GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 01 102 2301065
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ U9020
Radgröße 9,0Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
- U9020 LK114,3/Ø70,0x60,1mm 5/114,3/60,1 45 750 2300
Nr.20
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51788
Herstellerzeichen AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung U9020 (s.o.)
Radgröße 9,0Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 51788*12
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 2433
S02 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 110 - 24130
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - 2433
S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 - 2490
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28,5 2428
S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28,5 2428
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BYD
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BYD Seal 6 DM-i Touring 72 225/35R20 T90 A12 A16 A21
HK 72 225/40R20 A58 Car S03
e4*2018/858*00275*.. 72 235/35R20 A01 K2b T88 T92
- Plug-in Hybrid 72 245/35R20 A01 K2b
Lexus GS 250/200t/300 154, 180 235/35R20 T92 A12 A16 A21
S19(a) 154, 180 265/30R20 A01 K2b K6r R03 T94 A58 Lim NoH
e6*2001/116* 154, 180 275/30R20 A01 K2b K4i K6g K6i K6r R03 V20 S01
0103*06-..
ab Modell 2013
Lexus GS F 351 235/35R20 A10 M+S T92 A16 A21 A58
UL10 (EU,M) 351 255/30R20 A01 A91 K3f K3s M+S T92 L06 Lim V20
e6*2007/46*0164*.. 351 265/30R20 A12 M+S R03 T94 S01
351 275/30R20 A12 M+S R03
Lexus RC 133, 180 235/35R20 T92 A12 A16 A21
XC1 (EU,M) 133, 180 265/30R20 R03 T94 A58 Cpe MHy
e11*2007/46*2883*..; 133, 180 275/30R20 A01 K2b R03 V20 S01
e6*2007/46*0336*..
§22 51788*12
Lexus RC F 341, 351 235/35R20 A10 M+S T92 A16 A21 A58
UXC1 (EU,M) 341, 351 255/30R20 A01 A91 K3f K3s M+S T92 Cpe L06 V20
e11*2007/46*1532*..; 341, 351 265/30R20 A12 M+S R03 T94 VC4 S01
e6*2007/46*0335*00-04 341, 351 275/30R20 A12 M+S R03
- nur für Radmuttern
M12x1,5
Lexus UX 112, 127 225/40R20 A12 A16 A21
ZA1(EU,M), -/TMG 112, 127 235/35R20 T92 A57 MHy S01
e6*2007/46*0263*..; 112, 127 235/40R20
e13*2007/46*2005*.. 112, 127 245/35R20 A01 K6w
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 A12 A16 A21
JT 78-171 275/35R20 A01 K1c K2b K42 Z49 Y85 S04
e4*2001/116*0091*..; 78-171 275/40R20 A01 K1c K2b K42 Z49
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 A12 A16 A21
JT 78-122 275/35R20 A01 K1c K2b Y84 S04
e4*2001/116*0091*..; 78-122 275/40R20 A01 K1c K2b
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki S-Cross (II) 75-95 225/35R20 A12 A16 A21
JY, JY-2S 75-95 235/35R20 A01 K1c A57 S05
e4*2007/46*
0779*14-..;
e6*2018/858*
00006*02-..
ab Modelljahr 2022
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GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Vitara 75-103 225/35R20 K1c K2b T88 A01 A12 A16
LY, LY-2S 75-103 235/30R20 K1c K2b R70 T88 A21 A57 S06
e4*2007/46*0928*.. 75-103 235/35R20 K1c K2b
e6*2018/858*00005*..
Toyota Camry Hybrid 131 225/35R20 T90 A12 A16 A21
XV7 (EU,M), -/TMG 131 235/35R20 T92 A58 Lim V20
e6*2007/46*0322*..; 131 245/30R20 T90 S01
e13*2007/46*2046*.. 131 255/30R20 A01 K1c K2c K3a K3c K8e T92
Toyota C-HR (I) 72-112 225/40R20 K1c K6w A01 A12 A16
AX1T(EU,M), -/TMG 72-112 235/35R20 K1c K6w A21 A57 MHy
e11*2007/46*3641*..; 72-112 235/40R20 K1c K6w S01
e13*2007/46*1765*..; 72-112 245/35R20 K1c K2b K6b K6x
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..
Toyota C-HR (II) 72-112 235/40R20 A12 A16 A21
AX2T(M), -/TGRE 72-112 245/40R20 A01 G95 A57 MpH S01
e6*2018/858*00294*..; 72-112 245/40R20 R34
e13*2018/858*00573*..
§22 51788*12
Toyota Corolla Cross 72-112 225/40R20 A12 A16 A21
Hybrid 72-112 235/35R20 T92 A57 KMV S01
XG1TJ(JP,M), -/TGRE 72-112 235/40R20
e6*2018/858*00186*..; 72-112 245/35R20
e13*2018/858*00420*..
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A16 A21
XA3(a) A57 KMV S01
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A16 A21
XA3(a) A57 KOV S01
e6*2001/116*
0105*00-08
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota Yaris Cross 68, 92 225/35R20 K1c A01 A12 A16
XPB1F(M,EUM), -/TGRE 68, 92 235/35R20 K1c A21 A58 F23
e6*2018/858*00013*..; 68, 92 245/30R20 K1c K2b K6y K8a Flh NoE NoP
e13*2018/858*00156*.. 68, 92 255/30R20 K2b K6y K8a R03 V20 S02
68, 92 265/30R20 K2c K6y K8i K8x R03
Toyota Yaris Cross AWD 68 225/35R20 K1c K2b A01 A12 A16
XPB1F(M,EUM), -/TGRE 68 235/35R20 K1c K2c A21 A56 F24
e6*2018/858*00013*..; Flh NoE NoP
e13*2018/858*00156*.. S02
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GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 51788*12
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
§22 51788*12
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G95 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 51788*12
K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
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K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
§22 51788*12
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 51788*12
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 235/55R20 285/45R20
Nr. 7 245/30R20 255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 11 245/50R20 275/45R20
Nr. 12 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 13 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 14 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Vorderachse Hinterachse (Forts.)
Nr. 15 255/45R20 285/40R20
Nr. 16 255/50R20 285/45R20
Nr. 17 255/55R20 295/45R20
Nr. 18 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 19 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 20 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 21 265/45R20 295/40R20
Nr. 22 265/50R20 295/45R20
Nr. 23 275/35R20 305/30R20
Nr. 24 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 25 275/45R20 305/40R20
Nr. 26 285/35R20 335/30R20
Nr. 27 285/40R20 325/35R20
Nr. 28 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
§22 51788*12
VC4 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R20 265/30R20
Nr. 2 255/30R20 275/30R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Fließheck.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2026 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51788 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55012518 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. März 2026
Kocher 00463497.DOCX
§22 51788*12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim