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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48837 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55014413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20EH2+ Typ 03RZ 9020
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            03RZ
Typ                               03RZ 9020
Radgröße                          9.0Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
-            ZH 03RZ 9020 45 T/ohne Ring             5/120/74,1         45       1025    2485

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48837
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             03RZ 9020 (s.o.)
Radgröße                          9.0Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48837 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55014413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx20EH2+ Typ 03RZ 9020
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X6                 155-330        255/45R20    R02                                   A02 A04 A05
X70, X6, X-N1          155-330        265/45R20    R02                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*           155-330        275/40R20    R02                                   A14 A18 V00
0420*03-..;                                                                              VA1 S01
e1*2007/46*0412*..;
e1*2007/46*0454*..
BMW X6-Hybrid          300            255/45R20    R02                                   A02 A04 A05
HY, X-HY               300            265/45R20    R02                                   A08 A09 A12
e1*2007/46*0323*..;    300            275/40R20    R02                                   A14 A18 V00
e1*2007/46*0585*..                                                                       VA1 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48837 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55014413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20EH2+ Typ 03RZ 9020
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3
S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

VA1    Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig.

Hinweis

Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad X 03RZ 9020
15 T/ohne Ring an Achse 2 zulässig. Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die
Verwendung der Rad-/ Reifen–Kombinationen an der Hinterachse sind der Anlage 15 zu entnehmen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. Februar 2013




Coen                                                                                   00190719.DOC




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