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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          BY
Typ                             BY-8020
Radgröße                        8JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
LK112        BY-8020 LK112 / ohne Ring           5/112/66.5          25         740    2300

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51327
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           BY-8020 (s.o.)
Radgröße                        8JX20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                      30                 5276

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Coupé           115-180        225/35R20   R02 T90                        A01 A12 A14
G2C                                                                               A18 A58 Cpe
e1*2018/858*00123*..                                                              NoP V20 Vn2
                                                                                  VA1 S01
BMW 4er Gran Coupé 120-210             235/35R20   R02 T92                        A01 A12 A14
G4C                  120-210           245/35R20   R02 T95                        A18 A57 Lim
e1*2018/858*00122*..                                                              NoE NoP V20
                                                                                  VJ2 Z17 VA1
                                                                                  S01
BMW 6er GT              120-265        245/40R20   R02 T95 T99                    A01 A12 A14
G6GT                                                                              A18 A57 B03
e1*2007/46*1791*..                                                                L06 Lim V20
- incl. Facelift 2020                                                             VA1 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R02 T95 T99                    A12 A14 A18
7L                                                                                A57 A60 B03
e1*2007/46*0276*10-..                                                             L05 Lim MpH
- ohne Allradlenkung                                                              V20 VA1 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R02 T95 T99                    A12 A14 A18
7L                                                                                A57 A60 B03
e1*2007/46*0276*10-..                                                             L04 Lim MpH
- mit Allradlenkung                                                               V20 VA1 S01
BMW 8er Gran Coupé      235-250        245/35R20   R02 T95                        A01 A12 A14
G8C                                                                               A18 A57 L06
e1*2007/46*1906*..                                                                Lim V20 VA1
                                                                                  S01
BMW 8er-Reihe           235-250        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
G8C                                                                               A18 A57 Cbo
e1*2007/46*1906*..                                                                Cpe L06 V20
- Coupé, Cabrio                                                                   VA1 S01

BMW i4 eDrive           80, 105        245/35R20   R02 T95                        A01 A12 A14
G4C                                                                               A18 A58 Lim
e1*2018/858*00122*..                                                              VJ2 Z17 VA1
- Elektro                                                                         S01
BMW M240i               275            225/35R20   R02 T90                        A01 A12 A14
G2C                                                                               A18 A57 Cpe
e1*2018/858*00123*..                                                              NoP V20 Vn2
                                                                                  VA1 S01
BMW M850i xDrive        390            245/35R20   R02 T95                        A01 A12 A14
G8C                                                                               A18 A56 Cbo
e1*2007/46*1906*..                                                                Cpe L06 V20
- Coupé, Cabrio                                                                   VA1 S01

BMW M850i xDrive        390            245/35R20   R02 T95                        A01 A12 A14
Gran Coupé                                                                        A18 A56 L06
G8C                                                                               Lim V20 VA1
e1*2007/46*1906*..                                                                S01
BMW X3                  100-210        235/45R20   R02                            A01 A12 A14
G3X                     100-210        245/45R20   R02                            A18 A57 NoP
e1*2007/46*1797*..                                                                V20 Vn2 VA1
                                                                                  S01

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3 xDrive30e       120,135        235/45R20    R02                                   A01 A12 A14
G3X                    120,135        245/45R20    R02                                   A18 A56 V20
e1*2007/46*1797*..                                                                       Vn2 VA1 S01
- Plug-in Hybrid
BMW X4                 120-210        235/45R20    R02 T00 T96                           A12 A14 A18
G4X                    120-210        245/45R20    R02                                   A56 NoP V20
e1*2007/46*1881*..                                                                       Vn2 VA1 S01
BMW Z4                 120-190        225/35R20    A12 R02                               A14 A18 A58
G4Z                    120-190        245/30R20    A12 M+S R02                           Cbo V0Z VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                       S01
BMW Z4 M40i            250            225/35R20    A12 M+S R02                           A14 A18 A58
G4Z                    250            245/30R20    A12 M+S R02                           Cbo V10 VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                       S01
Toyota Supra           145, 190       225/35R20    A12 R02                               A14 A18 A58
JTSC, JBSC             145-250        225/35R20    A12 M+S R02                           Cpe V0Z VA1
e1*2007/46*1982*..     145-250        245/30R20    A12 M+S R02                           S01
e1*2007/46*1983*..

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 5 von 8
Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   225/35R20      265/30R20
Nr.   2   245/30R20      295/25R20
Nr.   3   255/30R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
Nr.   4   265/30R20      285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


V10       Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1     225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2     235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3     235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4     235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5     235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6     245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7     245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8     245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 9     245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 10    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 11    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 12    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 13    255/45R20      285/40R20
Nr. 14    265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 15    265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 16    265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 17    265/45R20      295/40R20
Nr. 18    265/50R20      295/45R20
Nr. 19    275/35R20      305/30R20
Nr. 20    275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 21    275/45R20      305/40R20
Nr. 22    285/35R20      335/30R20
Nr. 23    285/40R20      325/35R20
Nr. 24    295/35R20      335/30R20, 345/30R20


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 7 von 8
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

VJ2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 245/35R20         255/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. November 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. November 2023




Wagner                                                               00419040.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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