Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ADV10
Typ                             ADV10 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
X2           ADV10 6515 X2 / Ø63,4xØ56,6         4/100/56,6         39        600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48490
Herstellerzeichen               ADV-M
Radtyp und Ausführung           ADV10 6515 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                  26                 RG.433
S03   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      100                  -                  RG.434
S04   Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°      140                  -                  RG.713
S05   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                  26                 RG.433
S06   offene Serienmutter M12x1,5    Kegel 60°      140                  -                  RG.713

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         51, 63, 74   185/65R15   A91                               A07 A14 A21
KL1T                   51, 63, 74   195/60R15   A91                               Flh Lim S04
e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74   195/65R15   A91
                       51, 63, 74   205/60R15   A12
Chevrolet Aveo         53-74        185/55R15   K1a K2b                           A01 A12 A14
KLAS                   53-74        195/50R15   K1a K2b                           A21 Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos       53-74        185/55R15   K1a K1b                           A01 A12 A14
KLAS                   53-74        195/50R15   K1a K1b K2b                       A21 Flh Lim
e4*98/14*0063*..,                                                                 S03
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos           55-78        185/55R15   K42 K45 K56                       A01 A12 A14
KLAT, SUPT             55-78        195/50R15   K2b K42 K45 K56                   A21 B02 Nk1
e4*96/27,98/14,                                                                   S02
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira          66-98        195/50R15   K1b T82 T84                       A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ       66-98        195/55R15   K1b                               A21 B02 K42
e4*96/27,97/27,        66-98        205/50R15   K1b                               K56 Snu
98/14,2001/116*        66-98        215/45R15   K1b R70
0004,0018,0025*..
Fiat Punto             48-57        175/65R15   A33 R09 R70                       A14 A21 Flh
199                    48-57        185/60R15   A33 R37                           S02
e3*2001/116*0217*..,   48-99        185/65R15   A33
e3*2001/116*0286*..,   48-99        195/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
e3*2007/46*0009*..,    48-99        205/55R15   A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam              85           185/60R15   A33 M+S                           A14 A21 A58
S-D                    85           185/65R15   A33 M+S                           Ni1 V15 Y84
e1*2001/116*           85           195/60R15   A91 M+S                           S05
0379*22-..             85           205/55R15   A12 M+S
                       85           205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks        85           185/60R15   A33 M+S                           A14 A21 A58
S-D                    85           185/65R15   A33 M+S                           KMV Ni1 Y84
e1*2001/116*           85           195/60R15   A91 M+S                           S05
0379*22-..             85           205/55R15   A12 M+S
                       85           205/60R15   A12 M+S




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          48           185/55R15    R37 T81 T82 T85                   A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V     48           195/55R15    T85                               Flh Sth V15
e1*97/27,98/14*       48-92        185/65R15    R09                               S02
0086,0092,0101*..     48-92        195/60R15
                      48-92        205/50R15    T85 T86
                      48-92        205/55R15
                      48-92        215/50R15    A01 K1a K2b K42 K56
                      48-92        215/55R15    A01 K1a K2b K42 K56
                      48-92        225/50R15    A01 K2c K42 K56 R03
Opel Astra-G          74-92        185/65R15    M+S                               A12 A14 A21
T98C                  74-92        195/60R15    T86 T87                           B03 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*..      74-92        205/55R15                                      V15 S02
- Coupé, Cabrio       74-92        215/50R15    A01 K1c K2b K42 K56
                      74-92        225/50R15    A01 K1c K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48            185/55R15    R37 T81 T82 T85                   A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V       48           195/55R15    T85                               Car V15 S02
e1*97/27,             48-92        185/65R15    R09
98/14*0087*..,        48-92        195/60R15
e1*97/27*0092*..      48-92        205/50R15    T85 T86
                      48-92        205/55R15
                      48-92        215/50R15    A01 K1c K2c K42
                      48-92        215/55R15    A01 K1c K2c K42
                      48-92        225/50R15    A01 K2c K42 R03
Opel Astra-H          55-92        185/65R15    A11 R37                           A14 A21 B03
A-H                   55-92        195/60R15    A11 R37                           Flh V15 S02
e1*2001/116*0261*..; 55-92         195/65R15    A11
e1*2007/46*0344*..    55-92        205/60R15    A12
                      55-92        215/60R15    A12
Opel Astra-H Caravan 55-92         185/65R15    A11 R37                           A14 A21 B03
A-H/SW -/Van          55-92        195/60R15    A11 R37                           Car V15 S02
e1*2001/116*0293*..; 55-92         195/65R15    A11
e1*2007/46*0341*..;   55-92        205/60R15    A12
e1*2007/46*0576*..    55-92        215/60R15    A12
Opel Astra-H GTC      55-92        185/65R15    A11 R37                           A14 A21 B03
A-H/C                 55-92        195/60R15    A11 R37                           Cpe V15 S02
e4*2001/116*0094*..   55-92        195/65R15    A11
                      55-92        205/60R15    A12
                      55-92        215/60R15    A12
Opel Corsa-C          43-66        185/55R15                                      A12 A14 A21
Corsa-C               43-66        195/50R15    A01 K2b K42                       Op9 V15 S02
e1*98/14*0148*..      43-66        205/45R15    A01 K2b T79 T81
                      43-66        205/50R15    A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-E          51-85        185/60R15    A91                               A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van          51-85        185/65R15    A91                               S05
e1*2001/116*          51-85        195/60R15    A12
0379*30-..;           51-85        205/55R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85        205/60R15    A12




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Karl              54, 55        185/55R15     K1c K2b K8c                           A01 A12 A14
D-A                    54, 55        195/50R15     K1c K2c K5b K8i                       A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*..     54, 55        205/45R15     K1c K2c K8i                           OK5 V15 S06
                       54, 55        205/50R15     K2c K8r R03
Opel Meriva-A          51-92         185/60R15     A33 T84 T88                           A14 A21 V15
X01Monocab             51-92         195/55R15     A01 A12 K2b T85 T89                   S02
e1*2001/116*0215*..    51-92         195/60R15     A01 A12 K2b
                       51-92         205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56 T85
                                                   T86
                       51-92         205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
                       51-92         215/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
                       51-92         215/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
Opel Tigra-B           51,66,92      185/55R15     A31                                   A14 A21 B03
X-C/Roadster           51,66,92      185/60R15     A12                                   V15 S02
e11*2001/116*0227*.    51,66,92      195/50R15     A12
                       51,66,92      195/55R15     A12
                       51,66,92      205/50R15     A01 A12 K2b K42
                       51,66,92      215/50R15     A01 A12 K2b K42 K45

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Ni1     Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
an der Vorderachse.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S02); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (S03, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/55R15     225/50R15
Nr.    5   205/65R15     225/60R15
Nr.    6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. November 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. November 2016




Laux                                                                   00260790.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen