Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB111022
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120D
Radgröße: 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X5, X6, X70, X-N1 Serien- Radschraube, Kegel 60°, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X70 e1*2001/116*0420*..
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge A01)K03)N265)T99) E50)E68)ER1)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
A01)K01)K04)N275)T102)
285/30R22
A01)K01)K04)N295)T101)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 285/30R22 A01) bis A10)
K03)N265) K04)N295)T101) E50)E68)ER1)V00)
255/35R22 295/30R22 A01) bis A10)
K03)N265) K04)N305)T103) E50)E68)ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X70 e1*2001/116*0420*..
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)T99) E50)E68)ER1)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
N275)T102)
285/30R22
A94)N295)T101)
295/30R22
A01)K01)N305)T103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 285/30R22 A02) bis A10)
N265) A94)N295)T101) E50)E68)ER1)V00)
255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)
N265) N305)T103) E50)E68)ER1)V00)
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T99) E68a)ER1)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
N275)T102)
275/30R22
N285)T99)
285/30R22
T101)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)
T103) E68a)ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T99) E68a)ER1)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
A01)K01)K04)N275)T102)
275/30R22
A01)K01)K04)N285)T99)
285/30R22
A01)K01)K04)T101)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 295/30R22 A01) bis A10)
K04)T103) E68a)ER1)V00)
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X6 255/35R22 A02) bis A10)
(Baureihe F16) N265)T99) E69a)
255/35R22 M+S
T99)
265/35R22
N275)
265/35R22 M+S
275/30R22
N285)T99)
275/30R22 M+S
T99)
285/30R22
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)
E69a)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
- Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
- Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
- Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
- Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB111022 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.12.2017
RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx