Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD, BYD Auto Industry Company Ltd.,
MAZDA, SUBARU CORPORATION, SUZUKI, TOYOTA,
Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5114340601 BW001-8520 LK114,3 RM60,1-73 60,1 Aluminium 850 2450 02/26
ET40
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 101477*00
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD, BYD Auto Industry Company Ltd.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: ATTO 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SC3E e4*2018/858*00231*.. 65 225/40R20 94 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Verkaufsbezeichnung: ATTO 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SC2E e9*2018/858*11147*.. 70 - 105 235/40R20 96 11A; 246; 248; 26P ab
245/35R20 95 11A; 246; 248; 26P e9*2018/858*11147*09;
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B M. zusätz.
Radabdeckung Achse 1
(Flap); M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 225/40R20 94 bis
235/40R20 96 e9*2018/858*11147*08;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: BYD SEAL 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 101477*00
HK e4*2018/858*00275*.. 72 225/35R20 90 11A; 248; 26P Frontantrieb; Hybrid;
235/35R20 92 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EAM1S(M)
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EAM1S(M); (Kugelbund lose)
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : EAM1S(M)
140 Nm für Typ : EAM1S(M)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
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ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 136 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
245/45R20 99 Radmuttern M12x1,5;
255/45R20 101 Allradantrieb;
265/45R20 104 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
245/45R20 99 Radschrauben
M14x1,5;
245/50R20 102 Allradantrieb;
255/45R20 101 Elektro;
265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
§22 101477*00
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GN e5*2018/858*00424*.. 60 245/40R20 99 M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Heckantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AP; GY
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EY; FY
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
150 Nm für Typ : AP
Verkaufsbezeichnung: e VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AP e6*2018/858*00341*.. 59 - 95 225/40R20 94 M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 225/30R20 85 56G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
§22 101477*00
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 225/30R20 85 11A; 24M; 56G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 225/30R20 85 11A; 22B; 24C; 24D; Stufenheck;
56G Frontantrieb;
235/30R20 88 11A; 22B; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BP
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M) (Flachbund lose)
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XA4(EU,M); XV7(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; EAM1(M);
AX2T(M); XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); E15UT(a); XA3(a)-TMG;
ZA1(EU,M); AX2T(M)-TGRE; XG1TJ(JP,M)-TGRE; AX1T(EU,M);
E15UTN(a); XA3(a); T27; S19(a); E15J(a); E15UT(a)MS1;
XG1TJ(JP,M); EAM1(M)-TGRE; XA4(EU,M)-TMG; XZ1L(EU,M);
AX1T(EU,M)-TMG
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AL3(M)-TGRE; AL3(M); EAM1(M)-TGRE; EAM1(M)
Zubehör : Zentrierring: RM60,1-73, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; AX2T(M);
AX2T(M)-TGRE; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
S19(a); T27; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG;
XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M);
XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG
120 Nm für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
140 Nm für Typ : AL3(M); AL3(M)-TGRE; EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
150 Nm für Typ : BP
§22 101477*00
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/30R20 85 11A; 21P; 21S; 22I; bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24J; 24M; 5EG; 56G e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 98 - 112 225/35R20 90 Allradantrieb; Hybrid;
225/40R20 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/35R20 90 Frontantrieb; Hybrid;
225/40R20 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/35R20 90 Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/40R20 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 6 von 32
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 98 - 112 225/35R20 90 Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/40R20 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/35R20 90 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/35R20 92 12A; 51A; 71C; 71K;
245/30R20 90 721; 725; 73C; 74A;
255/30R20 92 11A; 21P 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 - 208 245/30R20 90Y bis
255/30R20 92Y 11A; 22I e6*2001/116*0103*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
§22 101477*00
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AL3(M) e6*2018/858*00209*.. 108 - 140 235/55R20 102 11A; 26P Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
AL3(M)- e13*2018/858*00441*. 136 - 140 235/55R20 102 11A; 26P Anzugsmoment f. 1-
.
TGRE teilige Schraube
160NM; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 7 von 32
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/35R20 90 UX250H;
M) 235/35R20 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 245/35R20 91 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 27I 721; 725; 73C; 74A;
255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; 74P
27I
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21P; 22L; 24J; Limousine;
248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21P; 22L; 24J; Kombi; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
§22 101477*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 53 - 136 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
245/45R20 99 Radmuttern M12x1,5;
255/45R20 101 Allradantrieb;
265/45R20 104 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
245/45R20 99 Radschrauben
M14x1,5;
245/50R20 102 Allradantrieb;
255/45R20 101 Frontantrieb; Elektro;
265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 53 - 136 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
.
TGRE 245/45R20 99 Radmuttern M12x1,5;
255/45R20 101 Allradantrieb;
265/45R20 104 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 8 von 32
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/50R20 104 nur Fahrzeuge mit
.
TGRE 245/45R20 99 Radschrauben
M14x1,5;
245/50R20 102 Allradantrieb;
255/45R20 101 Frontantrieb; Elektro;
265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/35R20 90 11A; 26P nur Hybrid;
M) 235/35R20 92 11A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R20 90 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
255/30R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 74P
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 101477*00
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
M) e6*2007/46*0338*.. 27I Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/35R20 88 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27H 74P
255/35R20 93 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27F
AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. 98 - 113 245/40R20 95 51G Anzugsmoment f. 1-
teilige Mutter 140NM;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX2T(M)- e13*2018/858*00573*. 98 - 113 245/40R20 95 51G Anzugsmoment f. 1-
.
TGRE teilige Mutter 140NM;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96 11A; 27I ab
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 245/40R20 95 11A; 27I e6*2001/116*0105*09;
TMG 245/45R20 99 11A; 27I Allradantrieb;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. Frontantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 721; 725; 73C; 74A;
§22 101477*00
74P
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 245/40R20 95 11A; 24O bis
255/35R20 97 11A; 24K e6*2001/116*0105*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 235/35R20 88 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 245/30R20 86 11A; 242; 244; 245; Hybrid;
247; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 - 92 235/35R20 88 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BP e6*2018/858*00340*.. 59 - 95 225/40R20 94 M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungs organisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 101477*00
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
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unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 101477*00
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei fens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 101477*00
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 101477*00
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren m itzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweis e des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 101477*00
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 15 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: HK
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00275*..
Handelsbez.: BYD SEAL 6
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 101477*00
26N x = 310 y = 310 8 VA
26J x = 310 y = 310 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 16 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: SC2E
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11147*..
Handelsbez.: ATTO 3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 270 y = 280 HA
27B x = 320 y = 330 HA
26P x = 220 y = 250 VA
26B x = 270 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 320 y = 330 8 HA
27F x = 320 y = 330 10 HA
26N x = 270 y = 300 8 VA
26N x = 270 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AL3(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00209*..
Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 225 VA
26B x = 300 y = 275 VA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AL3(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00441*..
Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 225 VA
26B x = 300 y = 275 VA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I y=0 y = 300 HA
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 22 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I y=0 y = 300 HA
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 25 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XV7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*..
Handelsbez.: TOYOTA CAMRY
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 275 HA
26B x = 230 y = 265 VA
26P x = 180 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 101477*00
27F x = 285 y = 275 20 HA
27H x = 285 y = 275 8 HA
26J x = 230 y = 265 20 VA
26N x = 230 y = 265 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 26 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 27 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 28 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 29 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 30 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 101477*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0162-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101477
ANLAGE: 9 Radtyp: BW001-8520
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.05.2026
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Seite: 32 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101477*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.