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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 85830
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         Lk120X5
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
X5, X70                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                               M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000468-D0-015-26~BM-5-120-74-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         X70
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 261  BMW X5                  255/55R18                         A01) bis A10)E50)E52)
                      (ohne Kotflügelverbreiterung)                     B34)K01)K04)

                                                      275/45R18

                                                      275/50R18

                                                      285/50R18

155 bis 261           BMW X5                          255/55R18         A02) bis A10)E50)E52)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)                      B34)

                                                      275/45R18

                                                      275/50R18

                                                      285/50R18

e1*2001/116*0420*10   1650/1755 (1950)                                  5/120/74



Typ:                         X5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0421*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 225  BMW X5, X-Reihe         255/55R18                         A01) bis A10)E50)E52)
                      (ohne Kotflügelverbreiterung)                     B34)K01)K04)

                                                      275/45R18

                                                      275/50R18

                                                      285/50R18

 155 bis 225          BMW X5, X-Reihe                 255/55R18         A02) bis A10)E50)E52)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)                      B34)

                                                      275/45R18

                                                      275/50R18

                                                      285/50R18

e1*2007/46*0421*06    1305/1755 (1990)                                  5/120/74



Auflagen und Hinweise




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø365x36 mm


RA-000468-D0-015-26~BM-5-120-74-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

E52) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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