Gutachten über Sonderräder
Prüfberichtsnr.: 55 1327 97
Stand: 6/97
Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7568.20.14.W
Hersteller: ATS Leichtmetallräder GmbH LK: 5/120
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Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Einzelabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.
I. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller und Vertrieb: ATS Leichtmetallräder GmbH
Industriegebiet
67098 Bad Dürkheim
Fabrikmarke: ATS
I.1 Sonderraddaten
Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: 7568.20.14.W
Radgröße nach Norm: 7,5 J x 16 H2
Einpreßtiefe: 20 +/- 0,5 mm
Zul. Radlast: 685 kg
Zul. Abrollumfang: 2100 mm
Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt)
I.2 Radanschluß
Befestigungsart: BMW Typ 5/1, 5/H, 6 CS/1, 7/1 und 7/G
mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 32 mm
die mitgeliefert werden (VS-Set 3151)
BMW Typ 5/D
mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 32 mm
die mitgeliefert werden (VS-Set 0051)
Anzugsmoment der Radschrauben
bzw. muttern: 110 Nm
Lochkreisdurchmesser: 120 +/- 0,1 mm
Mittenlochdurchmesser des Rades: 74,1 + 0,1 mm
Mittenlochdurchmesser des Rades
mit Zentrierring: BMW Typ 5/1, 5/H, 6 CS/1, 7/1 und 7/G:
72,6 + 0,1 mm mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz. ADW 1)
BMW Typ 5/D:
74,1 + 0,1 mm ohne Zentrierring
Zentrierungsart: Mittenzentrierung
I.3 Kennzeichnung der Sonderräder
Stylingseite Anschlußseite
Radtyp: 7568 Radgröße: 7,5 J x 16 H2
Einpreßtiefe: 20 (hinter Radtyp) Ausführung: 14.W
Japan. Prüfwertzeichen: JWL Herstellerkennzeichen: SM
KBA-Nummer: 43268 Herkunftsmerkmal: Made in Germany
Herstellungsdatum: Fertigungsmonat u. -jahr
I.4 Verwendungsbereich
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Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7568.20.14.W
Hersteller: ATS Leichtmetallräder GmbH LK: 5/120
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Fahrzeughersteller: - Bayerische Motorenwerke AG, München
Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. bzw. zulässige Reifen- Auflagen und
(KW) bezeichnung EWG-BE größe und Auflagen Hinweise
5/1 63-135 BMW 5er Reihe 8339/2 205/55R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine A12,A25,F8,V5,X63,
8339/3 225/50R16 Y22
(R9)
8339/4
136-160 535 bis M 535 Limousine 8339/3 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
(R9) A12,A25,F8,X63,
8339/4 Y22
5/H 83-141 BMW 5er Reihe E 700 205/55R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine (F3) A12,A25,V5,Y22
225/50R16
(R9)
155 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A25,R9,Y22
83-141 BMW 5er Reihe E 700/1 205/55R16 A2,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine (F3) A12,A25,V5,Y22
- Touring 225/50R16
(R9)
155-210 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A25,R9,Y22
5/D 105-110 BMW 5er Reihe e1*93/81 205/55R16 A2,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine *0028*.. (F3) A11,A25,V5,X92
- Touring
225/50R16
(R71)
225/55R16
125-210 225/55R16 A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A11,A25,X92
6 CS/1 135-160 628-635 9892/1 205/55R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
(F3) A12,A25,V5,X63,
225/50R16 Y22
(R9)
210 M 635 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
(R9) A12,A25,X63,Y22
135-162 628-635 9892/2 205/55R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
(F3) A12,A25,V5,Y22
225/50R16
(R9)
191-210 M 635 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
(R9) A12,A25,Y22
I.4 Verwendungsbereich (Fortsetzung)
Fahrzeughersteller: - Bayerische Motorenwerke AG, München
Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. bzw. zulässige Reifen- Auflagen und
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(KW) bezeichnung EWG-BE größe und Auflagen Hinweise
7/1 138-220 BMW 7er Reihe E 296 225/50R16 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine A12,A25,R9,Y22
138-220 E 296/1
7/G 142 728 i / 728 iL e1*93/81 215/65R16-98Q M+S A3,A4,A5,A6,A7,A8,
155-160 730 i / 730 iL *0007*.. (R12) A11,A25,R16,X92,
210 740 i / 740 iL 215/65R16-98W Y22
(R12)
235/60R16-100W
245/55R16-100W
Auflagen und Hinweise:
A3. Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder
Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO
über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich-
tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
(Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 3 StVZO).
A4. Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen
eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig-
keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt
1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig-
keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu
addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100
% und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen
wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz
von 9 km/h addiert werden.
A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
umfang verwendet werden.
Auflagen und Hinweise:
A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern
verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
der Befestigungsteile einzuhalten.
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A11. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß bei diesen Sonderrädern nur feingliedrige Schneeketten an
der Antriebsachse verwendet werden können.
