Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49480*06
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: OX03 6015
§ 22 49480*06
Inhaber der ABE und Reifen Gundlach GmbH
Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49480
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 49480*06
Die ABE-Nr. 49480*06 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ OX03 6015, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55063613 (7. Ausfertigung) vom 14.03.2017
beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
16 2. Ausfertigung
12, 14, 20, 25 3. Ausfertigung
8, 13, 22 4. Ausfertigung
3, 7 5. Ausfertigung
2, 19, 21 6. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 49480*06
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.03.2017
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 23.03.2017
Im Auftrag
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr. 441..002, TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX03
Typ OX03 6015
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 OX03 6015 X2 / Ø63,4xØ56,6 4/100/56,6 45 615 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49480
Herstellerzeichen ww. OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung OX03 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
§ 22 49480*06
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.433
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - RG.434
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.433
S05 Serienmutter M12x1,5 (offen) Kegel 60° 140 - RG.713
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 A12 A15 A19
KLAS Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 165/55R15 A12 A15 A19
KL1M 50, 60 165/60R15 Flh S03
e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/50R15
- incl. Facelift 2013 50, 60 175/55R15
Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 A12 A15 A19
KLAS Flh Lim S03
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 185/55R15 A01 A12 A15
KLAT, SUPT 55-78 195/50R15 A19 B02 K42
e4*96/27,98/14, K45 K56 S02
2001/116*
§ 22 49480*06
0002,0017*..
Fiat Punto 48-57 175/65R15 A33 R09 A15 A19 Flh
199 48-57 185/60R15 A12 R37 S02
e3*2001/116*0217*.., 48-99 185/65R15 A12
e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/60R15 A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-74 175/65R15 A33 A15 A19 A58
S-D 51-74 185/60R15 A91 Y84 S04
e1*2001/116* 51-74 185/65R15 A91
0379*22-.. 51-74 195/60R15 A12
51-74 205/55R15 A12
51-74 205/60R15 A12
51-85 185/60R15 A91 M+S
51-85 185/65R15 A91 M+S
51-85 195/60R15 A12 M+S
51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
Opel Adam Rocks 51-85 185/60R15 A91 M+S A15 A19 A58
S-D 51-85 185/65R15 A91 M+S KMV Y84 S04
e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A12 M+S
0379*22-.. 51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
Opel Astra-G 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 T86 A15 A19 Flh
T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 A11 T85 T89 Sth S02
e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 A11 R37
0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15 A11
48-92 205/50R15 A12 T85 T86
48-92 205/55R15 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 74-92 185/65R15 A11 M+S A15 A19 B03
T98C 74-92 195/60R15 A11 T86 T87 Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 A12 S02
- Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A12
74-92 225/50R15 A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 A15 A19 Car
T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 A11 T85 S02
e1*97/27, 48-92 185/65R15 A11 R09
98/14*0087*.., 48-92 195/60R15 A11
e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 A12
48-92 205/55R15 A12
Opel Corsa-C 43-66 185/55R15 A12 A15 A19
Corsa-C 43-66 195/50R15 Op9 S02
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D 44-74 185/60R15 M+S A12 A15 A19
S-D, S-D/Van 44-74 185/65R15 R37 Flh S02
e1*2001/116* 44-74 195/60R15
0379*00-29;
e1*2007/46*
§ 22 49480*06
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-74 175/65R15 A91 R37 A15 A19 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 185/60R15 A12 S04
e1*2001/116* 51-85 185/65R15 A12
0379*30-..; 51-85 195/60R15 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/55R15 A12
51-85 205/60R15 A12
Opel Karl 54, 55 165/60R15 A91 A15 A19 A58
D-A 54, 55 175/55R15 A12 Flh OK5 V15
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 175/60R15 A12 S05
54, 55 185/55R15 A12
54, 55 195/50R15 A01 A12 K1a K8c
Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 T84 T88 A12 A15 A19
X01Monocab 51-92 195/55R15 T85 T89 S02
e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15
51-92 205/50R15 T85 T86
51-92 205/55R15
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 49480*06
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49480*06
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49480*06
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55063613 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 49480*06
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. März 2017
Laux 00267213.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim