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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               E 858
Radgröße                          8,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
27           E 858 LK120/ohne Ring                 5/120/74,1          45          965    2255

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47059
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             E 858 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140               35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                  155-240        255/55R18    A10 T05 T09 193                        0A1 A02 A04
X5, X-N1                                                                                   A05 A08 A09
e1*2007/46*0421*10-..                                                                      A16 A56 A82
e1*2007/46*0454*11-..                                                                      B72 KOV NBF
- ab Modell 2014                                                                           S02
BMW X5                  155-240        255/55R18    A10 T05 T09 193                        0A1 A02 A04
X5, X-N1                                                                                   A05 A08 A09
e1*2007/46*0421*10-..                                                                      A16 A56 A82
e1*2007/46*0454*11-..                                                                      B72 KMV NBF
- ab Modell 2014                                                                           S02
BMW X5                  155-261        255/55R18    A10 193                                0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1           155-300        255/55R18    A10 M+S 193                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0420*..;                                                                       A16 A82 BS8
e1*2007/46*                                                                                KMV NBF S02
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                  155-261        255/55R18    A10 193                                0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1           155-300        255/55R18    A10 M+S 193                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0420*..;                                                                       A16 A82 BS8
e1*2007/46*                                                                                KOV NBF S02
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 4

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B72    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
an Achse 1.

BS8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an Fahr-
zeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 4

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. Juli 2014




Haasis                                                                  00213453.DOC




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