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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL3.1905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline
Montageposition:                                      Vorderachse *
Radausführung:                                         SL3.1905.21
Radgröße:                                                9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø82 Ø74
geprüfte Radlast:                                        1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2420 mm
 * Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr.
48922*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL3.1155, SL3.1155.11 (ABE-Nr. 48922*03) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
X5, X6, X70, X-N1                Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51107 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm



RA-000714-D0-104-32~BM-5-120-74-ET35_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET35          10.5x21,ET38
155 bis 330     BMW X5                      265/40R21            265/40R21                A01) bis A10)B54)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge K01)                                             E50)E68)ER1)N275)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/40R21              285/35R21                A01) bis A10)B54)
                                            K03)N265)                                     E50)E68)ER1)V00)

                                              255/40R21             295/35R21             A01) bis A10)B54)
                                              K03)N265)                                   E50)E68)ER1)V00)

                                              265/40R21             295/35R21             A01) bis A10)B54)
                                              K01)N275)                                   E50)E68)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr. 48922*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET35          10.5x21,ET38
155 bis 330     BMW X5                      265/40R21            265/40R21                A02) bis A10)B54)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                                                  E50)E68)ER1)N275)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/40R21              285/35R21                A02) bis A10)B54)
                                            N265)                                         E50)E68)ER1)V00)

                                              255/40R21             295/35R21             A02) bis A10)B54)
                                              N265)                                       E50)E68)ER1)V00)

                                              265/40R21             295/35R21             A02) bis A10)B54)
                                              N275)                                       E50)E68)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr. 48922*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET35          10.5x21,ET38
155 bis 330     BMW X5                      265/35R21            265/35R21                A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                                                  E68a)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21              265/40R21                A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)

                                              275/35R21             275/35R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)

                                              255/35R21             295/30R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)V00)

                                              255/40R21             285/35R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)V00)

                                              265/35R21             305/30R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr. 48922*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET35          10.5x21,ET38
155 bis 330     BMW X5                      265/35R21            265/35R21                A01) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge K01)                                             E68a)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21              265/40R21                A01) bis A10)
                                            K01)                                          E68a)ER1)

                                              275/35R21             275/35R21             A01) bis A10)
                                              K01)                                        E68a)ER1)

                                              255/35R21             295/30R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)V00)

                                              255/40R21             285/35R21             A02) bis A10)
                                                                                          E68a)ER1)V00)

                                              265/35R21             305/30R21             A01) bis A10)
                                              K01)                                        E68a)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr. 48922*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    4/6                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET35          10.5x21,ET38
155 bis 330     BMW X6                  255/35R21            295/30R21                    A02) bis A10)
                (Baureihe F16)                                                            E69a)ER1)V00)

                                              255/40R21             285/35R21             A02) bis A10)
                                                                                          E69a)ER1)V00)

                                              265/35R21             305/30R21             A02) bis A10)
                                                                                          E69a)ER1)V00)

Die Verwendung des Rades SL3.1905, SL3.1905.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.1155 (ABE-Nr. 48922*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000714-D0-104-32~BM-5-120-74-ET35_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B54) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer der folgender Bremsanlage an
     Achse 1 ausgerüstet sind:
     - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x30 mm
     - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø365x36 mm

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000714-D0-104-32~BM-5-120-74-ET35_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48923
Nr. :                      RA-000714-D0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.1905


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.1905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.01.2015




RA-000714-D0-104-32~BM-5-120-74-ET35_SL3.1905.docx
						
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