GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Poison
Typ PN606
Radgröße 6Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A2 PN606 A2/Z04 Ø63,3-56,6 4/100/56,6 40 580 1960
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48290
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung PN606 (s.o.)
Radgröße 6Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 195/55R16 A91 A14 A21 Flh
KL1T 51, 63, 74 195/60R16 A12 Lim S05
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 205/50R16 A90
51, 63, 74 205/55R16 A90
Chevrolet Aveo 53-74 195/45R16 A12 A14 A21
KLAS Flh S06
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 195/45R16 K1c K2b A01 A12 A14
KL1M A21 Flh S06
e4*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2013
Dae./Chev. Kalos 53-74 195/45R16 K1a K1b A01 A14 A21
KLAS A30 Flh Lim
e4*98/14*0063*.., S06
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 195/45R16 K42 K45 K56 A01 A12 A14
KLAT, SUPT A21 B02 Flh
e4*96/27,98/14, Lim S03
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto 48-57 175/60R16 A33 M+S R37 T82 X30 A14 A21 Flh
199 48-99 185/55R16 A33 R37 S04
e3*2001/116*0217*.., 48-99 195/50R16 A01 A12 K1a K1b R37 T84
e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/55R16 A01 A12 K1a K1b
e3*2007/46*0009*.., 48-99 205/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K42 K56
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-74 175/60R16 A33 A14 A21 A58
S-D 51-74 185/55R16 A33 Y84 S02
e1*2001/116* 51-74 185/60R16 A33
0379*22-.. 51-74 195/50R16 A91
51-85 185/55R16 A33 M+S
51-85 185/60R16 A33 M+S
51-85 195/50R16 A91 M+S
51-85 195/55R16 A91
51-85 205/50R16 A12
Opel Adam Rocks 51-85 185/55R16 A33 M+S A14 A21 A58
S-D 51-85 185/60R16 A33 M+S KMV Y84 S02
e1*2001/116* 51-85 195/50R16 A91 M+S
0379*22-.. 51-85 195/55R16 A91 M+S
51-85 205/50R16 A12 M+S
Opel Astra-F 42-55 195/45R16 T80 A12 A14 A21
Astra F-Lfw S03
F972
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F 40-110 195/45R16 T80 A12 A14 A21
Astra-F, /-F-CC, T92 S03
G065, F857,
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet 52-85 195/45R16 T80 A12 A14 A21
A. F-Cabr.,T92/Conv S03
G372,
e1*96/79*0076*..
Opel Astra-F Caravan 40-110 195/45R16 T80 A12 A14 A21
A. F-Car., T92/Kom. S03
F854,
e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
Opel Astra-G 48-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A14 A21 Flh
T98, T98/NB, T98V 48-92 205/50R16 A12 R35 Sth S03
e1*97/27,98/14*
0086,0092,0101*..
Opel Astra-G 74-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A14 A21 B03
T98C 74-92 205/50R16 A12 R35 Cbo Cpe S03
e1*98/14*0132*..
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan 48-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A14 A21 Car
T98/Kombi, T98V 48-92 205/50R16 A12 R35 S03
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-B 33-66 195/45R16 G48 K1c K2b K42 Z70 A01 A12 A14
Corsa B, S93 78-80 195/45R16 K1c K2b K42 Z70 A21 F01 S03
G290,
e1*96/27,98/14*
0053*..
Opel Corsa-C 43-66 195/45R16 A12 A14 A21
Corsa-C Op9 S03
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D 44-74 195/55R16 A30 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van 44-74 205/50R16 A12 S03
e1*2001/116* 44-74 215/50R16 A12
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Meriva-A 51-92 185/55R16 A11 A14 A21 S03
X01Monocab 51-92 195/50R16 A01 A33 K2b T84 T88
e1*2001/116*0215*.. 51-92 205/50R16 A01 A12 K2b K46 K56
Opel Tigra-A 66-78 195/45R16 A12 A14 A21
S93 Coupe S03
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Tigra-B 51,66,92 205/50R16 A12 A14 A21
X-C/Roadster S03
e11*2001/116*0227*.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G48 Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X30 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse
2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55002111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 22. Januar 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 22. Januar 2015
Blauth 00222362.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim