GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell ADV10
Typ ADV10 6515
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 ADV10 6515 X2 / Ø63,4xØ56,6 4/100/56,6 39 600 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48490
Herstellerzeichen ADV-M
Radtyp und Ausführung ADV10 6515 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.433
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - RG.434
S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.713
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.433
S06 offene Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.713
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 185/65R15 A91 A07 A14 A21
KL1T 51, 63, 74 195/60R15 A91 Flh Lim S04
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 195/65R15 A91
51, 63, 74 205/60R15 A12
Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 K1a K2b A01 A12 A14
KLAS 53-74 195/50R15 K1a K2b A21 Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 K1a K1b A01 A12 A14
KLAS 53-74 195/50R15 K1a K1b K2b A21 Flh Lim
e4*98/14*0063*.., S03
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 185/55R15 K42 K45 K56 A01 A12 A14
KLAT, SUPT 55-78 195/50R15 K2b K42 K45 K56 A21 B02 Nk1
e4*96/27,98/14, S02
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira 66-98 195/50R15 K1b T82 T84 A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 195/55R15 K1b A21 B02 K42
e4*96/27,97/27, 66-98 205/50R15 K1b K56 Snu
98/14,2001/116* 66-98 215/45R15 K1b R70
0004,0018,0025*..
Fiat Punto 48-57 175/65R15 A33 R09 R70 A14 A21 Flh
199 48-57 185/60R15 A33 R37 S02
e3*2001/116*0217*.., 48-99 185/65R15 A33
e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b
e3*2007/46*0009*.., 48-99 205/55R15 A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 85 185/60R15 A33 M+S A14 A21 A58
S-D 85 185/65R15 A33 M+S Ni1 V15 Y84
e1*2001/116* 85 195/60R15 A91 M+S S05
0379*22-.. 85 205/55R15 A12 M+S
85 205/60R15 A12 M+S
Opel Adam Rocks 85 185/60R15 A33 M+S A14 A21 A58
S-D 85 185/65R15 A33 M+S KMV Ni1 Y84
e1*2001/116* 85 195/60R15 A91 M+S S05
0379*22-.. 85 205/55R15 A12 M+S
85 205/60R15 A12 M+S
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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 48 185/55R15 R37 T81 T82 T85 A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 T85 Flh Sth V15
e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 R09 S02
0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15
48-92 205/50R15 T85 T86
48-92 205/55R15
48-92 215/50R15 A01 K1a K2b K42 K56
48-92 215/55R15 A01 K1a K2b K42 K56
48-92 225/50R15 A01 K2c K42 K56 R03
Opel Astra-G 74-92 185/65R15 M+S A12 A14 A21
T98C 74-92 195/60R15 T86 T87 B03 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 V15 S02
- Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A01 K1c K2b K42 K56
74-92 225/50R15 A01 K1c K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 R37 T81 T82 T85 A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 T85 Car V15 S02
e1*97/27, 48-92 185/65R15 R09
98/14*0087*.., 48-92 195/60R15
e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 T85 T86
48-92 205/55R15
48-92 215/50R15 A01 K1c K2c K42
48-92 215/55R15 A01 K1c K2c K42
48-92 225/50R15 A01 K2c K42 R03
Opel Astra-H 55-92 185/65R15 A11 R37 A14 A21 B03
A-H 55-92 195/60R15 A11 R37 Flh V15 S02
e1*2001/116*0261*..; 55-92 195/65R15 A11
e1*2007/46*0344*.. 55-92 205/60R15 A12
55-92 215/60R15 A12
Opel Astra-H Caravan 55-92 185/65R15 A11 R37 A14 A21 B03
A-H/SW -/Van 55-92 195/60R15 A11 R37 Car V15 S02
e1*2001/116*0293*..; 55-92 195/65R15 A11
e1*2007/46*0341*..; 55-92 205/60R15 A12
e1*2007/46*0576*.. 55-92 215/60R15 A12
Opel Astra-H GTC 55-92 185/65R15 A11 R37 A14 A21 B03
A-H/C 55-92 195/60R15 A11 R37 Cpe V15 S02
e4*2001/116*0094*.. 55-92 195/65R15 A11
55-92 205/60R15 A12
55-92 215/60R15 A12
Opel Corsa-C 43-66 185/55R15 A12 A14 A21
Corsa-C 43-66 195/50R15 A01 K2b K42 Op9 V15 S02
e1*98/14*0148*.. 43-66 205/45R15 A01 K2b T79 T81
43-66 205/50R15 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-E 51-85 185/60R15 A91 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 185/65R15 A91 S05
e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A12
0379*30-..; 51-85 205/55R15 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/60R15 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Karl 54, 55 185/55R15 K1c K2b K8c A01 A12 A14
D-A 54, 55 195/50R15 K1c K2c K5b K8i A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 205/45R15 K1c K2c K8i OK5 V15 S06
54, 55 205/50R15 K2c K8r R03
Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 A33 T84 T88 A14 A21 V15
X01Monocab 51-92 195/55R15 A01 A12 K2b T85 T89 S02
e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15 A01 A12 K2b
51-92 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56 T85
T86
51-92 205/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
51-92 215/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
51-92 215/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
Opel Tigra-B 51,66,92 185/55R15 A31 A14 A21 B03
X-C/Roadster 51,66,92 185/60R15 A12 V15 S02
e11*2001/116*0227*. 51,66,92 195/50R15 A12
51,66,92 195/55R15 A12
51,66,92 205/50R15 A01 A12 K2b K42
51,66,92 215/50R15 A01 A12 K2b K42 K45
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
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K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K8r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Ni1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
an der Vorderachse.
Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
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S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S02); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (S03, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. November 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. November 2016
Laux 00260790.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim