Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : BYD AUTO CO LTD, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1601645208 ET45 PCD5x114,3 CB73,1 PA Ø73,1-Ø60,1 60,1 600 2200 05/25
60,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100570*00
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EM2E e9*2018/858*11468*.. 35 195/60R16 89 121 Frontantrieb; Elektro;
205/55R16 91 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 26P 51A; 71A; 721; 725;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P 73C; 74A; 74P; 76U
EM2E-1 e9*KS18/858*11459*.. 35 195/60R16 89 121 Frontantrieb; Elektro;
205/55R16 91 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 26P 51A; 71A; 721; 725;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P 73C; 74A; 74P; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ; AZ-2S; GY
Zubehör : D2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JY; EY; MZ; FY
Zubehör : C17A28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; MZ
100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
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Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71A;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71A;
721; 725; 73C; 74A;
§22 100570*00
74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 Stufenheck;
195/60R16 89 Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
215/55R16 93 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 185/55R16 83 Frontantrieb;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 185/55R16 83 Frontantrieb; Hybrid;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 12R bis
205/60R16 92 12R e4*2007/46*0779*03;
215/55R16 93 124 Schräghecklimousine;
225/50R16 92 11A; 12A; 26N; 27H Allradantrieb;
225/55R16 95 11A; 12A; 26N; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100570*00
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 100570*00
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: EM2E
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11468*..
Handelsbez.: DOLPHIN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 250 HA
27B x = 270 y = 300 HA
26P x = 220 y = 260 VA
26B x = 270 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100570*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 300 8 HA
27F x = 270 y = 300 10 HA
26N x = 270 y = 310 8 VA
26J x = 270 y = 310 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: EM2E-1
Genehm.Nr.: e9*KS18/858*11459*..
Handelsbez.: DOLPHIN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 250 HA
27B x = 270 y = 300 HA
26P x = 220 y = 260 VA
26B x = 270 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100570*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 300 8 HA
27F x = 270 y = 300 10 HA
26N x = 270 y = 310 8 VA
26J x = 270 y = 310 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 100570*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100570*00
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.