Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.0855.41
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 15 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022 204
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5/D, 5/DS Radschraube, Kugel Ø24, Gewinde AP51171/20 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 56 mm
RA-000488-J0-104-02~BM-5-120-74-ET15_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ: 5/D
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0028*.. , e1*98/14*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 210 BMW 5 er 245/30R20 A01) bis A10)
(Limousine) T90) K04)K40)S102)
e1*93/81*0028*19E 1090/1200(1305) 5/120/74.1
Typ: 5/DS
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0022*.. , e9*98/14*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 540i (Limousine) 245/30R20 A01) bis A10)
K04)K40)S102)
e9*98/14*0022*06E 1080/1185 5/120/74.1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und im Bereich oberhalb des Stoßfängers (um ca. 5
mm) aufzuweiten.
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
und die dahinter ins Radhaus ragende Blechkante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkunststoffkante ist ab Oberkante ca. 100 mm
nach unten, entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante, zu kürzen.
S102) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
Artikel-Nr. Adapterkit AP51171/20
Artikel-Nr. Adapter 003 002 204
Kennzeichnung Adapter Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022 204
Adapterdicke 20 mm
Effektive Einpresstiefe (Rad mit ET15
Scheibe)
Radbefestigungsteile Radschraube, Kugel Ø24
Gewinde M12x1,5
Schaftlänge 56 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg (LI=90). Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 600 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016
RA-000488-J0-104-02~BM-5-120-74-ET15_SL2.0855.docx