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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48107
Nr. :                      RA-000594-C0-104
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          53R8805
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                53R8805.092
Radgröße:                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            115 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          70,27 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                 900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke          :   General Motors

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
GMX 295, GMX 320                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 120 Nm
                                       M12x1,5

Typ:                           GMX 320
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 160   Cadillac CTS              225/45R18                                A02) bis A10)
              ( bis NT03 Achslast
              1340/1340kg)
158 bis189    Cadillac CTS              225/45R18                                A02) bis A10)
              (ab NT04 Achslast
              1035/1155 kg)
e13*2001/116*0086*09E   1340/1340(0)                                             5/115/70




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48107
Nr. :                      RA-000594-C0-104
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R8805


Typ:                         GMX 295
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
189 bis 229   Cadillac STS            235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)E13)
                                                                              V00)

e13*2001/116*0159*05   1240/1250(0)                                           5/115/70



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R8805


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E13) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.01.2015




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