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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49480*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6 J x 15 H2


                Typ:                         OX03 6015
§ 22 49480*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49480


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49480*06


                Die ABE-Nr. 49480*06 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ OX03 6015, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55063613 (7. Ausfertigung) vom 14.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                16                                            2. Ausfertigung
                12, 14, 20, 25                                3. Ausfertigung
                8, 13, 22                                     4. Ausfertigung
                3, 7                                          5. Ausfertigung
                2, 19, 21                                     6. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 49480*06




                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 23.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX03
                Typ                             OX03 6015
                Radgröße                        6,0Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                X2           OX03 6015 X2 / Ø63,4xØ56,6          4/100/56,6         45        615    2000

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49480
                Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
                Radgröße                        6,0Jx15H2
§ 22 49480*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                  26                 RG.433
                S03   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      100                  -                  RG.434
                S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                  26                 RG.433
                S05   Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°      140                  -                  RG.713

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                Fiat
                                                Opel

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A15 A19
                KLAS                                                                              Flh S03
                e4*2001/116*
                0063*18-..
                Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A15 A19
                KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S03
                e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15
                - incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15
                Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15                                   A12 A15 A19
                KLAS                                                                              Flh Lim S03
                e4*98/14*0063*..,
                e4*2001/116
                *0063*00-17
                Daewoo Lanos            55-78         185/55R15                                   A01 A12 A15
                KLAT, SUPT              55-78         195/50R15                                   A19 B02 K42
                e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S02
                2001/116*
§ 22 49480*06




                0002,0017*..
                Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A15 A19 Flh
                199                     48-57         185/60R15   A12 R37                         S02
                e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A12
                e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
                e3*2007/46*0009*..,
                e3*2007/46*0010*..
                - Grande / Evo
                Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A15 A19 A58
                S-D                     51-74         185/60R15   A91                             Y84 S04
                e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A91
                0379*22-..              51-74         195/60R15   A12
                                        51-74         205/55R15   A12
                                        51-74         205/60R15   A12
                                        51-85         185/60R15   A91 M+S
                                        51-85         185/65R15   A91 M+S
                                        51-85         195/60R15   A12 M+S
                                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                                        51-85         205/60R15   A12 M+S
                Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A91 M+S                         A15 A19 A58
                S-D                     51-85         185/65R15   A91 M+S                         KMV Y84 S04
                e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A12 M+S
                0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                                        51-85         205/60R15   A12 M+S
                Opel Astra-G            48            185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86         A15 A19 Flh
                T98, T98/NB, T98V       48            195/55R15   A11 T85 T89                     Sth S02
                e1*97/27,98/14*         48-92         185/65R15   A11 R37
                0086,0092,0101*..       48-92         195/60R15   A11
                                        48-92         205/50R15   A12 T85 T86
                                        48-92         205/55R15   A12




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra-G          74-92          185/65R15     A11 M+S                               A15 A19 B03
                T98C                  74-92          195/60R15     A11 T86 T87                           Cbo Cpe V15
                e1*98/14*0132*..      74-92          205/55R15     A12                                   S02
                - Coupé, Cabrio       74-92          215/50R15     A12
                                      74-92          225/50R15     A01 A12 K2b K42 K56
                Opel Astra-G Caravan 48              185/55R15     A11 R37 T81 T82 T85                   A15 A19 Car
                T98/Kombi, T98V       48             195/55R15     A11 T85                               S02
                e1*97/27,             48-92          185/65R15     A11 R09
                98/14*0087*..,        48-92          195/60R15     A11
                e1*97/27*0092*..      48-92          205/50R15     A12
                                      48-92          205/55R15     A12
                Opel Corsa-C          43-66          185/55R15                                           A12 A15 A19
                Corsa-C               43-66          195/50R15                                           Op9 S02
                e1*98/14*0148*..
                Opel Corsa-D          44-74          185/60R15     M+S                                   A12 A15 A19
                S-D, S-D/Van          44-74          185/65R15     R37                                   Flh S02
                e1*2001/116*          44-74          195/60R15
                0379*00-29;
                e1*2007/46*
§ 22 49480*06




                0505*00-07;
                e50*2007/46*0055*..
                Opel Corsa-E          51-74          175/65R15     A91 R37                               A15 A19 Flh
                S-D, S-D/Van          51-85          185/60R15     A12                                   S04
                e1*2001/116*          51-85          185/65R15     A12
                0379*30-..;           51-85          195/60R15     A12
                e1*2007/46*0505*08-.. 51-85          205/55R15     A12
                                      51-85          205/60R15     A12
                Opel Karl             54, 55         165/60R15     A91                                   A15 A19 A58
                D-A                   54, 55         175/55R15     A12                                   Flh OK5 V15
                e4*2007/46*0957*..    54, 55         175/60R15     A12                                   S05
                                      54, 55         185/55R15     A12
                                      54, 55         195/50R15     A01 A12 K1a K8c
                Opel Meriva-A         51-92          185/60R15     T84 T88                               A12 A15 A19
                X01Monocab            51-92          195/55R15     T85 T89                               S02
                e1*2001/116*0215*..   51-92          195/60R15
                                      51-92          205/50R15     T85 T86
                                      51-92          205/55R15

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 49480*06




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 7
                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49480*06




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 7

                Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49480*06




                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7
                V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                           Vorderachse   Hinterachse

                Nr.    1   175/55R15     195/50R15
                Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.    4   205/55R15     225/50R15
                Nr.    5   205/65R15     225/60R15
                Nr.    6   235/70R15     275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 49480*06




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 14. März 2017




                Laux                                                                   00267213.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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