A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A25. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS 11,5 oder gerade Ventile mit
Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779
entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig.
F3. Diese Rad-/Reifenkombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
F8. Gegebenenfalls ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
/Reifenkombination sicherzustellen.
R9. Auf ausreichenden Abstand von mindestens 5 mm zwischen Reifen und Federbein an Achse 1 ist zu
achten.
R12. Reifengröße nur zulässig wenn diese bereits serienmäßig in den Fahrzeugpapieren enthalten ist.
R16. Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
vorzulegen.
R71. Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist
in Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen
Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.
V5. Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16.
Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Allradantrieb.
X10. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1300 kg. Bei Fahrzeugen mit
zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1300 kg ist diese auf 1300 kg zu begrenzen (auch im
Anhängerbetrieb).
X63. Auf ausreichenden Freiraum in den vorderen Radhäusern un zu den Lenkungsteilen ist zu achten (bis
einschließlich Baujahr 4/82). Gegebenenfalls ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
X92. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
Anhängerbetrieb).
Y22. Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADW 1) Innendurchmesser: 72,6 mm
I.5 Spurverbreiterung kleiner 2 %
II. Dauerfestigkeitsprüfung Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz e.V. liegt vor.
III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Gutachten über Sonderräder
Prüfberichtsnr.: 55 1327 97
Stand: 6/97
Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7568.20.14.W
Hersteller: ATS Leichtmetallräder GmbH LK: 5/120
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Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom Februar 1990 Anhang I durchgeführt.
IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 5 und ist nur als Einheit gültig.
Lambsheim, den 03. Juni 1997
Prüfberichtsnr.: ATS Leichtmetallräder GmbH
55 0443 95 67098 Bad Dürkheim
Blatt-Nr. 1 Radtyp: 7568.20.14
Nachtrag I BMW 7/G
NACHTRAG I
zu Prüfbericht-Nr. 55 0443 95 des TÜV-Pfalz e. V.
Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: 7568.20.14
Radgröße nach Norm: 7,5 J x 16 H2
Einpreßtiefe: 20 +/- 0,5 mm
Zul. Radlast: 685 kg
Zul. Abrollumfang: 2100 mm
I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: - Bayerische Motorenwerke AG, München
Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. zulässige Reifen- Auflagen und
(KW) bezeichnung bzw. größe und Auflagen Hinweise
EWG-BE
7/G 142 728 i / 728 iL e1*93/81 215/65R16-98Q M+S A3,A4,A5,A6,A7,A8,
155-160 730 i / 730 iL *0007*.. (R12) A11,A21,R16,X92
210 740 i / 740 iL 215/65R16-98W
(R12)
235/60R16-100W
245/55R16-100W
Die Auflagen und Hinweise werden wie folgt ergänzt:
R16. Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
vorzulegen.
X92. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
Anhängerbetrieb).
Dieser Nachtrag umfaßt Blatt 1 ist nur gültig zusammen mit dem Prüfbericht Nr. 55 0443 95 des
TÜV-Pfalz e.V.. Die Angaben, Auflagen und Hinweise gelten unverändert.
Lambsheim, den 27. November 1995
Prüfberichtsnr.: ATS Leichtmetallräder GmbH
55 0443 95 67098 Bad Dürkheim
Blatt-Nr. 1 Radtyp: 7568.20.14
Nachtrag I BMW 7/G
NACHTRAG I
zu Prüfbericht-Nr. 55 0443 95 des TÜV-Pfalz e. V.
Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: 7568.20.14
Radgröße nach Norm: 7,5 J x 16 H2
Einpreßtiefe: 20 +/- 0,5 mm
Zul. Radlast: 685 kg
Zul. Abrollumfang: 2100 mm
I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: - Bayerische Motorenwerke AG, München
Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. zulässige Reifen- Auflagen und
(KW) bezeichnung bzw. größe und Auflagen Hinweise
EWG-BE
7/G 142 728 i / 728 iL e1*93/81 215/65R16-98Q M+S A3,A4,A5,A6,A7,A8,
155-160 730 i / 730 iL *0007*.. (R12) A11,A21,R16,X92
210 740 i / 740 iL 215/65R16-98W
(R12)
235/60R16-100W
245/55R16-100W
Die Auflagen und Hinweise werden wie folgt ergänzt:
R16. Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dür-
fen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, ist eine
fahrzeugbezogene Freigabe für dieses Reifenfabrikat vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller
vorzulegen.
X92. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 1370 kg. Bei Fahrzeugen mit
zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 1370 kg ist diese auf 1370 kg zu begrenzen (auch im
Anhängerbetrieb).
Dieser Nachtrag umfaßt Blatt 1 ist nur gültig zusammen mit dem Prüfbericht Nr. 55 0443 95 des
TÜV-Pfalz e.V.. Die Angaben, Auflagen und Hinweise gelten unverändert.
Lambsheim, den 27. November 1995