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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM859
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X-N1, X5, X70                    Serien- Radschraube, Kegel 60°,              -      140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ:                         X70
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 261  BMW X5                  255/45R19                                     A01) bis A10)E50)E54)
                      (ohne Kotflügelverbreiterung)                                 ER1)K01)K04)
                                                      255/50R19

                                                      275/45R19

155 bis 261           BMW X5                          255/45R19                     A02) bis A10)E50)E54)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)                                  ER1)
                                                      255/50R19

                                                      275/45R19

e1*2001/116*0420*10   1415/1755 (1950)                                              5/120/74



Typ:                         X5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0421*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 225  BMW X5                  255/45R19                                     A01) bis A10)E50)E54)
                      (ohne Kotflügelverbreiterung)                                 ER1)K01)K04)
                                                      255/50R19

                                                      275/45R19

155 bis 225           BMW X5                          255/45R19                     A02) bis A10)E50)E54)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)                                  ER1)
                                                      255/50R19

                                                      275/45R19

e1*2007/46*0421*02    1415/1755 (1950)                                              5/120/74



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                       e1*2007/46*0421*..
X70                                      e1*2001/116*0420*..
X-N1                                     e1*2007/46*0454*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330           BMW X5                      255/50R19                         A02) bis A10)
                      (Baureihe E70, Fahrzeuge A01)K01)K04)N265)                    E50)E68)EF0)ER1)
                      ohne
                      Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19 M+S
                                                  A01)K01)K04)

                                                      275/45R19
                                                      A01)K01)K04)N285)




RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/50R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)                            E50)E68)EF0)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19 M+S
                                            A94)

                                           275/45R19
                                           A94)N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 240     BMW X5                      255/45R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)                                E68a)EF0)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19
                                            N265)

                                           275/45R19
                                           N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 240     BMW X5                      255/45R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)                                E68a)EF0)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19
                                            A01)K01)K04)N265)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K04)N285)




RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

E54) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit der Felgengröße
     8,5x18 in Verbindung mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/55R18 ausgerüstet
     sind oder solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.




RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ WM859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.05.2015




RA-000802-D0-306-05~BM-5-120-74-ET35.docx
						
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