Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                              National Type Approval

      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                           Sonderräder für Pkw 10 J x 21 EH2+

      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                     special wheels for passenger cars 10 J x 21 EH2+


Nummer der Genehmigung: 49497                  Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                   Extension No.:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Alcar Leichtmetallräder GmbH
      DE-53721 Siegburg

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      entfällt
      not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      ACL1P
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Nummer der Genehmigung: 49497                     Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                      Extension No.:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      07.08.2017

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0119-13-WIRD/N3
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Nummer der Genehmigung: 49497                    Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                     Extension No.:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n zum Prüfbericht
      Annex/es of the test report
      1-8

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
      The indications given in the above mentioned test report including its
      annexes shall apply.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            4

Nummer der Genehmigung: 49497                      Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                       Extension No.:

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        28.08.2017
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
       erhältlich ist.
       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
            Index to the information package

       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
            Collateral clauses and instruction on right to appeal

       -    Beschreibungsunterlagen
            Information package
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                          Index to the information package


Nummer der Genehmigung: 49497                       Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                        Extension No.:


Ausgabedatum:        08.10.2013                 letztes Änderungsdatum: 28.08.2017
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal

2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
      Information document No.:                                           Date
      ACL1P                                                               27.06.2013
      ACL1P                                                               06.05.2014

3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
      Test report(s) No.:                                                 Date
      366-0119-13-WIRD                                                    09.09.2013
      366-0119-13-WIRD/N1                                                 18.12.2013
      366-0119-13-WIRD/N2                                                 11.12.2014
      366-0119-13-WIRD/N3                                                 07.08.2017

4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the changes
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 49497*03

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 49497

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 49497*03

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000957
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 4


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 49 497
                                           366-0119-13-WIRD/N3

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 10 J X 21 EH2+
Typ:                                      ACL1P
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ ACL1P (10Jx21EH2+) ist auch in Verbindung mit den
LM-Sonderrädern Typ ACL1T (11,5Jx21EH2+) an der Hinterachse zulässig.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                       Zentrierring         -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
ACL1P8BP35666          PCD112 ET35               ohne                     112/5     66,6     35   1025    2352     07/13
ACL1P8BP45666          PCD112 ET45               ohne                     112/5     66,6     45   1025    2352     07/13
ACL1P8HA35666          PCD112 ET35               ohne                     112/5     66,6     35   1025    2352     07/13
ACL1P8HA45666          PCD112 ET45               ohne                     112/5     66,6     45   1025    2352     07/13
ACL1P9BP42726          PCD120 ET42               ohne                     120/5     72,6     42   1025    2352     07/13
ACL1P9HA42726          PCD120 ET42               ohne                     120/5     72,6     42   1025    2352     07/13
ACL1P9BP40741          PCD120 ET40               ohne                     120/5     74,1     40   1025    2352     07/13
ACL1P9HA40741          PCD120 ET40               ohne                     120/5     74,1     40   1025    2352     07/13
ACL1PLBP45716          PCD130 ET45               ohne                     130/5     71,6     45   1025    2352     07/13
ACL1PLHA45716          PCD130 ET45               ohne                     130/5     71,6     45   1025    2352     07/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg
Hersteller                         : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                   :
                                   : 53721 Siegburg
Handelsmarke                       : AEZ Cliff
Art der Sonderräder                : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+                                Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 4
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 17,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ACL1P8HA35666:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : --                                     : ALCAR
Radtyp                                : --                                     : ACL1P
Radausführung                         : --                                     : PCD120 ET40
Radgröße                              : --                                     : 10 J X 21 EH2+
Typzeichen                            : KBA 49497                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.13
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht       RP-004528-A1-144                  04.09.2013    TÜV NORD




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+                               Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 3 von 4
III.      Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.    Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.    Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.       Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  2 AUDI                                            ACL1P8BP35666;                 35       07.08.2017      liegt bei
                                                    ACL1P8HA35666
       1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 ACL1P8BP35666;                 35       07.08.2017      liegt bei
                                                    ACL1P8HA35666
       3 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 ACL1P8BP45666;                 45       07.08.2017      liegt bei
                                                    ACL1P8HA45666




