Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000356-A0-015 Anlage-Nr. : 4A Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : X8 70635 Raddaten Radtyp : X8 70635 Radausführung : Lk 100 Radgröße nach Norm : 7 J x 16 H2 Einpresstiefe in mm : 35 zulässige Radlast in kg : 600 zul. Abrollumfang in mm : 2000 Lochkreisdurchmesser in mm : 100 Lochzahl : 4 Mittenlochdurchmesser in mm : 64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,1/∅56,6 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. Daewoo GM(ROK) Radbefestigungsteile : mit den mitgelieferten Kegelbundschrauben, M12x1,5, Ke- gelwinkel 60°, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment : 100 Nm Spurverbreiterung : bis zu 28 mm Typ: KLEJ ABE / EG-Genehmigung: H019 bzw. e13*93/81*0007*.. bzw. e13*95/54*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66; 70; 77 Daewoo Espero, 205/45R16-83 A01) bis A10) Daewoo Aranos, K17)K31)K33) Daewoo K55 215/40R16-82 S04) B21) e13*95/54*0007*05E 860/890 4/100/56,5 Typ: KLAT ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*..,e4*2001/116*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55; 63; 73; 74; Daewoo Lanos 195/45R16-80 A01) bis A10) 78 4türig/ Stufenheck K32)S04) 215/40R16-82 Daewoo Lanos 195/45R16-80 3türig/ Schrägheck e4*2001/116*0017*14 870/840 4/100/56,5 RA-000356-A0-015-4A Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000356-A0-015 Anlage-Nr. : 4A Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : X8 70635 Typ: KLAJ ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66; 75; 76; 78; Daewoo Nubira 205/45R16-83 A01) bis A10) 93; 98 T09) K03)K15) 215/40R16-82 T08) e4*2001/116*0018*17 950/995 4/100/56,5 Typ: KLAS ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.. bzw. e4*2001/116*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53; 61; 69 Daewoo Kalos, 195/45R16-80 A01) bis A10) Chevrolet Kalos K03)K04)K14)K21) 205/45R16-83 G01) 215/40R16-82 e4*2001/116*0063*12 840/810 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei- stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeug- papieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver- wendet werden. RA-000356-A0-015-4A Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000356-A0-015 Anlage-Nr. : 4A Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : X8 70635 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor- geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.: RA-000356-A0-015-4A Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000356-A0-015 Anlage-Nr. : 4A Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : X8 70635 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.: An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U- Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen- den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be- festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen. K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin einzuformen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. T08) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg (LI=82). Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 475 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). T09) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg (LI=83). Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 487 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). Die Anlage 4A mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ X8 70635 des Antragstellers Borbet. Essen, 14.März 2006 RA-000356-A0-015 RA-000356-A0-015-4A