Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 7

                Fahrzeughersteller                         : BYD AUTO CO LTD, SUZUKI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                       Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                 Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                NEV1601645208 ET45 PCD5x114,3 CB73,1              PA Ø73,1-Ø60,1            60,1                     600      2200    05/25
                60,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100570*00




                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     DOLPHIN
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 EM2E         e9*2018/858*11468*.. 35             195/60R16   89      121                      Frontantrieb; Elektro;
                                                                  205/55R16   91      11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/55R16   93      11A; 12A; 26P            51A; 71A; 721; 725;
                                                                  225/50R16   92      11A; 12A; 26P            73C; 74A; 74P; 76U
                 EM2E-1        e9*KS18/858*11459*.. 35            195/60R16   89      121                      Frontantrieb; Elektro;
                                                                  205/55R16   91      11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/55R16   93      11A; 12A; 26P            51A; 71A; 721; 725;
                                                                  225/50R16   92      11A; 12A; 26P            73C; 74A; 74P; 76U


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : AZ; AZ-2S; GY
                Zubehör                                    : D2


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : JY; EY; MZ; FY
                Zubehör                                    : C17A28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; MZ
                                                             100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 2 von 7
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16      92                              Allradantrieb;
                                                          215/50R16      90                              Frontantrieb;
                                                          215/55R16      93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/55R16      95                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MZ           e4*2001/116*0090*.. 92          195/45R16 80                                Frontantrieb;
                                                             195/50R16 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     205/60R16   92                              Allradantrieb;
                                                             215/50R16   90                              Frontantrieb;
                                                             215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R16   95                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
§22 100570*00




                                                                                                         74P
                GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    195/55R16   87                              Stufenheck;
                                                             195/60R16   89                              Frontantrieb;
                                                             205/55R16   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/60R16           51G                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             215/55R16   93      11A; 24J                725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 185/55R16 83                                    Frontantrieb;
                                                         195/50R16 84                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/50R16 87                                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 95        185/55R16 83                                Frontantrieb; Hybrid;
                                                             195/50R16 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R16 87                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/55R16 91             12R                     bis
                                                        205/60R16 92             12R                     e4*2007/46*0779*03;
                                                        215/55R16 93             124                     Schräghecklimousine;
                                                        225/50R16 92             11A; 12A; 26N; 27H      Allradantrieb;
                                                        225/55R16 95             11A; 12A; 26N; 27H      Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 7
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100570*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 7
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 100570*00




                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BYD
                       Fahrzeugtyp:     EM2E
                       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11468*..
                       Handelsbez.:     DOLPHIN

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 220              y = 250                 HA
                             27B                      x = 270              y = 300                 HA
                             26P                      x = 220              y = 260                 VA
                             26B                      x = 270              y = 310                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100570*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 300            10                HA
                             26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                             26J                  x = 270        y = 310            20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 7

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BYD
                       Fahrzeugtyp:     EM2E-1
                       Genehm.Nr.:      e9*KS18/858*11459*..
                       Handelsbez.:     DOLPHIN

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 220              y = 250                 HA
                             27B                      x = 270              y = 300                 HA
                             26P                      x = 220              y = 260                 VA
                             26B                      x = 270              y = 310                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100570*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 300            10                HA
                             26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                             26J                  x = 270        y = 310            20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 100570*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                Zu Auflage 242 bzw. 246                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100570*00




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                Zu Auflage 244 bzw. 248                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen