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							Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1327 97
Stand:              6/97
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                          Typ: 7568.20.14.W
Hersteller:         ATS Leichtmetallräder GmbH             LK:     5/120
                                                                                           Seite 1

                                            Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Einzelabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.

I.   Beschreibung der Sonderräder
     Hersteller und Vertrieb:             ATS Leichtmetallräder GmbH
                                          Industriegebiet
                                          67098 Bad Dürkheim

     Fabrikmarke:                         ATS

I.1 Sonderraddaten

     Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:       7568.20.14.W
     Radgröße nach Norm:                  7,5 J x 16 H2
     Einpreßtiefe:                        20 +/- 0,5 mm
     Zul. Radlast:                        685 kg
     Zul. Abrollumfang:                   2100 mm
     Oberflächenbehandlung:               Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt)

I.2 Radanschluß
     Befestigungsart:                     BMW Typ 5/1, 5/H, 6 CS/1, 7/1 und 7/G
                                          mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 32 mm
                                          die mitgeliefert werden (VS-Set 3151)

                                          BMW Typ 5/D
                                          mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 32 mm
                                          die mitgeliefert werden (VS-Set 0051)
     Anzugsmoment der Radschrauben
     bzw. muttern:                        110 Nm
     Lochkreisdurchmesser:                120 +/- 0,1 mm
     Mittenlochdurchmesser des Rades:     74,1 + 0,1 mm
     Mittenlochdurchmesser des Rades
     mit Zentrierring:                    BMW Typ 5/1, 5/H, 6 CS/1, 7/1 und 7/G:
                                          72,6 + 0,1 mm mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz. ADW 1)

                                          BMW Typ 5/D:
                                          74,1 + 0,1 mm ohne Zentrierring

     Zentrierungsart:                     Mittenzentrierung

I.3 Kennzeichnung der Sonderräder
                          Stylingseite                                            Anschlußseite
                      Radtyp:     7568                                       Radgröße:    7,5 J x 16 H2
                 Einpreßtiefe:    20 (hinter Radtyp)                        Ausführung:   14.W
      Japan. Prüfwertzeichen:     JWL                            Herstellerkennzeichen:   SM
               KBA-Nummer:        43268                             Herkunftsmerkmal:     Made in Germany
                                                                    Herstellungsdatum:    Fertigungsmonat u. -jahr



I.4 Verwendungsbereich
Gutachten              über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:       55 1327 97
Stand:                 6/97
Prüfgegenstand:        PKW-Sonderrad                           Typ: 7568.20.14.W
Hersteller:            ATS Leichtmetallräder GmbH              LK:    5/120
                                                                                             Seite 2
Fahrzeughersteller:                                           - Bayerische Motorenwerke AG, München

Typ      Motorleist.     Handels-                   ABE-Nr. bzw.      zulässige Reifen-    Auflagen und
         (KW)            bezeichnung                EWG-BE            größe und Auflagen   Hinweise
5/1      63-135          BMW 5er Reihe              8339/2            205/55R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                                                       A12,A25,F8,V5,X63,
                                                    8339/3            225/50R16            Y22
                                                                      (R9)
                                                 8339/4
         136-160         535 bis M 535 Limousine 8339/3               225/50R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                      (R9)                 A12,A25,F8,X63,
                                                    8339/4                                 Y22
5/H      83-141          BMW 5er Reihe              E 700             205/55R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                                  (F3)                 A12,A25,V5,Y22
                                                                      225/50R16
                                                                      (R9)
         155                                                          225/50R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                                           A12,A25,R9,Y22
         83-141          BMW 5er Reihe              E 700/1           205/55R16            A2,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                                  (F3)                 A12,A25,V5,Y22
                         - Touring                                    225/50R16
                                                                      (R9)
         155-210                                                      225/50R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                                           A12,A25,R9,Y22
5/D      105-110         BMW 5er Reihe              e1*93/81          205/55R16            A2,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                *0028*..          (F3)                 A11,A25,V5,X92
                         - Touring
                                                                      225/50R16
                                                                      (R71)
                                                                      225/55R16

         125-210                                                      225/55R16            A2,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                                           A11,A25,X92
6 CS/1 135-160           628-635                    9892/1            205/55R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                      (F3)                 A12,A25,V5,X63,
                                                                      225/50R16            Y22
                                                                      (R9)
         210             M 635                                        225/50R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                      (R9)                 A12,A25,X63,Y22
         135-162         628-635                    9892/2            205/55R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                      (F3)                 A12,A25,V5,Y22
                                                                      225/50R16
                                                                      (R9)
         191-210         M 635                                        225/50R16            A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                      (R9)                 A12,A25,Y22




I.4 Verwendungsbereich (Fortsetzung)
Fahrzeughersteller:                                           - Bayerische Motorenwerke AG, München

Typ      Motorleist.     Handels-                   ABE-Nr. bzw.      zulässige Reifen-     Auflagen und
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1327 97
Stand:              6/97
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                           Typ: 7568.20.14.W
Hersteller:         ATS Leichtmetallräder GmbH              LK:    5/120
                                                                                            Seite 3
         (KW)         bezeichnung                EWG-BE           größe und Auflagen      Hinweise
7/1      138-220      BMW 7er Reihe              E 296            225/50R16               A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                      - Limousine                                                         A12,A25,R9,Y22
         138-220                                 E 296/1

7/G      142          728 i / 728 iL             e1*93/81         215/65R16-98Q M+S       A3,A4,A5,A6,A7,A8,
         155-160      730 i / 730 iL             *0007*..         (R12)                   A11,A25,R16,X92,
         210          740 i / 740 iL                              215/65R16-98W           Y22
                                                                  (R12)
                                                                  235/60R16-100W

                                                                  245/55R16-100W




Auflagen und Hinweise:

A3.      Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder
         Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO
         über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich-
         tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
         (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 3 StVZO).

A4.      Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
         bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen
         eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig-
         keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt
         1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig-
         keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu
         addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100
         % und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen
         wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz
         von 9 km/h addiert werden.

A5.      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A6.      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
         umfang verwendet werden.

Auflagen und Hinweise:

A7.      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck zu beachten ist.

A8.      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern
         verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
         entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
         der Befestigungsteile einzuhalten.
Gutachten          über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:   55 1327 97
Stand:             6/97
Prüfgegenstand:    PKW-Sonderrad                           Typ: 7568.20.14.W
Hersteller:        ATS Leichtmetallräder GmbH              LK:     5/120
                                                                                            Seite 4

A11.     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß bei diesen Sonderrädern nur feingliedrige Schneeketten an
         der Antriebsachse verwendet werden können.

A12.     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.

A25.     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS 11,5 oder gerade Ventile mit
         Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779
         entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig.

F3.      Diese Rad-/Reifenkombination ist nur an der Vorderachse zulässig.

F8.      Gegebenenfalls ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
         /Reifenkombination sicherzustellen.

R9.      Auf ausreichenden Abstand von mindestens 5 mm zwischen Reifen und Federbein an Achse 1 ist zu
         achten.

R12.     Reifengröße nur zulässig wenn diese bereits serienmäßig in den Fahrzeugpapieren enthalten ist.

R16.     Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
         fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
         fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
         vorzulegen.

R71.     Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist
         in Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen
         Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.

V5.      Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16.
         Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Allradantrieb.

X10.     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1300 kg. Bei Fahrzeugen mit
         zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1300 kg ist diese auf 1300 kg zu begrenzen (auch im
         Anhängerbetrieb).

X63.     Auf ausreichenden Freiraum in den vorderen Radhäusern un zu den Lenkungsteilen ist zu achten (bis
         einschließlich Baujahr 4/82). Gegebenenfalls ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

X92.     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
         zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
         Anhängerbetrieb).

Y22.     Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADW 1) Innendurchmesser: 72,6 mm




I.5 Spurverbreiterung                      kleiner 2 %




II. Dauerfestigkeitsprüfung                Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz e.V. liegt vor.



III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Gutachten          über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:   55 1327 97
Stand:             6/97
Prüfgegenstand:    PKW-Sonderrad                             Typ: 7568.20.14.W
Hersteller:        ATS Leichtmetallräder GmbH                LK:   5/120
                                                                                        Seite 5
Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom Februar 1990 Anhang I durchgeführt.



IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 5 und ist nur als Einheit gültig.




Lambsheim, den 03. Juni 1997
Prüfberichtsnr.:                              ATS Leichtmetallräder GmbH
55 0443 95                                    67098 Bad Dürkheim
Blatt-Nr. 1                                   Radtyp: 7568.20.14
Nachtrag I                                    BMW 7/G




                                                NACHTRAG I

       zu Prüfbericht-Nr. 55 0443 95 des TÜV-Pfalz e. V.


       Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:        7568.20.14
       Radgröße nach Norm:                   7,5 J x 16 H2
       Einpreßtiefe:                         20 +/- 0,5 mm
       Zul. Radlast:                         685 kg
       Zul. Abrollumfang:                    2100 mm


I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                        - Bayerische Motorenwerke AG, München

Typ       Motorleist.       Handels-                       ABE-Nr.    zulässige Reifen-    Auflagen und
          (KW)              bezeichnung                    bzw.       größe und Auflagen   Hinweise
                                                           EWG-BE
7/G       142               728 i / 728 iL                 e1*93/81   215/65R16-98Q M+S    A3,A4,A5,A6,A7,A8,
          155-160           730 i / 730 iL                 *0007*..   (R12)                A11,A21,R16,X92
          210               740 i / 740 iL                            215/65R16-98W
                                                                      (R12)
                                                                      235/60R16-100W

                                                                      245/55R16-100W



Die Auflagen und Hinweise werden wie folgt ergänzt:

R16.      Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
          fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
          fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
          vorzulegen.

X92.      Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
          zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
          Anhängerbetrieb).


Dieser Nachtrag umfaßt Blatt 1 ist nur gültig zusammen mit dem Prüfbericht Nr. 55 0443 95 des
TÜV-Pfalz e.V.. Die Angaben, Auflagen und Hinweise gelten unverändert.


Lambsheim, den 27. November 1995
Prüfberichtsnr.:                              ATS Leichtmetallräder GmbH
55 0443 95                                    67098 Bad Dürkheim
Blatt-Nr. 1                                   Radtyp: 7568.20.14
Nachtrag I                                    BMW 7/G




                                                NACHTRAG I

       zu Prüfbericht-Nr. 55 0443 95 des TÜV-Pfalz e. V.


       Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:        7568.20.14
       Radgröße nach Norm:                   7,5 J x 16 H2
       Einpreßtiefe:                         20 +/- 0,5 mm
       Zul. Radlast:                         685 kg
       Zul. Abrollumfang:                    2100 mm


I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                        - Bayerische Motorenwerke AG, München

Typ       Motorleist.       Handels-                       ABE-Nr.    zulässige Reifen-    Auflagen und
          (KW)              bezeichnung                    bzw.       größe und Auflagen   Hinweise
                                                           EWG-BE
7/G       142               728 i / 728 iL                 e1*93/81   215/65R16-98Q M+S    A3,A4,A5,A6,A7,A8,
          155-160           730 i / 730 iL                 *0007*..   (R12)                A11,A21,R16,X92
          210               740 i / 740 iL                            215/65R16-98W
                                                                      (R12)
                                                                      235/60R16-100W

                                                                      245/55R16-100W



Die Auflagen und Hinweise werden wie folgt ergänzt:

R16.      Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
          fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
          fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
          vorzulegen.

X92.      Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
          zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
          Anhängerbetrieb).


Dieser Nachtrag umfaßt Blatt 1 ist nur gültig zusammen mit dem Prüfbericht Nr. 55 0443 95 des
TÜV-Pfalz e.V.. Die Angaben, Auflagen und Hinweise gelten unverändert.


Lambsheim, den 27. November 1995
						
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