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							Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 20 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                          TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TRBP2BP38B566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     05/11
TRBP2BP38D566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     09/09
TRBP2BP38566           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     04/08
TRBP2SA38B566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     04/08
TRBP2SA38D566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     09/09
TRBP2SA38566           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      615    2007     04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               KOREA (ROK)
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : KLAS; KLAJ; KL1T
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : SUPT; UU6J; KLAJ; SUPJ; KLAT
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J
                                               120 Nm für Typ : KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung:     AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*..          51 - 74    195/55R16 87      5ET                         Schrägheck;
                                                    195/60R16 89                                  Frontantrieb;
                                                    205/50R16 87      5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R16 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                    225/45R16 89                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76U

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80                   11A; 22B; 22F            10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*..,         215/40R16-82                   11A; 21B; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
               e4*98/14*0017*..                                       24M                      725; 73C; 74A; 74P
SUPT           e4*96/27*0002*..,
               e4*98/14*0002*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 20 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83          nicht Kombi; 11A; 21B;      Kombi; Stufenheck 4-
               e4*98/14*0018*..                                 22B; 22F; 24C; 5DW          türig;
                                               205/45R16-87     Kombi; 11A; 21B; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22F; 24C                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,     66 - 98   205/45R16-83     nicht Kombi; 11A; 22B;      Kombi; Stufenheck 4-
               e4*97/27*0018*..,                                22F; 24C; 367; 5DW          türig;
               e4*98/14*0018*..                205/45R16-87     Kombi; 11A; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                 24C; 367                    12A; 51A; 71K; 721;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 22F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R16-82 11A; 21B; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      24M                      725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69       195/45R16 80     11A; 24J                    Nicht Aveo; nur bis
                                                                                            e4*2001/116*0063*11;
                                                                                            Stufenheck; 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   55 - 74   185/50R16 81     11A; 21P; 21T; 22I; 24J;    Aveo Variante SH./
                                                                24M; 56G                    Version 5..; ab
                                               195/40R16 80     11A; 21T; 24J; 24M          e4*2001/116*0063*18;
                                               195/45R16 80     11A; 21P; 21T; 24J; 24M     Schrägheck 4-türig;
                                               205/40R16 79     11A; 21P; 21T; 22I; 24J;    Frontantrieb;
                                                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83     11A; 21P; 21T; 22I; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                         725; 73C; 74A; 74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   195/45R16 80                                 Aveo Variante SN./
                                               205/40R16 79     11A; 24J                    Version 4..; ab
                                               205/45R16 83     11A; 24J                    e4*2001/116*0063*12;
                                               215/40R16 82     11A; 22I; 24J               Stufenheck 4-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 20 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 20 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.