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							Gutachten 366-0153-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48687
ANLAGE: 2 BMW AG                                                     Radtyp: OTE1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 17.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll    ab
                      Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last    umf.      Fertig
                      Rad                       Zentrierring                                   (kg)    (mm)      datum
OTE1P9BP30741         PCD120 ET30               ohne                       74,1                  995     2297     11/11
OTE1P9KA30741         PCD120 ET30               ohne                       74,1                  995     2297     11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 285/35R21      11A; 24C; 24N                       Nur BMW X5 (Baureihe
                                           105W
                                 155 - 330 285/35R21 105Y 11A; 24C; 24N                       E70); bis
                                                                                              e1*2007/46*0421*09;
                                                                                              bis
                                                                                              e1*2007/46*0454*10;
                                                                                              nicht
                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                              Fz.;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 7AJ;
                                                                                              71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 285/35R21      11A; 24C; 24N                        Nur BMW X5 (Baureihe
                                          105W
                                155 - 330 285/35R21 105Y 11A; 24C; 24N                        E70); bis
                                                                                              e1*2007/46*0421*09;
                                                                                              bis
                                                                                              e1*2007/46*0454*10;
                                                                                              nicht
                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                              Fz.;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                              71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                              77E; 4DL



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48687
ANLAGE: 2 BMW AG                                                  Radtyp: OTE1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              11A; 241; 246            ab
                                          105W                                            e1*2007/46*0421*10;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*11;
                                                                                          BMW X5 Modell 2013
                                                                                          (F15); nur mit
                                                                                          Radabdeckung Serie;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                          71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 77E; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 285/35R21      11A; 24C; 24N                    Nur BMW X5 (Baureihe
                                          105W
                                155 - 330 285/35R21 105Y 11A; 24C; 24N                    E70); bis
                                                                                          e1*2007/46*0421*09;
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2007/46*0454*10;
                                                                                          nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AJ;
                                                                                          7BD; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          11A; 241; 246            ab
                                              105W                                        e1*2007/46*0421*10;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*11;
                                                                                          BMW X5 Modell 2013
                                                                                          (F15); nur mit
                                                                                          Radabdeckung Serie;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                          7AJ; 7BD; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 77E;
                                                                                          4DA; 4DL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48687
ANLAGE: 2 BMW AG                                                  Radtyp: OTE1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48687
ANLAGE: 2 BMW AG                                                  Radtyp: OTE1P
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.