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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. :                     RA-000356-A0-015
Anlage-Nr. :              4A
Seite :                   1/4                                                                       Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                X8 70635


Raddaten


Radtyp                                  :   X8 70635
Radausführung                           :   Lk 100
Radgröße nach Norm                      :   7 J x 16 H2
Einpresstiefe in mm                     :   35
zulässige Radlast in kg                 :   600
zul. Abrollumfang in mm                 :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm              :   100
Lochzahl                                :   4
Mittenlochdurchmesser in mm             :   64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,1/∅56,6
Zentrierart                             :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. Daewoo GM(ROK)
Radbefestigungsteile          : mit den mitgelieferten Kegelbundschrauben, M12x1,5, Ke-
                                gelwinkel 60°, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment                  : 100 Nm
Spurverbreiterung             : bis zu 28 mm

Typ:                           KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:          H019 bzw. e13*93/81*0007*.. bzw. e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 70; 77   Daewoo Espero,       205/45R16-83                       A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,                                          K17)K31)K33)
              Daewoo K55           215/40R16-82                       S04)
                                   B21)

e13*95/54*0007*05E    860/890                                             4/100/56,5



Typ:                               KLAT
ABE / EG-Genehmigung:              e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*..,e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55; 63; 73; 74; Daewoo Lanos            195/45R16-80                        A01) bis A10)
78              4türig/ Stufenheck                                          K32)S04)
                                        215/40R16-82
                Daewoo Lanos            195/45R16-80
                3türig/ Schrägheck
e4*2001/116*0017*14   870/840                                             4/100/56,5




RA-000356-A0-015-4A
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. :                     RA-000356-A0-015
Anlage-Nr. :              4A
Seite :                   2/4                                                                   Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                X8 70635


Typ:                           KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:          e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 75; 76; 78; Daewoo Nubira      205/45R16-83                        A01) bis A10)
 93; 98                             T09)                                K03)K15)

                                     215/40R16-82
                                     T08)

e4*2001/116*0018*17   950/995                                          4/100/56,5



Typ:                           KLAS
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0063*.. bzw. e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53; 61; 69   Daewoo Kalos,         195/45R16-80                     A01) bis A10)
              Chevrolet Kalos                                        K03)K04)K14)K21)
                                    205/45R16-83
                                    G01)

                                     215/40R16-82
e4*2001/116*0063*12   840/810                                          4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
     stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeug-
     papieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

RA-000356-A0-015-4A
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. :                     RA-000356-A0-015
Anlage-Nr. :              4A
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                X8 70635



A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
RA-000356-A0-015-4A
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. :                     RA-000356-A0-015
Anlage-Nr. :              4A
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                X8 70635


      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
      Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im
      Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
      -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
      Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen-
      den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu
      formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab
      Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be-
      festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
     zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

T08) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg (LI=82). Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 475 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

T09) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg (LI=83). Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 487 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

Die Anlage 4A mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die
Sonderräder Typ X8 70635 des Antragstellers Borbet.

Essen, 14.März 2006
RA-000356-A0-015




RA-000356-A0-015-4A