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+                              Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
  4 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),                ACL1P9BP42726;                 42       07.08.2017     liegt bei
            LAND ROVER (GB), ROVER                 ACL1P9HA42726
  5 BMW, BMW AG                                    ACL1P9BP40741;                 40       07.08.2017     liegt bei
                                                   ACL1P9HA40741
  7 AUDI                                           ACL1PLBP45716;                 45       07.08.2017     liegt bei
                                                   ACL1PLHA45716
  6 PORSCHE                                        ACL1PLBP45716;                 45       07.08.2017     liegt bei
                                                   ACL1PLHA45716
  8 VOLKSWAGEN                                     ACL1PLBP45716;                 45       07.08.2017     liegt bei
                                                   ACL1PLHA45716
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.08.2017
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                                 Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 EH2+                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
ACL1P9BP40741         PCD120 ET40              ohne                          74,1                  1025     2352    07/13
ACL1P9HA40741         PCD120 ET40              ohne                          74,1                  1025     2352    07/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : ZJBC ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102             XFY; 57E                   Nur BMW X6 (Baureihe
                                           265/35R21 101             XFZ; 57E                   E71);
                                           285/35R21                 51G; 57E; 575              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/35R21 101             Ohne                       12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                                     Radhausverbreiter.         71K; 721; 725; 73C;
                                                                     Serie; 11A; 246; 57E;      74C; 76A; 77E; 4DA
                                                                     575
X70            e1*2001/116*0420*..       155 - 330 285/35R21         nur mit Radabdeckung       Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                     Serie; 51G; 57E; 575       E71);
                                                 285/35R21           11A; 24O; 57E; 99G         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                 105W
                                                                                                51A; 7AJ; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                76A; 77E; 4DA
X70            e1*2001/116*0420*..       155 - 330 285/35R21         11A; 24N; 24O; 51G         Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                                E70); nicht
                                                                                                beschussgeschütztes
                                                                                                Fz.;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 77E; 4DA




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              nur mit Radabdeckung BMW X5 (F15);
                                                                 Serie; 12A; 51G       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                       7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                       725; 73C; 74C; 76A;
                                                                                       77E; 4DL
X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          11A; 24N; 24O; 51G    Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                       E70); bis
                                                                                       e1*2007/46*0421*09;
                                                                                       nicht
                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                       Fz.;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                       74C; 77E; 4DL
X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                 Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0421*10;
                                                                 51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                       Allradantrieb;
                                              285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                              105W
                                                                                  beschussgeschütztes
                                                                                  Fz.;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                  73C; 74C; 77E; 4DL
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0412*08;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                  F16);
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 7AJ; 7NM;
                                              285/35R21 101 Ohne                  71C; 71K; 721; 725;
                                                            Radhausverbreiter.    73C; 74C; 76A; 77E;
                                                            Serie; GAJ; 11A; 245; 4DA; 4DL
                                                            57E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              Nur BMW X6 (Baureihe
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              E71); bis
                                              285/35R21     51G; 57E; 575         e1*2007/46*0412*07;
                                              285/35R21 101 Ohne                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiter.    12A; 51A; 7AJ; 7NM;
                                                            Serie; 11A; 246; 57E; 71C; 71K; 721; 725;
                                                            575
                                                                                  73C; 74C; 76A; 77E;
                                                                                  4DA; 4DL




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 285/35R21              nur mit Radabdeckung     Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                 Serie; 51G; 57E; 575     E71); bis
                                              285/35R21          11A; 24O; 57E; 99G       e1*2007/46*0412*07;
                                              105W
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 7NM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102          XFY; 57E                 Nur BMW X6 (Baureihe
                                          265/35R21 101          XFZ; 57E                 E71); bis
                                          285/35R21              51G; 57E; 575            e1*2007/46*0454*13;
                                          285/35R21 101          Ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Radhausverbreiter.       12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                 Serie; 11A; 246; 57E;    7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                 575
                                                                                      725; 73C; 74C; 76A;
                                                                                      77E; 4DA; 4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                 Serie; 51G; 57E; 575 E71); bis
                                              285/35R21          11A; 24O; 57E; 99G   e1*2007/46*0454*13;
                                              105W
                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                       51A; 7AJ; 7BD; 7NM;
                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                       73C; 74C; 76A; 77E;
                                                                                       4DA; 4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                 Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0454*11;
                                                                 51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                       Allradantrieb;
                                              285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                              105W
                                                                                  beschussgeschütztes
                                                                                  Fz.;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 6AA; 7AJ;
                                                                                  7BD; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                  77E; 4DA; 4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0454*14;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                  F16);
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                              285/35R21 101 Ohne                  7NM; 71C; 71K; 721;
                                                            Radhausverbreiter.    725; 73C; 74C; 76A;
                                                            Serie; GAJ; 11A; 245; 77E; 4DA; 4DL
                                                            57E



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21              11A; 24N; 24O; 51G       Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70); bis
                                                                                          e1*2007/46*0454*10;
                                                                                          nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                                          7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 77E;
                                                                                          4DA; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           285/35R21          51G; 57E; 575            bis
                                                                                          e1*2007/46*0172*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 7NM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X5 M (Baureihe
                                                                                          F15); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 7NM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X6 M (Baureihe
                                                                                          F16); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7AJ; 7NM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          285/35R21
                    Hinterachse:                          325/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 285/35R21
     Hinterachse: 325/30R21
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R21
                    Hinterachse:                          285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        265/35R21
                    Hinterachse:                        275/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen