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							Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                                 Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.12.2014
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Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 EH2+                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
ACL1P9BP40741         PCD120 ET40              ohne                          74,1                  1025     2352    07/13
ACL1P9HA40741         PCD120 ET40              ohne                          74,1                  1025     2352    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102             XFY; 57E                   Nur BMW X6 (Baureihe
                                           265/35R21 101             XFZ; 57E                   E71);
                                           285/35R21                 51G; 57E; 575              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/35R21 101             Ohne                       12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                                     Radhausverbreiter.         71K; 721; 725; 73C;
                                                                     Serie; 11A; 246; 57E;      74C; 76A; 77E
                                                                     575
X70            e1*2001/116*0420*..       155 - 330 285/35R21         nur mit Radabdeckung       Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                     Serie; 51G; 57E; 575       E71);
                                                 285/35R21           11A; 24O; 57E; 99G         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                 105W
                                                                                                51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                76A; 77E
X70            e1*2001/116*0420*..       155 - 330 285/35R21         24N; 24O; 51G              Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                                E70); bis
                                                                                                e1*2007/46*0454*10;
                                                                                                nicht
                                                                                                beschussgeschütztes
                                                                                                Fz.;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              24N; 24O; 51G         Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                       E70); bis
                                                                                       e1*2007/46*0421*09;
                                                                                       bis
                                                                                       e1*2007/46*0454*10;
                                                                                       nicht
                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                       Fz.;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                       77E; 4DL
X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung BMW X5 Modell 2013
                                                                 Serie; 12A; 51G       (F15);
                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                       73C; 74C; 76A; 77E;
                                                                                       4DL
X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                 Serie; 11A; 245; 51G; e1*2007/46*0421*10;
                                                                 575                   ab
                                                                                       e1*2007/46*0454*11;
                                                                                       BMW X5 Modell 2013
                                              285/35R21          11A; 24O; 99G         (F15); Allradantrieb;
                                              105W
                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                      Fz.;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                      74C; 77E; 4DL
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                 Serie; 51G; 57E; 575 E71); bis
                                              285/35R21          11A; 24O; 57E; 99G   e1*2007/46*0412*07;
                                              105W
                                                                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                  51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                  76A; 77E; 4DL
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0412*08;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0454*14;
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
                                                            Serie; 51G; 57E; 575  F16);
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/35R21 101 Ohne                  12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                            Radhausverbreiter.    71K; 721; 725; 73C;
                                                            Serie; 11A; 245; 57E; 74C; 76A; 77E; 4DL
                                                            575




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102          XFY; 57E                 Nur BMW X6 (Baureihe
                                          265/35R21 101          XFZ; 57E                 E71); bis
                                          285/35R21              51G; 57E; 575            e1*2007/46*0412*07;
                                          285/35R21 101          Ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Radhausverbreiter.       12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                                 Serie; 11A; 246; 57E;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                 575
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102          XFY; 57E                 Nur BMW X6 (Baureihe
                                          265/35R21 101          XFZ; 57E                 E71); bis
                                          285/35R21              51G; 57E; 575            e1*2007/46*0454*13;
                                          285/35R21 101          Ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Radhausverbreiter.       12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                 Serie; 11A; 246; 57E;    71C; 71K; 721; 725;
                                                                 575
                                                                                  73C; 74C; 76A; 77E;
                                                                                  4DA; 4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0454*14;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                  F16);
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Serie; 51G; 57E; 575  12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                              285/35R21 101 Ohne                  71C; 71K; 721; 725;
                                                            Radhausverbreiter.    73C; 74C; 76A; 77E;
                                                            Serie; 11A; 245; 57E; 4DA; 4DL
                                                            575
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21     nur mit Radabdeckung ab
                                                            Serie; 11A; 245; 51G; e1*2007/46*0454*11;
                                                            575                   BMW X5 Modell 2013
                                                                                  (F15); Allradantrieb;
                                              285/35R21     11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                              105W
                                                                                  beschussgeschütztes
                                                                                  Fz.;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 6AA; 7AJ;
                                                                                  7BD; 71C; 71K; 721;
                                                                                  725; 73C; 74C; 77E;
                                                                                  4DA; 4DL




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen   Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21              24N; 24O; 51G        Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                      E70); bis
                                                                                      e1*2007/46*0454*10;
                                                                                      nicht
                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                      Fz.;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                      73C; 74C; 77E; 4DA;
                                                                                      4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                 Serie; 51G; 57E; 575 E71); bis
                                              285/35R21          11A; 24O; 57E; 99G   e1*2007/46*0454*13;
                                              105W
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL

Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           285/35R21          51G; 57E; 575            bis
                                                                                          e1*2007/46*0172*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76A; 77E; 4DL
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X5 M (Baureihe
                                                                                          F15); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76A; 77E; 4DL
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X6 M (Baureihe
                                                                                          F16); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76A; 77E; 4DL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 11.12.2014
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          285/35R21
                    Hinterachse:                          325/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R21
                    Hinterachse:                          285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/35R21
                    Hinterachse:                          275/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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