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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LAPPLAND
Typ                             LAPPLAND 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
32060        LAPPLAND 6015/                      4/100/56,6          44         640    1975
             Ø63,3-Ø56,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46232
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           LAPPLAND 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                      28                 49313
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   100                      -                  49318
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      28                 49313

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          53-74        185/55R15                                    A12 A14 A19
KLAS                                                                              Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60       165/55R15                                    A12 A14 A19
KL1M                    50, 60       165/60R15                                    Flh S02
e4*2007/46*0129*..      50, 60       175/50R15
- incl. Facelift 2013   50, 60       175/55R15
Dae./Chev. Kalos        53-74        185/55R15                                    A12 A14 A19
KLAS                                                                              Flh Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78        185/55R15                                    A01 A12 A14
KLAT, SUPT              55-78        195/50R15                                    A19 B02 K42
e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S01
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto              48-57        175/65R15   A33 R09                          A14 A19 Flh
199                     48-57        185/60R15   A12 R37                          S01
e3*2001/116*0217*..,    48-99        185/65R15   A12
e3*2001/116*0286*..,    48-99        195/60R15   A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74        175/65R15   A33                              A14 A19 A58
S-D                     51-74        185/60R15   A91                              Y84 S03
e1*2001/116*            51-74        185/65R15   A91
0379*22-..              51-74        195/60R15   A12
                        51-74        205/55R15   A12
                        51-74        205/60R15   A12
                        51-85        185/60R15   A91 M+S
                        51-85        185/65R15   A91 M+S
                        51-85        195/60R15   A12 M+S
                        51-85        205/55R15   A12 M+S
                        51-85        205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks         51-85        185/60R15   A91 M+S                          A14 A19 A58
S-D                     51-85        185/65R15   A91 M+S                          KMV Y84 S03
e1*2001/116*            51-85        195/60R15   A12 M+S
0379*22-..              51-85        205/55R15   A12 M+S
                        51-85        205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-G            48           185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86          A14 A19 Flh
T98, T98/NB, T98V       48           195/55R15   A11 T85 T89                      Sth S01
e1*97/27,98/14*         48-92        185/65R15   A11 R37
0086,0092,0101*..       48-92        195/60R15   A11
                        48-92        205/50R15   A12 T85 T86
                        48-92        205/55R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                   Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          74-92        185/65R15    A11 M+S                           A14 A19 B03
T98C                  74-92        195/60R15    A11 T86 T87                       Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..      74-92        205/55R15    A12                               S01
- Coupé, Cabrio       74-92        215/50R15    A12
                      74-92        225/50R15    A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48            185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85               A14 A19 Car
T98/Kombi, T98V       48           195/55R15    A11 T85                           S01
e1*97/27,             48-92        185/65R15    A11 R09
98/14*0087*..,        48-92        195/60R15    A11
e1*97/27*0092*..      48-92        205/50R15    A12
                      48-92        205/55R15    A12
Opel Corsa-C          43-92        185/55R15                                      A12 A14 A19
Corsa-C               43-92        195/50R15                                      Op9 S01
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-E          51-74        175/65R15    A91 R37                           A14 A19 Flh
S-D, S-D/Van          51-85        185/60R15    A90                               S03
e1*2001/116*          51-85        185/65R15    A90
0379*30-..;           51-85        195/60R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85        205/55R15    A12
                      51-85        205/60R15    A12
Opel Meriva-A         51-92        185/60R15    T84 T88                           A12 A14 A19
X01Monocab            51-92        195/55R15    T85 T89                           S01
e1*2001/116*0215*..   51-92        195/60R15
                      51-92        205/50R15    T85 T86
                      51-92        205/55R15
Opel Tigra-A          66-78        185/55R15                                      A12 A14 A19
S93 Coupe                                                                         S01
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Tigra-B          51,66,92     185/55R15    A31                               A14 A19 B03
X-C/Roadster          51,66,92     185/60R15    A12                               S01
e11*2001/116*0227*. 51,66,92       195/50R15    A12
                      51,66,92     195/55R15    A12
Opel Vectra-B         55-85        185/55R15    T81 T82 T85                       A12 A14 A19
J96                   55-85        195/55R15    T84                               S01
e1*93/81, 95/54,      55-85        205/50R15
98/14*0030*..         60-85        185/65R15
                      60-85        195/60R15
                      60-85        205/55R15
                      60-85        205/60R15
Opel Vectra-B         55-85        195/60R15    T86 T87                           A12 A14 A19
Caravan               55-85        205/55R15    T87                               S01
J96/Kombi             60-85        185/65R15
e1*95/54,             60-85        195/65R15
98/14*0044*..         60-85        205/60R15




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2015 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Im Rahmen des Giessereiwechsel (ab Herstellungsdatum Juni 2006) wurde der Radtyp von Lappland
15 auf Lappland 6015 geändert.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Mai 2015




Schmidt                                                                       00229857.DOC




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