Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL2.0955.11 SL2.0955.11
Radgröße: 9½Jx20H2 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 45 mm
Effektive Einpresstiefe: 45 mm 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø82 Ø74 ohne Ring
Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022
Adapterscheibe:
204
geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X5, X6, X70, X-N1 Vorderachse: ZP51107 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Hinterachse: AP51117/20 140 Nm
Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
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Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x20,ET45 9.5x20,ET25
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge E50)E68)N265)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
E50)E68)N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) E50)E68)
285/40R20 285/40R20 A02) bis A10)
N295) E50)E68)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
N265) N295) E50)E68)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x20,ET45 9.5x20,ET25
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge K04) E50)E68)N265)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K04) E50)E68)N275)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04)N285) E50)E68)
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
N265) K02)N295) E50)E68)V00)
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Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x20,ET45 9.5x20,ET25
155 bis 330 BMW X5 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
N265) E68a)
265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
N275) E68a)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
N275) E68a)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) E68a)
285/35R20 285/35R20 A02) bis A10)
E68a)G1V)
285/40R20 285/40R20 A02) bis A10)
E68a)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
E68a)V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
E68a)V00)
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Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x20,ET45 9.5x20,ET25
155 bis 330 BMW X5 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge K04)N265)T101) E68a)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K04)N265) E68a)
265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
K04)N275) E68a)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K04)N275) E68a)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04)N285) E68a)
285/35R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) E68a)G1V)
285/40R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) E68a)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K02) E68a)V00)
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K02) E68a)V00)
RA-000493-F0-104-52~BM-5-120-74-ET45_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x20,ET45 9.5x20,ET25
155 bis 330 BMW X6 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe F16) N265) E69a)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
E69a)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
N265) E69a)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
E69a)
265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
N275) E69a)
265/40R20 M+S 265/40R20 M+S A02) bis A10)
E69a)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
N275) E69a)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
E69a)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) E69a)
275/40R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
E69a)
285/35R20 285/35R20 A02) bis A10)
E69a)GBC)
285/40R20 285/40R20 A02) bis A10)
E69a)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
E69a)V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
E69a)V00)
RA-000493-F0-104-52~BM-5-120-74-ET45_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
RA-000493-F0-104-52~BM-5-120-74-ET45_SL2.0955.docx
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Anlage-Nr. : 52
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
- Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
- Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
- Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
- Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
275/40R20, 285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GBC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R20,
285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000493-F0-104-52~BM-5-120-74-ET45_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. : 52
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 52 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016
RA-000493-F0-104-52~BM-5-120-74-ET45_SL2.0955.docx