Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 19
Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, TOYOTA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5112457666DS3 BW001C-1020 LK112 6055664 66,6 Aluminium 850 2740 02/26
0 ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 101678*00
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10521 KBA: 101682 Lochkreis: 5x112 ET: 15
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 19
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10521 KBA: 101682 Lochkreis: 5x112 ET: 15
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 60 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; F34XM; G6E; G6K; G6L; G2M; G6K; F34XM; G6E;
G234M
Zubehör : DS 30mm: 6055664, Nabenkappe: CP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 60 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G7L; (Kegelbund)
Zubehör : DS 30mm: 6055664, Nabenkappe: CP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 60 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G7L; (Kegelbund lose)
Zubehör : DS 30mm: 6055664, Nabenkappe: CP 136
§22 101678*00
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 60 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : G6L; G6K; N-XA; G6E
Zubehör : DS 30mm: 6055664, Nabenkappe: CP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW M3 REIHE, BMW M4 REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G234M e1*2018/858*00003*.. 353 - 390 285/30R20 95 CFJ; MEF; 11A; 21Q; M3; M3 Competition;
57E; KFCM M4; M4 Competition;
M3 Competition M
xDrive; M4
Competition M xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97Y; MD0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (iX3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N-XA e1*2018/858*00579*.. 170 265/40R20 104 11A; 24C; 24M M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/40R20 106 XF8; 11A; 24D; 27B; BMW X3, BMW X4;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 265/45R20 104 XF8; 11A; 21B; 241; BMW X3, BMW X4;
246; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
§22 101678*00
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; Kombilimousine;
26N; 27F; 5LA Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; Kombilimousine;
57F Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 768; FKA
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine;
26N; 57E Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; FKA
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; Limousine;
57F Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 768; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 - 150 275/35R20 nicht i5 M60 xDrive; Limousine;
11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26N; 27F; 953 Elektro;
275/35R20 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F; 52J; 953 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26N; 27F; 953 Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 - 150 275/35R20 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; Kombilimousine;
26N; 27F; 52J Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; Limousine;
26N; 57E Heckantrieb; Elektro;
§22 101678*00
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; FKA
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 275/35R20 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 27F; 52J 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768; 930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 57E 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; 934; FKA
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 HL 265/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; nicht 530e; nicht
26N; 27F; 5LA 550e xDrive; nicht
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 530e xDrive;
26N; 27F; 5JK Allradantrieb;
275/35R20 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; Hybrid;
26N; 27F; 953 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 HL 265/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; nicht 530e; nicht
26N; 27H; 5LA 550e xDrive; nicht
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 530e xDrive;
26N; 27H; 5JK Allradantrieb;
275/35R20 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; Hybrid;
26N; 27F; 953 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 57E 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; 930; FKA
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 275/35R20 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 27F; 52J 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101678*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 768; 934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; 530e; 550e xDrive;
57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 768; 930;
FKA
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; 530e; 550e xDrive;
57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 768; 934;
FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 27F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 930
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; 530e; 550e xDrive;
57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 768; 930; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 57E 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; 934; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 265/40R20 100 YCQ; 11A; 24C; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 57E 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 101678*00
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; 930; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 530e; 550e xDrive;
26N; 27F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht 530e; nicht
26N; 27F 550e xDrive; nicht
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B; 530e xDrive;
26N; 27F Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 295/35R20 105 YCQ; 11A; 24D; 27F; 530e; 550e xDrive;
57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 768; 934; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht 530e; nicht
26N; 27H 550e xDrive; nicht
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B; 530e xDrive;
26N; 27F Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; 930
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 265/45R20 108 11A; 24J; 24M; 26P 750e xDrive; M760e
275/40R20 106 11A; 241; 244; 246; xDrive; Allradantrieb;
247; 26N; 26P; 27H Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I; 768; PDJ
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 265/45R20 108 11A; 24J; 24M; 26P nicht 750e xDrive;
275/40R20 106 11A; 241; 244; 246; nicht M760e xDrive;
247; 26N; 26P; 27H Allradantrieb;
§22 101678*00
Heckantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
768; PDJ
Verkaufsbezeichnung: M2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2M e1*2018/858*00211*.. 338 - 390 285/30R20 95 CFJ; MEF; 11A; 21Q; Allradantrieb;
246; 57E; KFCM Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 768; 97Y; PDJ
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 60 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 30mm: 6055664, Nabenkappe: CP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 19
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JBSC e1*2007/46*1983*.. 145 - 250 275/30R20 93 GBM; 11A; 24D; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
JTSC e1*2007/46*1982*.. 57F 12A; 51A; 71C; 71K;
285/30R20 95 GBN; 11A; 24D; 27F; 721; 725; 73C; 74A;
57F 76B; FKA
JBSC e1*2007/46*1983*.. 145 - 250 265/30R20 94 GBN; 11A; 24C; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
JTSC e1*2007/46*1982*.. 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 101678*00
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 19
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens ) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüs tzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 101678*00
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 19
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen .
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 101678*00
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröß e ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführunge n bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 19
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
§22 101678*00
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97Y) Der Durchmesser des Sonderrades an der Hinterachse muss 1 Zoll größer sein als der des Sonderrades
an der Vorderachse.
CFJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/30R20
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 19
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KFCM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse BW001C-10521 KBA: 101682 Lochkreis 5x112 ET: 15
MD0) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 290
§22 101678*00
mm (gemessen) zulässig.
MEF) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 300
mm (gemessen) zulässig.
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F34XM
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*..
Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 250 VA
26P x = 310 y = 300 VA
27B x = 255 y = 230 HA
27I x = 305 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 101678*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 20 VA
27H x = 305 y = 280 8 HA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 305 y = 280 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6L
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00316*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 305 y = 300 8 VA
§22 101678*00
27F x = 300 y = 350 30 HA
26J x = 305 y = 300 20 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6E
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00317*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 255 y = 250 VA
26B x = 305 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 300 15 VA
§22 101678*00
27H x = 280 y = 270 8 HA
26N x = 305 y = 300 8 VA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6K
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00360*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 305 y = 300 8 VA
§22 101678*00
27F x = 300 y = 350 30 HA
26J x = 305 y = 300 20 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G7L
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00154*..
Handelsbez.: BMW 7ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 310 y = 240 VA
26B x = 360 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 360 y = 290 8 VA
§22 101678*00
27F x = 330 y = 310 30 HA
26J x = 360 y = 290 15 VA
27H x = 330 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: JBSC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1983*..
Handelsbez.: TOYOTA SUPRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
27B x = 300 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 315 y = 250 8 VA
§22 101678*00
27F x = 300 y = 275 30 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0161-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101678
ANLAGE: 1 Radtyp: BW001C-1020
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: JTSC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1982*..
Handelsbez.: TOYOTA SUPRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
27B x = 300 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 315 y = 250 8 VA
§22 101678*00
27F x = 300 y = 275 30 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.