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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX03
Typ                             OX03 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX03 6015 X2 / Ø63,4xØ56,6            4/100/56,6          45         615    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49480
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                        26                 RG.433
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                        -                  RG.434
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        26                 RG.433

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A15 A19
KLAS                                                                              Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A15 A19
KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S03
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15                                   A12 A15 A19
KLAS                                                                              Flh Lim S03
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15                                   A01 A12 A15
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15                                   A19 B02 K42
e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S02
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A15 A19 Flh
199                     48-57         185/60R15   A12 R37                         S02
e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A12
e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A15 A19 A58
S-D                     51-74         185/60R15   A91                             Y84 S04
e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A91
0379*22-..              51-74         195/60R15   A12
                        51-74         205/55R15   A12
                        51-74         205/60R15   A12
                        51-85         185/60R15   A91 M+S
                        51-85         185/65R15   A91 M+S
                        51-85         195/60R15   A12 M+S
                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A91 M+S                         A15 A19 A58
S-D                     51-85         185/65R15   A91 M+S                         KMV Y84 S04
e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A12 M+S
0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-F            40-100        185/55R15   R37                             A12 A15 A19
Astra-F, /-F-CC, T92    40-110        195/50R15                                   S02
G065, F857,             40-110        195/55R15   A01 G21
e1*96/79*0074*..,       40-110        195/55R15   X17
e1*98/14*0074*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         185/55R15   R37                            A12 A15 A19
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85         195/50R15                                  S02
G372,                    52-85         195/55R15
e1*96/79*0076*..
Opel Astra-F Caravan     40-100        185/55R15   R37                            A12 A15 A19
A. F-Car., T92/Kom.      40-100        195/50R15                                  S02
F854,                    40-100        195/55R15   A01 G21
e1*96/79*0075*..,        40-100        195/55R15   X17
e1*98/14*0075*..
Opel Astra-G         48                185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86        A15 A19 Flh
T98, T98/NB, T98V    48                195/55R15   A11 T85 T89                    Sth S02
e1*97/27,98/14*      48-92             185/65R15   A11 R37
0086,0092,0101*..    48-92             195/60R15   A11
                     48-92             205/50R15   A12 T85 T86
                     48-92             205/55R15   A12
Opel Astra-G         74-92             185/65R15   A11 M+S                        A15 A19 B03
T98C                 74-92             195/60R15   A11 T86 T87                    Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..     74-92             205/55R15   A12                            S02
- Coupé, Cabrio      74-92             215/50R15   A12
                     74-92             225/50R15   A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48                185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85            A15 A19 Car
T98/Kombi, T98V      48                195/55R15   A11 T85                        S02
e1*97/27,            48-92             185/65R15   A11 R09
98/14*0087*..,       48-92             195/60R15   A11
e1*97/27*0092*..     48-92             205/50R15   A12
                     48-92             205/55R15   A12
Opel Corsa-C         43-66             185/55R15                                  A12 A15 A19
Corsa-C              43-66             195/50R15                                  Op9 S02
e1*98/14*0148*..
Opel Meriva-A        51-92             185/60R15   T84 T88                        A12 A15 A19
X01Monocab           51-92             195/55R15   T85 T89                        S02
e1*2001/116*0215*..  51-92             195/60R15
                     51-92             205/50R15   T85 T86
                     51-92             205/55R15
Opel Tigra-A         66-78             185/55R15                                  A12 A15 A19
S93 Coupe                                                                         S02
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Vectra-B        55-85             185/55R15   T81 T82 T85                    A12 A15 A19
J96                  55-85             195/55R15   T84                            S02
e1*93/81, 95/54,     55-85             205/50R15
98/14*0030*..        60-85             185/65R15
                     60-85             195/60R15
                     60-85             205/55R15
                     60-85             205/60R15
Opel Vectra-B        55-85             195/60R15   T86 T87                        A12 A15 A19
Caravan              55-85             205/55R15   T87                            S02
J96/Kombi            60-85             185/65R15
e1*95/54,            60-85             195/65R15
98/14*0044*..        60-85             205/60R15


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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   195/55R15     205/50R15
Nr.    5   205/45R15     215/40R15
Nr.    6   205/55R15     225/50R15
Nr.    7   205/60R15     225/55R15
Nr.    8   205/65R15     225/60R15
Nr.    9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. November 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 12. November 2014




Laux                                                                    00219915.DOC




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