Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                Gutachten 366-0040-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100350
                ANLAGE: 19 BYD                                                       Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 5

                                Fahrzeughersteller              BYD AUTO CO LTD




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2M9BP40EP64 PCD120 ET40                     ohne                        64,1                   1035      2486    07/25
                1
                ASE2M9SA40EP64 PCD120 ET40                     ohne                        64,1                  1035      2486     07/25
                1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100350*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Mutter


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 SA3          e9*2018/858*11535*.. 65 - 96 255/30R22 95              11A; 245; 248; 26B       Mit
                                                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                                                              Serie; Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                              Elektro;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7P5; 7UQ;
                                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100350
                ANLAGE: 19 BYD                                                    Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                SA3-E        e9*KS18/858*11477*.. 65 - 96 255/30R22 95            11A; 245; 248; 26B      Mit
                                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                          Serie; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                          Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7P5; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 100350*00




                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100350
                ANLAGE: 19 BYD                                                   Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
§22 100350*00




                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                7P5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: SC-3609200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7UQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: SA3HE-3609200B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100350
                ANLAGE: 19 BYD                                                   Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BYD
                       Fahrzeugtyp:     SA3
                       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11535*..
                       Handelsbez.:     BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 240                  VA
                             26B                     x = 300              y = 290                  VA
§22 100350*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100350
                ANLAGE: 19 BYD                                                   Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BYD
                       Fahrzeugtyp:     SA3-E
                       Genehm.Nr.:      e9*KS18/858*11477*..
                       Handelsbez.:     BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 240                  VA
                             26B                     x = 300              y = 290                  VA
§22 100350*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen