Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                         SL2.0955.51
Radgröße:                                               9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø82 Ø74
geprüfte Radlast:                                         975 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2400 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.51 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.31 (ABE-Nr. 47884*07) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
X70, X5, X-N1                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51107 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    2/6                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET30
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20                A02) bis A10)ER1)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                                                  E50)E68)EF1)N265)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20              265/45R20                A02) bis A10)ER1)
                                                                                          E50)E68)EF1)N275)

                                              255/45R20             285/40R20             A02) bis A10)ER1)
                                                                    N295)                 E50)E68)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.51 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET30
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20                A01) bis A10)ER1)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                         K04)                     E50)E68)EF1)N265)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20              265/45R20                A01) bis A10)ER1)
                                                                 K04)                     E50)E68)EF1)N275)

                                              255/45R20             285/40R20             A01) bis A10)ER1)
                                                                    K04)N295)             E50)E68)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.51 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    3/6                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET30
155 bis 240     BMW X5                      255/40R20            255/40R20                A02) bis A10)ER1)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         N265)T101)               E68a)EF1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20              255/45R20                A02) bis A10)ER1)
                                                                 N265)                    E68a)EF1)

                                              265/45R20             265/45R20             A02) bis A10)ER1)
                                                                    N275)                 E68a)EF1)

                                              255/40R20             285/35R20             A02) bis A10)ER1)
                                                                                          E68a)EF1)V00)

                                              255/45R20             285/40R20             A02) bis A10)ER1)
                                                                                          E68a)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.51 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET30
155 bis 240     BMW X5                      255/40R20            255/40R20                A01) bis A10)ER1)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         K04)N265)T101)           E68a)EF1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20              255/45R20                A01) bis A10)ER1)
                                                                 K04)N265)                E68a)EF1)

                                              265/45R20             265/45R20             A01) bis A10)ER1)
                                                                    K04)N275)             E68a)EF1)

                                              255/40R20             285/35R20             A01) bis A10)ER1)
                                                                    K04)                  E68a)EF1)V00)

                                              255/45R20             285/40R20             A01) bis A10)ER1)
                                                                    K04)                  E68a)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.51 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    4/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.


RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1950 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               77
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 77 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016




RA-000493-F0-104-77~BM-5-120-74-ET30_SL2.0955.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen