der folgender Bremsanlage an
Achse 1 ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x30 mm
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø365x36 mm
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
- Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
- Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
- Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SL3.1905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.01.2015
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