Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 10 J x 21 EH2+
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 10 J x 21 EH2+
Nummer der Genehmigung: 49497 Erweiterung Nr.: 03
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
Alcar Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
ACL1P
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 49497 Erweiterung Nr.: 03
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
07.08.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0119-13-WIRD/N3
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 49497 Erweiterung Nr.: 03
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-8
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 49497 Erweiterung Nr.: 03
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 28.08.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 49497 Erweiterung Nr.: 03
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 08.10.2013 letztes Änderungsdatum: 28.08.2017
Date of issue: last date of amendment:
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
ACL1P 27.06.2013
ACL1P 06.05.2014
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0119-13-WIRD 09.09.2013
366-0119-13-WIRD/N1 18.12.2013
366-0119-13-WIRD/N2 11.12.2014
366-0119-13-WIRD/N3 07.08.2017
4. Beschreibung der Änderungen:
Description of the changes
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 49497*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 49497
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 49497*03
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000957
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 497
366-0119-13-WIRD/N3
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 10 J X 21 EH2+
Typ: ACL1P
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ ACL1P (10Jx21EH2+) ist auch in Verbindung mit den
LM-Sonderrädern Typ ACL1T (11,5Jx21EH2+) an der Hinterachse zulässig.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
ACL1P8BP35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 1025 2352 07/13
ACL1P8BP45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 1025 2352 07/13
ACL1P8HA35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 1025 2352 07/13
ACL1P8HA45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 1025 2352 07/13
ACL1P9BP42726 PCD120 ET42 ohne 120/5 72,6 42 1025 2352 07/13
ACL1P9HA42726 PCD120 ET42 ohne 120/5 72,6 42 1025 2352 07/13
ACL1P9BP40741 PCD120 ET40 ohne 120/5 74,1 40 1025 2352 07/13
ACL1P9HA40741 PCD120 ET40 ohne 120/5 74,1 40 1025 2352 07/13
ACL1PLBP45716 PCD130 ET45 ohne 130/5 71,6 45 1025 2352 07/13
ACL1PLHA45716 PCD130 ET45 ohne 130/5 71,6 45 1025 2352 07/13
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Cliff
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+ Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 17,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ACL1P8HA35666:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : ALCAR
Radtyp : -- : ACL1P
Radausführung : -- : PCD120 ET40
Radgröße : -- : 10 J X 21 EH2+
Typzeichen : KBA 49497 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.13
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004528-A1-144 04.09.2013 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+ Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
2 AUDI ACL1P8BP35666; 35 07.08.2017 liegt bei
ACL1P8HA35666
1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ ACL1P8BP35666; 35 07.08.2017 liegt bei
ACL1P8HA35666
3 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ ACL1P8BP45666; 45 07.08.2017 liegt bei
ACL1P8HA45666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 21 EH2+ Radtyp: ACL1P
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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4 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ACL1P9BP42726; 42 07.08.2017 liegt bei
LAND ROVER (GB), ROVER ACL1P9HA42726
5 BMW, BMW AG ACL1P9BP40741; 40 07.08.2017 liegt bei
ACL1P9HA40741
7 AUDI ACL1PLBP45716; 45 07.08.2017 liegt bei
ACL1PLHA45716
6 PORSCHE ACL1PLBP45716; 45 07.08.2017 liegt bei
ACL1PLHA45716
8 VOLKSWAGEN ACL1PLBP45716; 45 07.08.2017 liegt bei
ACL1PLHA45716
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.08.2017
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ACL1P9BP40741 PCD120 ET40 ohne 74,1 1025 2352 07/13
ACL1P9HA40741 PCD120 ET40 ohne 74,1 1025 2352 07/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E Nur BMW X6 (Baureihe
265/35R21 101 XFZ; 57E E71);
285/35R21 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R21 101 Ohne 12A; 51A; 7AJ; 71C;
Radhausverbreiter. 71K; 721; 725; 73C;
Serie; 11A; 246; 57E; 74C; 76A; 77E; 4DA
575
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71);
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G 10B; 11G; 11H; 12K;
105W
51A; 7AJ; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76A; 77E; 4DA
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G Nur BMW X5 (Baureihe
E70); nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung BMW X5 (F15);
Serie; 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
7NM; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76A;
77E; 4DL
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G Nur BMW X5 (Baureihe
E70); bis
e1*2007/46*0421*09;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E; 4DL
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung ab
Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0421*10;
51G BMW X5 (F15);
Allradantrieb;
285/35R21 11A; 24O; 99G Heckantrieb; nicht
105W
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7NM;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 77E; 4DL
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E ab
e1*2007/46*0412*08;
265/35R21 101 XFZ; 57E BMW X6 (Baureihe
F16);
285/35R21 nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 7AJ; 7NM;
285/35R21 101 Ohne 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiter. 73C; 74C; 76A; 77E;
Serie; GAJ; 11A; 245; 4DA; 4DL
57E
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E Nur BMW X6 (Baureihe
265/35R21 101 XFZ; 57E E71); bis
285/35R21 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0412*07;
285/35R21 101 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiter. 12A; 51A; 7AJ; 7NM;
Serie; 11A; 246; 57E; 71C; 71K; 721; 725;
575
73C; 74C; 76A; 77E;
4DA; 4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71); bis
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G e1*2007/46*0412*07;
105W
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AJ; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 77E; 4DA;
4DL
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E Nur BMW X6 (Baureihe
265/35R21 101 XFZ; 57E E71); bis
285/35R21 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0454*13;
285/35R21 101 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiter. 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
Serie; 11A; 246; 57E; 7NM; 71C; 71K; 721;
575
725; 73C; 74C; 76A;
77E; 4DA; 4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71); bis
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G e1*2007/46*0454*13;
105W
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AJ; 7BD; 7NM;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76A; 77E;
4DA; 4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung ab
Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0454*11;
51G BMW X5 (F15);
Allradantrieb;
285/35R21 11A; 24O; 99G Heckantrieb; nicht
105W
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AJ;
7BD; 7NM; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4DA; 4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E ab
e1*2007/46*0454*14;
265/35R21 101 XFZ; 57E BMW X6 (Baureihe
F16);
285/35R21 nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
285/35R21 101 Ohne 7NM; 71C; 71K; 721;
Radhausverbreiter. 725; 73C; 74C; 76A;
Serie; GAJ; 11A; 245; 77E; 4DA; 4DL
57E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G Nur BMW X5 (Baureihe
E70); bis
e1*2007/46*0454*10;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AJ; 7BD;
7NM; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E;
4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M7X e1*2007/46*0172*.. 408 285/35R21 51G; 57E; 575 bis
e1*2007/46*0172*05;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AJ; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 77E; 4DA;
4DL
M7X e1*2007/46*0172*.. 423 285/35R21 51G BMW X5 M (Baureihe
F15); ab
e1*2007/46*0172*06;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AJ; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 77E; 4DA;
4DL
M7X e1*2007/46*0172*.. 423 285/35R21 51G BMW X6 M (Baureihe
F16); ab
e1*2007/46*0172*06;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AJ; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 77E; 4DA;
4DL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R21
Hinterachse: 325/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R21
Hinterachse: 325/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49497
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: ACL1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.