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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100063 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   Berlin Tyres Europa GmbH
                                               Holzhauserstrasse 182
                                               13509 Berlin
                                               QM-Nr. 49020212006

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         KT
                Typ                            KT X1-8519
                Radgröße                       8.5JX19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 W5            KT X1-8519 W5 / TEØ72,6xØ64,1         5/120/64,1        35         900      2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100063
                Herstellerzeichen              KESKIN
                Radtyp und Ausführung          KT X1-8519 (s.o.)
                Radgröße                       8.5JX19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100063*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M14x1,5 CL10               Kegel 60°               175               -
                 S02   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°               150               -
                 S03   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°               127               -
                 S04   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°               130               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BYD
                                               Honda
                                               Lucid
                                               Tesla
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD HAN EV                 130 (380)     245/45R19       K2b K4i K8z                    A01 A12 A14
                 HC                         130 (380)     255/40R19       K2b K4i K8z T00                A16 A18 A56
                 e9*KS18/858*11304*..                                                                    Lim S04
                 - Elektro


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100063 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD Seal                   70            225/45R19       K1a K3b R37 T96                A01 A12 A14
                 EKE, EK                    70            235/40R19       K1c K2b K3b R37 T96            A16 A18 A57
                 e13*2018/858*              70, 145       235/45R19       G90 K1c K2b K3b T95 T99        Lim S04
                 00639*..;                  70, 145       245/40R19       K1c K2b K3b T94 T98
                 e13*KS18/858*00023*..      70, 145       255/40R19       K1c K2b K3b K3i K4h K5d K9v
                 - Elektro
                 BYD Seal U DM-i            72, 96        235/50R19       K1c K2b                        A01 A12 A14
                 SA3, SA3-E                 72, 96        245/45R19       K1a K2b                        A16 A18 A57
                 e9*2018/858*11535*..;      72, 96        255/45R19       K1c K2b                        S04
                 e9*KS18/858*11477*..       72, 96        265/45R19       K1c K2b K3s K6w
                 - Plug-in Hybrid
                 BYD Seal U Elektro         65, 70        235/50R19       K1c K2b                        A01 A12 A14
                 SA3, SA3-E                 65, 70        245/45R19       K1a K2b                        A16 A18 A58
                 e9*2018/858*11535*..;      65, 70        255/45R19       K1c K2b                        S04
                 e9*KS18/858*11477*..       65, 70        265/45R19       K1c K2b K3s K6w

                 BYD Sealion 7 (2WD)        70 (230)      235/50R19       K1c R02                        A01 A12 A14
                 UK                         70 (230)      255/45R19       K1c                            A16 A18 A58
§22 100063*00




                 e9*2018/858*11658*..       70 (230)      265/45R19       R03                            V19 S04
                 - Elektro
                 Honda CR-V (VI)            109           235/50R19                                      A12 A14 A16
                 RS                         109           235/55R19                                      A18 A57 MpH
                 e6*2018/858*00267*..       109           245/50R19       A01 K1c K4i K8x                S03
                                            109           255/50R19       A01 K1c K2a K2b K4i K6v K8x
                                            109           265/45R19       A01 K1c K4i K8x
                 Lucid Air                  165-271       245/45R19                                      A12 A14 A16
                 A1                         165-271       255/40R19       A01 K2b T00                    A18 A57 KOV
                 e5*2018/858*00070*..                                                                    Lim S02
                 - Elektro
                 Tesla Model S              52-186        245/45R19                                      A12 A14 A16
                 002                        52-186        255/40R19       T00 T96                        A18 A57 B02
                 e4*2007/46*0667*..                                                                      Lim S01
                 Tesla Model X              158-186       255/50R19       A98 T07 180                    A14 A16 A18
                 002                        158-186       265/45R19       A32 T05 180                    A56 B02 F16
                 e4*2007/46*0667*09-..      158-186       265/50R19       A98 180                        S01
                                            158-186       275/45R19       A91 180

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 8

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100063*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                180       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 8

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
§22 100063*00




                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
                zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                F16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
§22 100063*00




                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8x      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

                K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
                um 5mm aufzuweiten.

                K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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                GUTACHTEN zur TTG NR.100063 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 8

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 100063*00




                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100063 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15   245/45R19      275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
§22 100063*00




                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100063 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55001425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ KT X1-8519
                Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 15. März 2025
§22 100063*00




                Tufan                                                                                 00443731.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim