Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511240741/IZX RU1021/IZX ohne 74,1 1100 2500 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP C028; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 300 285/35R21 51G; 57E; 575 Nur ActiveHybrid X6;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744;
76A
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E BMW X6 (Baureihe
E71);
265/35R21 101 XFZ; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R21 51G; 57E; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
285/35R21 101 Ohne 721; 725; 73C; 74D;
Radhausverbreiter. 76A; 77E
Serie; 11A; 246; 57E;
575
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71);
10B; 11G; 11H; 12K;
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G 51A; 71C; 71K; 721;
105W
725; 73C; 74D; 76A;
77E
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G BMW X5 (Baureihe
E70);
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung BMW X5 (F15);
Serie; 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76A; 77E
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 51G ab
e1*2007/46*0421*10;
BMW X5 (F15); nur mit
Radabdeckung Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung ab
Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0421*10;
51G BMW X5 (F15);
Allradantrieb;
285/35R21 11A; 24O; 99G Heckantrieb; nicht
105W
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G BMW X5 (Baureihe
E70);
bis
e1*2007/46*0421*09;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E BMW X6 (Baureihe
E71);
265/35R21 101 XFZ; 57E bis
285/35R21 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0412*07;
285/35R21 101 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiter. 12A; 51A; 71C; 71K;
Serie; 11A; 246; 57E; 721; 725; 73C; 74D;
575
76A; 77E
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E ab
e1*2007/46*0412*08;
265/35R21 101 XFZ; 57E BMW X6 (Baureihe
F16);
285/35R21 nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
285/35R21 101 Ohne 721; 725; 73C; 74D;
Radhausverbreiter. 76A; 77E
Serie; GAJ; 11A; 245;
57E
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71);
bis
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G e1*2007/46*0412*07;
105W
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 51G ab
e1*2007/46*0454*11;
BMW X5 (F15); nur mit
Radabdeckung Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E BMW X6 (Baureihe
E71);
265/35R21 101 XFZ; 57E bis
285/35R21 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0454*13;
285/35R21 101 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiter. 12A; 51A; 71C; 71K;
Serie; 11A; 246; 57E; 721; 725; 73C; 74D;
575
76A; 77E
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung ab
Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0454*11;
51G BMW X5 (F15);
Allradantrieb;
285/35R21 11A; 24O; 99G Heckantrieb; nicht
105W
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 77E
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E ab
e1*2007/46*0454*14;
265/35R21 101 XFZ; 57E BMW X6 (Baureihe
F16);
285/35R21 nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
285/35R21 101 Ohne 721; 725; 73C; 74D;
Radhausverbreiter. 76A; 77E
Serie; GAJ; 11A; 245;
57E
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
Serie; 51G; 57E; 575 E71);
bis
285/35R21 11A; 24O; 57E; 99G e1*2007/46*0454*13;
105W
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21 11A; 24N; 24O; 51G BMW X5 (Baureihe
E70);
bis
e1*2007/46*0454*10;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M7X e1*2007/46*0172*.. 408 285/35R21 51G; 57E; 575 bis
e1*2007/46*0172*05;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A
M7X e1*2007/46*0172*.. 423 285/35R21 51G BMW X5 M (Baureihe
F15); ab
e1*2007/46*0172*06;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A
M7X e1*2007/46*0172*.. 423 285/35R21 51G BMW X6 M (Baureihe
F16); ab
e1*2007/46*0172*06;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1 Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 23.01.2020
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R21
Hinterachse: 325/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R21
Hinterachse: 325/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.